Beurteilung nie erhalten

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
JoeyDeMaio
Beiträge: 25
Registriert: 18. Dez 2020, 18:12
Behörde: Land

Beurteilung nie erhalten

Beitrag von JoeyDeMaio »

Hallo, ich habe eine Frage zu den alljährlichen Beurteilungen von Beamten.
Vor knapp 2 Jahren hätte ich meine neue Beurteilung erhalten sollen, war aber zu diesem Zeitpunkt erkrankt.
Eine mir fremde Person kontaktierte mich daraufhin per E-Mail ich solle mich mit Ihnen in Verbindung setzen, da ich dann und dann zur Übergabe und Gespräch über die Beurteilung in ... einzufinden habe.

Antwortete dann, dass ich wie dem Leiter bekannt sein sollte erkrankt bin und deshalb nicht erscheinen werde.
Bitte senden Sie mir die Beurteilung per Post zu.
Daraufhin bekam ich als Antwort, dass dies nicht möglich sei.
In der daruaffolgenden Zeit, wollte man mich dann komplett los werden und in Pension schicken, aber ich konnte nach langem hin und her eine Wiedereingliederung machen und bin nun seit einem knappen Jahr wieder aktiv dabei.
Von der Beurteilung habe ich nie mehr etwas gehört, gehe aber auch davon aus, dass diese mehr als schlecht sein wird, weil man die Erkrankung nicht für wahr haben wollte obwohl Sie von eigenen Ärzten, Amtsarzt und von einem vom Amt bestellten Gutachter bestätigt wurde.

Wie soll ich mich hier am besten verhalten? Falls Sie doch noch irgendwann kommen, muss ich diese Beurteilung noch annehmen?
Muss ich überhaupt eine Beurteilung annehmen und mit Unterschirft bestätigen?
Was, wenn ich Sie nicht bekomme und die nächste in 2 Jahren ebenfalls sehr schlecht sein wird?
Kann man dann dagegen vorgehen? Denn ich wusste ja gar nichts von der vorherigen schlechten Beurteilung und konnte mich ja auch gar nicht "bessern" in deren Augen...

Habt ihr noch andere hilfreiche Tipps für mich?

Danke schon mal für Eure Antworten :)

Liebe Grüße

Joey
Pipapo
Beiträge: 737
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Beurteilung nie erhalten

Beitrag von Pipapo »

Wieso fragst du nicht einfach deinen Vorgesetzten nach der Beurteilung? Oder die Personalstelle?
JoeyDeMaio
Beiträge: 25
Registriert: 18. Dez 2020, 18:12
Behörde: Land

Re: Beurteilung nie erhalten

Beitrag von JoeyDeMaio »

Weil ich von denen ignoriert werde...
Der Vorgesetzte hat in den 2 Jahren 3 mal gewechselt und der Leiter wollte mich in Pension setzen und reagiert auf E-Mails / Anfragen nicht. (ging um andere Themen in Mails)
In der Personalstelle auf dem Ministerium kenne ich niemanden.
Außerdem, will ich mich vorher absichern, da Sie versuchen mir alles negativ auszulegen, auch wenn der Fehler bei Ihnen liegt.
Gebetsmuehle
Beiträge: 46
Registriert: 18. Mai 2014, 23:10
Behörde: IM NRW

Re: Beurteilung nie erhalten

Beitrag von Gebetsmuehle »

Beurteilungen sind bekannt zu geben. Das geht auch per Post.
Muss ich überhaupt eine Beurteilung annehmen und mit Unterschirft bestätigen?
Die Beurteilung ist in der Welt. Es wird versucht, dir diese bekannt zu geben, jede vernünftig arbeitende Personalstelle wird das dokumentieren. Inwieweit du dann deine Unterschrift verweigerst ist dann für die Beurteilung erstmal irrelevant, wenn nachgewiesen werden kann, dass du deine Unterschrift verweigerst. Schonmal über eine Gegenäußerung nachgedacht? Die wird dann als Bestandteil der dienstlichen Beurteilung mit zur Personalakte genommen, auch wenn dieser nicht abgeholfen wird.
Was, wenn ich Sie nicht bekomme und die nächste in 2 Jahren ebenfalls sehr schlecht sein wird?
Siehe oben. Die Personalstelle wird irgendwie beweisen müssen, dass du von der Beurteilung Kenntnis erlangt hast.
Kann man dann dagegen vorgehen?
Beurteilungen unterliegen der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit. Nehmen wir mal an, du bewirbst dich auf eine ausgeschriebene Stelle - spätestens dann wirst du im Konkurrentenstreitverfahren deine dienstliche Beurteilung verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen können. Ansonsten wird das Gericht sich zumindest die Beurteilung anhand dessen überprüfen, ob die geltenden Beurteilungsrichtlinien in deinem Bereich eingehalten wurden.

Bei solchen Problem rate ich eigentlich grundsätzlich immer, mit dem Personalrat oder der Gleichstellungsbeauftragten zu sprechen. Da scheint ja noch mehr im Argen zu liegen.
BBack008
Beiträge: 27
Registriert: 16. Dez 2019, 14:33
Behörde:

Re: Beurteilung nie erhalten

Beitrag von BBack008 »

Hallo,
m.M.n.(subjektiv) ist es auch so, dass, wenn die Beurteilung schlechter als die vorherige ausfallen sollte, man mit Dir aber in der Zwischenzeit nicht dahingehend gesprochen hat, dass sich die Leistungen verschlechtert haben (dokumentiert) - du beste Chancen hast, eine Beurteilung zu bekommen, wie sie vorher war. Woher solltest du denn wissen, dass sich die Leistungen verschlechtert haben? Beurteilungen sind - soweit mir bekannt - ein dauernder "Vorgang" - nicht nur alle paar Jahre, wenn die Beurteilung ansteht.
Freundlichen Gruß
JoeyDeMaio
Beiträge: 25
Registriert: 18. Dez 2020, 18:12
Behörde: Land

Re: Beurteilung nie erhalten

Beitrag von JoeyDeMaio »

BBack008 hat geschrieben: 28. Jul 2022, 16:00 Hallo,
m.M.n.(subjektiv) ist es auch so, dass, wenn die Beurteilung schlechter als die vorherige ausfallen sollte, man mit Dir aber in der Zwischenzeit nicht dahingehend gesprochen hat, dass sich die Leistungen verschlechtert haben (dokumentiert) - du beste Chancen hast, eine Beurteilung zu bekommen, wie sie vorher war. Woher solltest du denn wissen, dass sich die Leistungen verschlechtert haben? Beurteilungen sind - soweit mir bekannt - ein dauernder "Vorgang" - nicht nur alle paar Jahre, wenn die Beurteilung ansteht.
Freundlichen Gruß
Ok, da ich damals schon gekränkelt hatte war diese nicht sonderlich gut, aber gehe davon aus, dass diese noch schlechter sein muss.
Weil mir die Erkrankung trotz Arzt, Amtsarzt, Gutachter und angeordneter Kur nicht geglaubt wird.
Ein Gespräch fand eigentlich nie statt, seit ich auf diesem Amt bin.
Habe da einmal meine Ernennungsurkunde erhalten, 2 mal Beurteilung, die ich mir durchlesen sollte, während der Typ eine rauchen war.
Dann den erhalt Unterschreiben und musste dann Büro und Hauptamt wieder verlassen, da noch Termine anstanden und "Fremde" sich im Gebäude nicht aufhalten dürfen.
Antworten