Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

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Seehund
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Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Seehund »

Ich bin seit 1 Jahr im Ruhestand und habe bereits die Urkunde erhalten. Auf dem Anschreiben der Post dazu stand: "In Ihrem Fall wird eine Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Ablauf von 18 Monaten nach der Versetzung in den Ruhestand erfolgen. Die Überprüfung der Dienstfähigkeit wird von der BAnst PT veranlasst."
Hat jemand Erfahrung, wie das abläuft?
Pipapo
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Pipapo »

Gib mal unter Suche Reaktivierung ein. Da findest du unzählige Beiträge zu dem Thema.
Pipapo
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Pipapo »

Und in Kurzforum: Du bekommst in 18 Monaten eine Einladung zum Amtsarzt. Die Untersuchung ist im Prinzip die gleiche, wie die Dienstunfähigkeitsuntersuchung. Der Amtsarzt gibt dann ein Empfehlung ab und die BAnstPT entscheidet, ob du weiter im Ruhestand bleibst oder wieder reaktiviert wirst.
Seehund
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Seehund »

Danke dir. Eine Einladung werde ich aber definitiv bekommen? Oder kann es sein, dass nichts mehr kommt?
Seehund
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Seehund »

Leider blicke ich nicht recht durch.
Ich habe bereits die Entlassungsurkunde mit dem Wortlaut: "... versetzte ich den ..... in den Ruhestand."
Kann man, nachdem man die Entlassungsurkunde erhalten hat, nochmal reaktiviert werden?
Pipapo
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Pipapo »

Du hast keine Entlassungsurkunde sondern eine Ruhestandsurkunde erhalten. Bei einer Entlassungsurkunde wärst du kein Beamter mehr und nicht mehr beihilfeberechtigt. Und ja, da du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurdest, kannst du auch wieder reaktiviert werden, wenn du nicht mehr dienstunfähig bist. Und die Untersuchung wird mit ziemlicher Sicherheit stattfinden.
Dienstunfall_L
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Dienstunfall_L »

In deinen Zurruhesetzung-Papieren müsste auch die Information stehen, dass du einen Antrag auf Reaktivierung stellen kannst.
DieBSE
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von DieBSE »

Seehund hat geschrieben: 6. Jan 2022, 21:18 Leider blicke ich nicht recht durch.
Ich habe bereits die Entlassungsurkunde mit dem Wortlaut: "... versetzte ich den ..... in den Ruhestand."
Kann man, nachdem man die Entlassungsurkunde erhalten hat, nochmal reaktiviert werden?
Du kannst zu jeder Zeit einen Antrag auf Reaktivierung stellen. Das kannst Du nach einem Monat nach der Zurruhesetzung machen oder nach 1 Jahr oder wann Du es willst. Kannst einen Grund angeben oder nicht - besser wäre ein Grund, z. B. dass Du wieder so gesund bist, dass Du deinen Dienst aufnehmen kannst.

Die BAnst PT wird dann wahrscheinlich erst einmal mitteilen, dass laut VA der Zurruhesetzung eine Überprüfung nach 18 Monaten durchgeführt wird. Wenn Du aber vorher die Prüfung haben willst, kannst Du das jederzeit verlangen. Dann sollte zeitnah eine Untersuchung bei dem zuständigen AA erfolgen.
Wenn Du also tatsächlich wieder reaktiviert werden willst und der AA attestiert, dass Du (wieder) dienstfähig bist, sind die Hürden sehr sehr hoch angelegt, dass die Telekom/Dienstherr eine Reaktivierung verhindern können. Google mal danach, da wirst Du schnell feststellen, dass es strenge Vorgaben gibt für einer Verhinderung der Reaktivierung, wenn Du wieder dienstfähig bist.
blink182
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von blink182 »

Ich lese das ganz anders...der TE möchte doch gar nicht reaktiviert werden?
Gruß
blink182
DieBSE
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von DieBSE »

blink182 hat geschrieben: 15. Jan 2022, 11:38 Ich lese das ganz anders...der TE möchte doch gar nicht reaktiviert werden?
Ich habe doch nichts anderes geschrieben.
Fakt ist, dass eine Reaktivierung sehr unwahrscheinlich ist - aber wenn es der Betroffene möchte, ist ein Antrag auf Reaktivierung sehr erfolgversprechend, da die Hürden vom Gesetzgeber sehr hoch für den DH gelegt wurde !
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