Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Famlienzuschlags 2 bei Trennung / Scheidung
Folgende Situation
Bundesbeamter 2 leibliche Kinder
Frau arbeitet im Krankenhaus wir AVR Vertrag bezahlt.
Erhalte ich nach der Scheidung weiterhin Familienzuschlag 2? Familienzuschlag 1 entfällt da ich der Frau nicht zum Unterhalt verpflichtet bin. Die Kinder werden bei der Mutter leben, sie wird auch das Kindergeld erhalten.
Bei dem Arbeitgeber der Frau handelt es sich um eine ggmbh , meines Erachtens kein öffentlicher Dienst.
Da die Frau nach AVR Tarif bezahlt wird hat sie Anrecht auf Kinderzuschlag. Zurzeit erhält sei keinen Kinderzuschlag nach AVR Tarif.
Meine Frage ist jetzt erhalte ich weiterhin den Familienzuschlag 2, obwohl die Frau nach AVR Tarif Anrecht auf Kinderzuschlag hat und es sich bei Ihrem Arbeitgeber nicht um den öffentlichen Dienst handelt.
Ich wäre dankbar für ein Antworten.
Gruß
Scheidung Familienzuschlag 2
Moderator: Moderatoren
Re: Scheidung Familienzuschlag 2
Natürlich bekommst du den, sofern die Ex ihn nicht beantragt und die Voraussetzungen vorhanden sind, dh. für die Kinder wird Kindergeld bezahlt, so wie man als Beamter den Zuschlag auch für uneheliche Kinder bekommt, die bei der Mutter wohnen.
Gruss Harald
Gruss Harald