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Pension und Rentenspruch

Verfasst: 30. Okt 2022, 09:45
von BiggisStro
Hallo zusammen,

wenn man vorzeitig in Pension geht, sei es aus DDU oder ER, und dann noch einen Rentenanspruch hat, wird einem dann die Pension gekürzt oder wie verhält es sich mit Freigrenzen ?

Über Antworten mit Nennung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, würde ich mich freuen - vielen Dank.

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 30. Okt 2022, 12:01
von AndyO
BiggisStro hat geschrieben: 30. Okt 2022, 09:45 Hallo zusammen,

wenn man vorzeitig in Pension geht, sei es aus DDU oder ER, und dann noch einen Rentenanspruch hat, wird einem dann die Pension gekürzt oder wie verhält es sich mit Freigrenzen ?

Über Antworten mit Nennung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, würde ich mich freuen - vielen Dank.
Das Thema ist bei mir bzgl. der Anerkennung der Zeiten vor dem 18ten Lebensjahr noch nicht ganz durch. Die BAnstPT schreibt, dass diese Zeiten unter den Tisch fallen. Lassen wir das mal dahin gestellt. Man möchte dich nicht besser stellen als ein lebenslanger Beamter. Also rechnet man für alle Rentenanwartszeiten, die auf der Pensionsseite nicht berücksichtigt wurden, einen Prozentsatz aus. Bei mir wären das von der Berufsausbildung&Geselle 23 Monate oder ~3,4%. Die Berechnung ist eine Stichtagsberechnung zum Pensionseintritt. Hast 0% bekommst die komplette Rente gegengerechnet. Standard bei denen, die sich die Rentenbeiträge haben ausbezahlen lassen (<60 Monate Beitragszeit). Gilt auch für das was du nach Pensionseintritt an Rentenanspruch erwirbst. Ich könnte hingegen betragsmäßig bis 3,4% aufstocken.
Sonderfall ist die Mindestpension. Da wird bis zum Niveau erdiente Pension + Rente = Mindestpension die Pension um den Rentenbetrag gekürzt. Womit dann klar wäre warum der Minijob so beliebt ist.
Mehr wie 71,75% geht natürlich nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 30. Okt 2022, 12:32
von EuroistUntergang
Hallo AndyO,
ich habe vor Eintritt in die Telekom als Beamter zwei Jahre als Angestellter in einer anderen Firma gearbeitet und habe mir die Rentenversicherungsbeiträge (nur die eigenen, die des Arbeitgebers wurden einbehalten) damals ausbezahlen lassen.
Frage: Gibt es bei mir dann auch einen Abschlag von der Pension?
Danke und Gruß

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 30. Okt 2022, 15:29
von AndyO
EuroistUntergang hat geschrieben: 30. Okt 2022, 12:32 Hallo AndyO,
ich habe vor Eintritt in die Telekom als Beamter zwei Jahre als Angestellter in einer anderen Firma gearbeitet und habe mir die Rentenversicherungsbeiträge (nur die eigenen, die des Arbeitgebers wurden einbehalten) damals ausbezahlen lassen.
Frage: Gibt es bei mir dann auch einen Abschlag von der Pension?
Danke und Gruß
Soweit mir bekannt existierst du mit der Auszahlung bei der DRV nur noch nachrichtlich und kannst somit keine rentenversicherungspflichtigen Zeiten nachweisen. Oder hast du von denen Post bekommen? Hättest du dir den Betrag nicht auszahlen lassen könntest du im nachhinein die 60 Monate mit Minijob und Eigenanteil füllen. Da du keine Rente bekommst gibt's auch keinen Pensionsabschlag.

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 7. Nov 2022, 13:15
von BiggisStro
Hallo,
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 7. Nov 2022, 14:38
von Pipapo
Rente gibt es erst mit Erreichens der Regelaltersgrenze. Ob sie auf die Pension angerechnet wird und in welcher Höhe kann dir valide nur die BAnst PT sagen.

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 7. Nov 2022, 17:09
von Torquemada
BiggisStro hat geschrieben: 7. Nov 2022, 13:15 Hallo,
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?
Vetrag anschauen und Vertragspartner fragen. Riester wird nicht angerechnet.

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 7. Nov 2022, 18:20
von Ozymandias
BiggisStro hat geschrieben: 7. Nov 2022, 13:15 Hallo,
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?
Riester kann bei Vertragsbeginn vor 2012 frühestens ab 60 ausbezahlt werden. Danach ab 62.
DDU-Klauseln gibt es glaube ich nicht, habe jedenfalls früher mal mehrere Verträge durchgesehen und sowas nicht in Erinnerung.

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 8. Nov 2022, 12:41
von BiggisStro
Ozymandias hat geschrieben: 7. Nov 2022, 18:20
BiggisStro hat geschrieben: 7. Nov 2022, 13:15 Hallo,
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?
Riester kann bei Vertragsbeginn vor 2012 frühestens ab 60 ausbezahlt werden. Danach ab 62.
DDU-Klauseln gibt es glaube ich nicht, habe jedenfalls früher mal mehrere Verträge durchgesehen und sowas nicht in Erinnerung.
Danke für die Info - Vertrag ist vor 2012, das war auch der Knackpunkt.

@ Pipapo:
Antworten wie, frag die BAnst PT würde ich am Liebsten sofort löschen. Auch weil die Antwort sowieso total falsch ist, weil Riester eben vor Erreichen der Regelaltersgrenze natürlich ausgezahlt wird.

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 8. Nov 2022, 14:19
von Pipapo
Ich habe ja auch nicht von Riester geschrieben, sondern von Rente.

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 9. Nov 2022, 09:21
von BiggisStro
Pipapo hat geschrieben: 8. Nov 2022, 14:19 Ich habe ja auch nicht von Riester geschrieben, sondern von Rente.
Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 9. Nov 2022, 09:50
von AndyO
BiggisStro hat geschrieben: 9. Nov 2022, 09:21
Pipapo hat geschrieben: 8. Nov 2022, 14:19 Ich habe ja auch nicht von Riester geschrieben, sondern von Rente.
Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
Teilweise auch verbunden mit Mindestbeitragszeiten. Da ist das Kleingedruckte der DRV zu lesen.

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 9. Nov 2022, 10:11
von Pipapo
BiggisStro hat geschrieben: 9. Nov 2022, 09:21
Pipapo hat geschrieben: 8. Nov 2022, 14:19 Ich habe ja auch nicht von Riester geschrieben, sondern von Rente.
Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
Welche Möglichkeiten gibt es da bei Beamten im Ruhestand?

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 9. Nov 2022, 19:30
von BiggisStro
AndyO hat geschrieben: 9. Nov 2022, 09:50
BiggisStro hat geschrieben: 9. Nov 2022, 09:21
Pipapo hat geschrieben: 8. Nov 2022, 14:19 Ich habe ja auch nicht von Riester geschrieben, sondern von Rente.
Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
Teilweise auch verbunden mit Mindestbeitragszeiten. Da ist das Kleingedruckte der DRV zu lesen.
Ich gehe mal davon aus, dass alle Voraussetzungen gegeben sind, um eine Rente zu beanspruchen !

Re: Pension und Rentenspruch

Verfasst: 9. Nov 2022, 19:32
von BiggisStro
Pipapo hat geschrieben: 9. Nov 2022, 10:11
BiggisStro hat geschrieben: 9. Nov 2022, 09:21
Pipapo hat geschrieben: 8. Nov 2022, 14:19 Ich habe ja auch nicht von Riester geschrieben, sondern von Rente.
Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
Welche Möglichkeiten gibt es da bei Beamten im Ruhestand?
Z. B. Erwerbsminderungsrente - die musst Du aber bei der RV beantragen, wie jeder andere RV-Pflichtige auch. Es heißt aber nicht, wenn Du DDU bei der Telekom bist, dass das dann so einfach bei der RV ist.
Auch müssen die Voraussetzungen erfüllt sein mit Wartezeiten, Mindestversicherungszeit in den letzten Jahren usw.