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Regelung Wartezeit Urlaub

Verfasst: 19. Okt 2022, 00:06
von seleven147
Moin zusammen,

ich werde aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zum 01.07. auf eine neue Stelle wechseln und dort verbeamtet (RLP).
Nun gibt es ja eine Wartezeit für Erholungsurlaub, der 6 Monate ab der Einstellung in den ÖD beträgt (ich war in einem anderen BL bereits mehrere Jahre im ÖD angestellt).
Mein Frage: Muss ich diese Wartezeit einhalten? Oder gilt meine Vorbeschäftigung als ausreichend, so dass ich gleich mit dem anteiligen Kontingent Jahresurlaub starte?

Danke schonmal für Eure Hilfe!

Seleven