Versorgungsabschlag Bayern

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O96
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Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von O96 »

Guten Tag,
ich habe heute schon einige Threads durchgelesen aber habe leider keine passende Antwort gefunden. Tut mir leid, falls ich die richtige Antwort überlesen habe.
Also nun zu meiner Frage.
Ich bin bayerischer Polizist. Falls ich aufgrund einer Dienstunfähigkeit in Frühpension geschickt werde und die Mindestversorgung erhalte. Muss ich davon noch den Versorgungsabschlag abziehen ? Für mich wäre die Regelung 66.5 Prozent von A3 finanziell besser.
Ich bin allerdings auch noch dabei mir einen Dienstunfall anerkennen zu lassen, welcher mir durch das LfF strikt abgelehnt wird.
Danke und Gruß
Alex
Torquemada
Moderator
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Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von Torquemada »

O96 hat geschrieben: 17. Jan 2022, 16:06 Muss ich davon noch den Versorgungsabschlag abziehen ?
Nein.
O96
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Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von O96 »

Alles klar danke. Also nehme ich die 66,5 Prozent aus der höchsten Stufe der Gruppe A3. Die 66,5 Prozent von 2723 Euro wären also 1810 Euro. Davon wird noch Lohnsteuer in Höhe von 163 Euro abgezogen, laut der Lohnsteuertabelle Klasse 1. Wären 1647 Euro netto.
Sollte eigentlich so stimmen, oder habe ich einen Denk/- Rechenfehler.
Gruß Alex
Kerberos
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Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von Kerberos »

O96 hat geschrieben: 17. Jan 2022, 19:13 Wären 1647 Euro netto.
Evtl. kommt noch der Familienzuschlag dazu, minus die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
O96
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Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von O96 »

Danke eine Frage hätte ich aber noch. Falls ich jetzt noch eine andere Zulage erhalte, ist diese dann auch in der amtsunabhängigen Mindestversorgung aufgeführt ? Oder zählt dann hierbei nur das Grundgehalt von A3 ?
Gruß Alex
connigra
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Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von connigra »

Die Mindestversorgung steht dir doch immer zu. 1852,73 brutto bei mir, verheiratet beide im öffentlichen Dienst ohne Kinder. Bleiben bei Steuerklasse 4 (identisch1) noch 1766€ netto, hier müssen halt noch die Krankenkassenbeiträge abgezogen werden, die bei jedem individuell sind.
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