Neues Beamtenverhältnis auf Widerruf

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süle7
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Registriert: 18. Aug 2022, 19:07
Behörde:

Neues Beamtenverhältnis auf Widerruf

Beitrag von süle7 »

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage zu einem Fall in NRW.
Die betreffende Person ist derzeit Beamter auf Probe und möchte bei einem anderen Dienstherren ein neues Beamtenverhältnis auf Widerruf annehmen.
Nach § 22 Abs. 2 des BeamtStG führt ein neues Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht zur automatischen Entlassung.
Das heißt im Umkehrschluss, dass als Möglichkeit nur ein Antrag auf Entlassung möglich ist? Eine Versetzung scheint in dem Fall auch nicht möglich zu sein, da es sich um eine andere Laufbahn handelt.

Bezüglich der Entlassung auf Antrag besteht die Schwierigkeit, dass diese nach LBG bis zu drei Monate hinausgeschoben werden kann. Wie wird so etwas praktisch gehandhabt?
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