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Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Verfasst: 8. Aug 2022, 12:49
von Hepcat
Hallo zusammen,
nach einer Krankheit bin ich derzeit unterwertig beschäftigt (6 Stufen weiter unten derzeit also "normal") und derzeit 50% Dienstunfähig, sprich ich arbeite nur die Hälfte der Zeit krankheitsbedingt.
Steht einem Erfahrungsstufenaufstieg oben genanntes im Wege? :?: Dieser steht in 1 1/2 Jahren an ....
Ich konnte im Internet wenig dazu googln :( :geek:

Hepcat

Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Verfasst: 8. Aug 2022, 14:41
von Pipapo
Was heißt 6 Stufen weiter unten. Machst du z.B. als A12 Tätigkeiten nach A6?

Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Verfasst: 8. Aug 2022, 15:53
von Hepcat
...so ungefähr leider gerade.. :oops:

Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Verfasst: 8. Aug 2022, 23:31
von vanWahlberg
Der Stufenaufstieg regelt sich nach Deinem persönliche einschlägigem Besoldungsgesetz. Im BayBesG richtet es sich daher nach Art. 30 Abs. 2, 3 und 4 BayBesG. Das gibt es in jedem Bundesland und auch beim Bund.

Grds. sollte die o.g. Situation keinem Stufenaufstieg im Wege stehen. Einzelheiten wie gesagt, das jeweilige Recht.

Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Verfasst: 9. Aug 2022, 02:34
von Hepcat
...es handelt sich um bayrisches Recht. Spielt da eine Beurteilung wie auch immer eine Rolle?

Meinen derzeitigen Job mach ich gut....