Beihilfeänderung

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teilzeitkraft
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Beihilfeänderung

Beitrag von teilzeitkraft »

bei mir hat sich der Beihilfeanspruch von 70 % auf 50 % verringert. Jetzt verlangt auf einmal meine private Krankenversicherung 50 % Beitrag mehr. Es sind 110 Euro die die Versicherung teurer werden soll. Wenn man die 20 % Beihilfeänderung sieht, hätten es nur 60 Euro sein dürfen. Ich verstehe das nicht. Vorher zahlte ich 220 Euro, jetzt soll ich 330 Euro zahlen. Und wahrscheinlich hab ich demnächst wieder eine Beihilfeerhöhung, aber ich komm dann trotzdem nicht mehr auf die 220 Euro, sagt die Krankenversicherung. Sondern auf 260 Euro. Kann die private Krankenversicherung die Beiträge willkürlich anpassen. Ich bin nur Teilzeitkraft und verdiene nicht so viel.
Ist man als Beamter den privaten Krankenversicherungen so ausgeliefert.
Gertrud1927
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Re: Beihilfeänderung

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Schau es doch mal so an.
Für 30% Krankenkostendeckung hast Du 220 € an die PKV bezahlt.
Für 50% Krankenkostendeckung will sie jetzt 330 € haben.
Sie muss über 65% mehr von Deinen Krankenkosten (vorher 30% jetzt 50%) tragen verlangt aber nur 110 € mehr. Die 110 sind aber nur 50% Beitrag mehr.
Ist doch im Rahmen denke ich.
siam4
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Registriert: 20. Jun 2020, 10:02
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Re: Beihilfeänderung

Beitrag von siam4 »

Ok, ich glaube du machst einen Rechenfehler.
Du rechnest zu deinen 220 Euro im Taschenrechner 20% dazu.
Das funktioniert aber nicht.
Die 220 Euro entsprechen ja 30%.
Die einfache Rechnung wäre also 220 : 30 x 50.
Da bist du dann mit 330 Euro noch gut bedient.

Hoffentlich liege ich nicht total falsch - das wäre peinlich. 🙈
teilzeitkraft
Beiträge: 3
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Re: Beihilfeänderung

Beitrag von teilzeitkraft »

Wieso muss meine private Krankenversicherung jetzt 65 % mehr für mich leisten, das verstehe ich nicht.

Anscheinend explodieren jetzt die Beiträge für privatversicherte teilzeitbeschäfte Beamte.

Es muss doch noch mehr Beamtinnen geben, bei denen sich nachdem die Kinder nicht mehr in Ausbildung sind, die Beiträge so extrem verteuert haben.
Dienstunfall_L
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Re: Beihilfeänderung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Du fragst, warum man den PKV ausgeliefert ist. Wärst du mit einer GKV weniger „ausgeliefert“ hinsichtlich Beitragserhöhung? Nein. Auch würde die GKV einen Beamten nicht weniger kosten.

Dein Beitrag bisher: 220€ bei 70% Beihilfe und 30% PKV.
30% entsprechen 220€, also entsprechen 100% => 220 : 30 x100 = 733,33€.

Jetzt hat sich die Situation verändert zu 50% Beihilfe und 50% PKV.
733,33 : 100 x 50 = 366,67€.

Dir wurde gesagt, du musst 330€ zahlen, siehe Beitrag von siam, du seist „gut bedient“.

Ich verstehe nicht, wie du auf den Gedanken kommst, die PKV müsse nun 65% mehr leisten. Insgesamt werden 100% geleistet, ein Anteil davon ist die Beihilfe und die hat sich durch deinen Status geändert.
Wenn du rechnest 220 = 100% und 330 = 165 %, dann ist das rechnerisch und logisch verkehrt, denn 220 = 30% und dann sind 100% 733,33€. Von den 733,33 bezahlt die Beihilfe nun nicht mehr 70 sondern 50%.
Pipapo
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Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Beihilfeänderung

Beitrag von Pipapo »

Und was hat das mit Teilzeit zu tun? Bezahlen Teilzeitbeschäftigte beim Arzt weniger als Vollzeitbeschäftigte?
Allium
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Re: Beihilfeänderung

Beitrag von Allium »

Dieser Fall kann auch bei DDU Beamten vorkommen, die reaktiviert werden. Du könntest versuchen, eine Erhöhung der Beihilfebemessung zu bekommen. Musst aber dafür dein gesamtes Einkommen der letzten 12 Monate nachweisen....
teilzeitkraft
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Re: Beihilfeänderung

Beitrag von teilzeitkraft »

wo muss man das beantragen, die Erhöhung der Beihilfebemessung
Allium
Beiträge: 250
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
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Re: Beihilfeänderung

Beitrag von Allium »

Du musst es bei deiner Beihilfestelle direkt beantragen, am besten dort nachfragen.
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