Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz
Verfasst: 16. Aug 2022, 20:00
Hallo Forengemeinde,
kurz zu mir. Ich bin Bundesbeamter und habe mit meiner Nochehefrau drei leibliche Kinder, für die ich nach der rechtskräftigen Scheidung weiterhin den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags beziehen kann. Sie wohnen dann zwar bei der Mutter, aber ich werde diese regelmäßig in Form des Umgangsrechtes bei mir haben. Wir werden auch an der selben Adresse zur Miete wohnen, nur in unterschiedlichen Wohnungen. Wir haben uns gegen das Wechselmodell entschieden.
Ich habe eine neue Partnerin, die sich auch in der Trennungsphase befindet. Diese hat auch zwei kleine Kinder, wohnt aber 160 km von mir entfernt in einem eigenen Haus. Es wird künftig geplant sein, in meinen kinderfreien (die eigenen) Wochen bei ihr zu sein. Da ich mich natürlich auch ordentlich bei der "zweiten" Familie einbringen möchte, beabsichtige ich, mich bei der Bewirtschaftung / Betreuung zu beteiligen.
Jetzt wisst ihr schon mal, wie es bei mir ausschaut.
Gibt es Möglichkeiten, für meine dann Stiefkinder ( Kind Nummer 4 und 5) den Familienzuschlag der entsprechenden Stufe zu bekommen?
Was müsste hierfür gegeben sein? Gäbe es die Lösung über Begründen eines Zweitwohnsitzes, evtl. sogar direkt im Haus, indem man einen Mietvertrag aufsetzt, wo dann ich als Mieter aufgeführt bin?
Sollte dies tatsächlich möglich sein, welche weiteren Bedingungen müssten gegeben sein? Muss meine neue Partnerin das alleinige Sorgerecht haben und muss ihre sowie die meinige Scheidung bereits rechtskräftig sein oder ginge das auch schon vorher?
Sollten weitere Infos notwendig werden, die mich der Lösung näher bringen, immer her damit. Aber ich bin schon glücklich, wenn ich ernste Antworten bekomme.
kurz zu mir. Ich bin Bundesbeamter und habe mit meiner Nochehefrau drei leibliche Kinder, für die ich nach der rechtskräftigen Scheidung weiterhin den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags beziehen kann. Sie wohnen dann zwar bei der Mutter, aber ich werde diese regelmäßig in Form des Umgangsrechtes bei mir haben. Wir werden auch an der selben Adresse zur Miete wohnen, nur in unterschiedlichen Wohnungen. Wir haben uns gegen das Wechselmodell entschieden.
Ich habe eine neue Partnerin, die sich auch in der Trennungsphase befindet. Diese hat auch zwei kleine Kinder, wohnt aber 160 km von mir entfernt in einem eigenen Haus. Es wird künftig geplant sein, in meinen kinderfreien (die eigenen) Wochen bei ihr zu sein. Da ich mich natürlich auch ordentlich bei der "zweiten" Familie einbringen möchte, beabsichtige ich, mich bei der Bewirtschaftung / Betreuung zu beteiligen.
Jetzt wisst ihr schon mal, wie es bei mir ausschaut.
Gibt es Möglichkeiten, für meine dann Stiefkinder ( Kind Nummer 4 und 5) den Familienzuschlag der entsprechenden Stufe zu bekommen?
Was müsste hierfür gegeben sein? Gäbe es die Lösung über Begründen eines Zweitwohnsitzes, evtl. sogar direkt im Haus, indem man einen Mietvertrag aufsetzt, wo dann ich als Mieter aufgeführt bin?
Sollte dies tatsächlich möglich sein, welche weiteren Bedingungen müssten gegeben sein? Muss meine neue Partnerin das alleinige Sorgerecht haben und muss ihre sowie die meinige Scheidung bereits rechtskräftig sein oder ginge das auch schon vorher?
Sollten weitere Infos notwendig werden, die mich der Lösung näher bringen, immer her damit. Aber ich bin schon glücklich, wenn ich ernste Antworten bekomme.