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Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 12. Jan 2022, 18:02
von UVDaffy
Folgende Situation:
Bundesbeamtin, A8 Stufe 8, Baujahr 64, Grad der Behinderung 60 %, 40 Jahre bereits erdient.
Im letzten Jahr aus gesundheitlichen Gründen raus aus der Nachtschicht, ich habe es jetzt versucht, es klappt aber nicht.
Ich überlege, wie ich jetzt am besten fahre Richtung Ruhestand:
Begrenzt Dienstfähig nach Par. 45? Der 50%-Zuschlag ist ja nicht ruhegehaltfähig. Teilzeit ist zwar schön, aber werden die 71,75 % nicht vom letzten Dienstbezug berechnet? Momentan würde der Zuschlag zwar helfen, aber es würde doch dann "hinten raus" auf Dauer fehlen?
Augen zu und durch bis 63, dann ohne Abzüge? Schön wär's, schaffe ich aber auf die Restlaufzeit nicht.
Oder "nur" dienstuntauglich für Nachtschichten? Da befürchte ich, dass ich eventuell versetzt werden könnte... und das möchte ich auf die letzten Jahre nicht (eigenes Haus).
Danke im Voraus für Erfahrungswerte/Ratschläge.

Ach so: für meinen Exmann "darf" ich nach dem Versorgungsausgleich etwas über 300 Euro zahlen nach Pensionsbeginn. Das tut umso mehr weh, je weniger übrig bleibt. Da er gesetzlich versichert ist, bekomme ich aus den mir zustehenden gesetzlichen Rententopf erst Geld, wenn ich die 67 erreicht habe (ca. 100-120 Euro, je nach Steigerung).

Re: Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 12. Jan 2022, 19:04
von Pipapo
werden die 71,75 % nicht vom letzten Dienstbezug berechnet?
Nein.

Re: Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 12. Jan 2022, 20:32
von UVDaffy
Oh, o.k.
Leider hilft mir diese knappe Antwort nicht wirklich.

Re: Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 12. Jan 2022, 21:16
von zeerookah
Wenn du 40 Jahre Vollzeit gearbeitet hast bekommst du auch 71,75% von deinen A8, sofern die Ernennung länger als 2 Jahre her ist.
Aber es werden dir 10,8% abgezogen bei DU dazu noch die 300€ Versorgungsausgleich (auch sofort nach der zur Ruhe Setzung)
Dazu kommen noch Steuern & Krankenversicherung. Da bleibt nicht so viel für dich Netto übrig.
Ich werf jetzt einfach mal so eine Zahl in den Raum = 1.600€

Re: Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 13. Jan 2022, 04:00
von UVDaffy
Dankeschön, das hilft schon eher. Wenn ich das richtig verstehe, wäre das, wenn ich jetzt sofort in dem Ruhestand gehe? Denn wegen der Schwerbehinderung würde doch ab 63 nichts abgezogen? Bzw. wäre Teilzeitarbeit ab sofort unschädlich für die Höhe? Nicht, dass ich quasi
auch nur eine Teilzeit-Pension erhalte nachher....
Und ja, die Ernennung ist über 2 Jahre her.

Re: Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 13. Jan 2022, 09:24
von Pipapo
wäre Teilzeitarbeit ab sofort unschädlich für die Höhe?
Ja, unschädlich.

Re: Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 13. Jan 2022, 10:28
von UVDaffy
Herzlichen Dank für die Hilfe - ich werde dann die weiteren Schritte nun leichter gehen können.

Letzte Frage: Ich erhalte aus dem Versorgungsausgleich von meinem Ex aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erreichen des 67. Lebensjahres eine Mini-Rente (ca. 110-120 Euro bis dahin), muß aber bereits ab der eigenen Rente mit 63 meinen Anteil an ihn zahlen. Habe ich das richtig in Erinnerung, dass man da einen Antrag stellen kann, dass ich nicht die vollen 300 Euro zwischen 63 und 67 zahlen muss?

Re: Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 13. Jan 2022, 13:21
von zeerookah
Geh einfach in deinen Fall vom schlechtesten aus. 50€ mehr oder weniger sollten dich nicht ins Unglück stürzen.
Wenn du nicht mit privaten Geld/Besitz für deinen Ruhestand vorgesorgt hast könnte es sonst eng werden.
Preiswerter bei Energie & Treibstoff, Wohnen wird es wohl nicht mehr werden.

Den Versorgungsausgleich kenn ich so das da nichts mehr kommt. Außer jedes Jahr eine prozentuale Erhöhung.
Der eine hat 100€ zu zahlen und der andere 300€
Das wird verrechnet so das der eine dann 200€ zu zahlen hat. Und das bis ans Ende seine Tage und das auch noch dynamisch.
Aber mein Versorgungsausgleich ist auch schon über 20 Jahre her.
Von einer Reglung zwischen 63-67 habe ich noch nicht gehört.

Re: Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt

Verfasst: 13. Jan 2022, 16:35
von Gertrud1927
Hallo.
Schau mal in das VersausgG was da steht unter §35.
Ich denke das Du diesen Antrag meinst.