Hallo zusammen,
zu meinem Fall.
Ich bin Bundesbeamter, in zweiter Ehe verheiratet und habe zwei leibliche Kinder im Alter von 14 und 11 Jahren.
Sie leben nicht bei mir/uns im Haushalt.
Meine Frau hat zwei Kinder im Alter von 20 und 17 Jahren (beide Schüler FOS) aus erster Ehe und sie leben bei mir/uns im Haushalt.
Ich bekomme das Kindergeld für meine beiden Stiefkinder und den Familienzuschlag Stufe 1 für meine beiden Kinder und Stufe 2 für die Stiefkinder.
Nun zu meiner Frage: Ich habe die Möglichkeit mich beruflich ( weiterhin beim gleichen Dienstherrn) zu verändern bzw zu verbessern. Dazu müsste ich aber umziehen bzw einen Zweitwohnsitz am neuen dienstlichen Wohnsitz anmelden.
Ein Umzug der ganzen Familie steht nicht zur Debatte.
Verliere ich dadurch dann den Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 2 für die Stiefkinder, oder ist das aus beruflichen Gründen unschädlich?
Über eine Antwort bzw. Auskunft wäre ich euch sehr dankbar.
Familienzuschlag Stufe 2 für meine Stiefkinder wegen Zweitwohnsitz
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 für meine Stiefkinder wegen Zweitwohnsitz
Niemand hier, der helfen könnte bzw. eine Aussage dazu machen kann?
Re: Familienzuschlag Stufe 2 für meine Stiefkinder wegen Zweitwohnsitz
Die Stufe 1 des Familienzuschlags wird dafür gezahlt, dass du verheiratet bist. Die Stufe 2 wird gezahlt, weil die Stiefkinder in deinem Haushalt leben und du daher vorrangig zum Bezug des Kindergeldes berechtigt bist. Da der Haushalt auch bei einem Zweitwohnsitz beibehalten wird, ändert sich nichts.