Unklarheit bzgl. Mindestversorgung Berlin

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Shasa
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Behörde: Land Berlin

Unklarheit bzgl. Mindestversorgung Berlin

Beitrag von Shasa »

In 1/2021 wurden die Kinderzuschläge in der Mindestversorgung erhöht. Erstmal sehr schön. Aber es gibt ein Problem:

Bisher bekam ein Single mit Kind durch einen entsprechend höheren Kinderzuschlag in der Summe etwas das Gleiche wie eine Verheiratete mit Kind. Lt. dem derzeit immer noch auf den offiziellen Seiten des Landesverwaltungsamtes abzurufenden Merkblatt dazu (Stand 1/2021) müsste es auch weiterhin so sein. Dort steht: Zuschlag für das erste Kind beim Single: 384,22€, Zuschlag für das erste Kind bei Verheirateten: 293,85€. Überwiesen wurde mir aber ab 9/2021 nur noch ein Kinderzuschlag von 293,85€ und es wurde rückwirkend ab 1/2021 die "Überzahlung" zurückgefordert. Auf meine Anfrage warum, wurde mir gesagt, intern gäbe es eine andere Anweisung und die besage, dass ab 1/2021 alle den gleichen Kinderzuschlag in Höhe von 293,85€ bekommen, egal ob Single oder Verheiratet, und dass das im Internet eine falsche Angabe sei und man die inzwischen korrigiert habe. Man bezog sich dabei auf das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung vom 9.2.2021 BerBVAnpG2021 GVBI S. 146. Ich kann dort aber keine konkreten Angaben für die Anpassung der Kinderzuschläge bei der Mindestpension finden.
Auf den offiziellen Seiten der Pensionsstelle wurde das entsprechende Merkblatt bis heute aber nicht entfernt. Bei einer google-Suche finde ich dort immer noch das Merkblatt mit den höheren Kinderzuschlägen für Singles mit Kind neben dem mit den für alle gleichen Kinderzuschlägen. Welches gilt denn nun? Ich kann auch nirgendwo anders im Netz eine zur Aussage der Pensionsstelle passende Information bekommen. Worauf soll ich mich denn verlassen, wenn die offiziellen Angaben der Pensionsstelle im internet die einzige Information sind, die ich finden kann und diese in 2 Varianten verfügbar sind? Wer weiß, wo die passenden konkreten Angaben zu finden sind, d.h. wo genau ich jetzt die Bekanntmachung der Beträge nach §2 und §3 finde?

Da es um immerhin 90€ Unterschied im Monat geht und das Studium meiner Tochter finanziert werden muss, würde ich gern wissen, ob Andere das gleiche Problem hatten/haben und auf welcher Grundlage Singles mit Kind bei der Mindestpension nach all den Jahren nun von einem Tag auf den anderen finanziell deutlich schlechter gestellt werden als Verheiratete mit Kind.
(Wenn kein Kind (mehr) berücksichtigungsfähig ist werden wir ja eh schon finanziell dafür betraft, nicht verheiratet zu sein. Aber mit Kind empfinde ich diese Ungerechtigkeit als noch gravierender.)

Wäre über Eure Rückmeldungen dazu dankbar.
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