Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

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yellowsubmarine
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Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von yellowsubmarine »

Hallo,

ich bin Beamtin bei einer bayerischen Stadt. Ich bin seit längerem krank, war bei der Amtsärztin, diese hat in ihrem Gutachten geschrieben, ich wäre dienstunfähig und sie würde eine Überprüfung in 1 bis 2 Jahren vorschlagen.

Das Schreiben, das die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ankündigt und gegen das ich Einwendungen erheben kann, kam gleich darauf. In dem Schreiben ist nichts von einer Überprüfung erwähnt. Sie schrieben mir, dass ich den Personalrat hinzuziehen könne und nach Ablauf der Frist die Entscheidung Ruhestand getroffen wird. Ich möchte mir die Möglichkeit, wieder arbeiten zu können, wenn ich wieder gesund werde, nicht verbauen.

Gegen den vorzeitigen Ruhestand kann ich ja ohnehin nichts tun, da ich selbst einsehe, dass ich derzeit nicht arbeiten kann. Mich irritiert, dass in dem Schreiben generell von einer Versetzung in den Ruhestand die Rede ist und von einer Überprüfung nichts geschrieben wurde.

Meine Frage an Euch wäre: Muss ich jetzt irgendwas tun? Läuft das hier, wie es immer läuft? Kommt mein Dienstherr dann von selbst nach den 1 bis 2 Jahren wieder auf mich zu? Kann es sein, dass sie mich in den Ruhestand versetzen und dann später gar keine Überprüfung mehr stattfindet? Ich habe den Eindruck gewonnen, dass das Personalamt mich als schwer vermittelbar hält und sie ganz froh wären, müssten sie keine Stelle mehr für mich finden. Kann ich selbst später den Antrag auf Überprüfung stellen und wie aussichtsreich wäre der? Also müssen sie alles überprüfen und mich wieder arbeiten lassen, wenn die Amtsärztin mich für fit hält?

Wäre es wichtig, dem Dienstherrn die Schwerbehinderung von GdB 50 mitzuteilen? Ich bin noch ein Stück unter 60 Jahre. Eigentlich ist es dann ja egal, ob sie das wissen, oder nicht?

Vielen Dank fürs Lesen und auch für Antworten!
Dienstunfall_L
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Re: Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn du die SchwB angibst, muss vor Zurruhesetzung nicht nur PR, sondern auch SchwB Vertretung befragt werden, wodurch sich das Verfahren etwas länger hinzieht, du also etwas länger die bisherigen Bezüge erhältst.

Wenn du Dienstherrn über GdB in Kenntnis setzt, wende dich zusätzlich und sobald möglich an die SchwBV (und an PR).

Die Sache mit der Überprüfung der DF wird im Zurruhesetzungsbescheid stehen.
Ja, du kannst auch selber einen Antrag auf Überprüfung stellen.
siam4
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Re: Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von siam4 »

Ich schließe mich meinem Vorredner an. Unbedingt beide Gremien mit einbeziehen!
Da wird sich zwar am Ergebnis nichts ändern, Zeit ist in jedem Fall gewonnen.

Ansonsten musst du jetzt eigentlich nichts weiter machen. Das Verfahren läuft von alleine.
Im Bescheid wird stehen, wann du zur Reaktivierung anstehst. Ob und wann das kommt, kann keiner sagen.
Ich bin auch gespannt, wann mir der Brief zur Nachuntersuchung ins Haus flattert.
In dem Zusammenhang stelle ich mir auch die Frage, wann diese Zeitspanne anfängt zu zählen. Ab Krankschreiben,
ab Amtsarzt, ab Ruhestandsbescheid?

Du kannst aber auf jeden Fall jederzeit deine Reaktivierung beantragen, wirst dann zum AA eingeladen,
untersucht und in aller Regel reaktiviert.
Dienstunfall_L
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Re: Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

@siam
Eher ab Zurruhesetzungs- bzw. letztem Bescheid nach meiner Erfahrung, alles andere ergibt in meinem Fall auch wenig Sinn, wenn zwischen Amtsarzt und Bescheid schon mal mehr, mal weniger als 2 Jahre liegen.
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