Hi, ich bin derzeit Beamter auf Widerruf einer Landespolizei und würde in einem halben Jahr zum Beamten auf Probe erklärt werden.
Ich war beim Zahnarzt wegen Zähneknirschens und Schnarchens, dieser hat mich zu einem HNO geschickt. Musste dann eine schlafmedizinische Untersuchung machen, Ergebnis, ich schnarche laut. Auf der Diagnose steht: Verdacht auf Obstruktive Schlafapnoe und mehrere andere Diagnosen, obwohl die Ärztin meinte, mein Schlaf sei eigentlich sehr tief. Zudem wurden bei mir beim Allergietest noch Allergien festgestellt, von denen ich nichts wusste, stehen auch auf der Diagnose drauf (Pollenallergie).
Hab irgendwie Schiss wegen der ganzen Sache Probleme zu kriegen bei der amtsärztlichen Untersuchung die irgendwann ansteht.. schließlich wurden die Bewerber auch beim Einstellungstest wegen Kleinigkeiten nicht eingestellt. ich krieg nur ne Knirschschiene vom Zahnarzt, die aber wohl auch das Schnarchen in den Griff kriegen soll, mit der HNO Ärztin habe ich garkeinen neuen Termin.
Ich bin ich am Überlegen, die Rechnungen einfach selbst zu bezahlen, ich meine ich hab keinen einzigen Fehltag wegen dieser Sache und will nicht meine Zukunft riskieren, weil bei mir Schlafapnoe und Allergien festgestellt wurden, die mich aber in meiner bisherigen Dienstzeit nicht beeinträchtigt haben..verschweigen dürfte ich es dennoch nicht beim Amtsarzt.. was würdet ihr tun?
Mittlerweile bereu ichs schon, überhaupt dem Ganzen nachgegangen zu sein, hätt mir einfach so ne Knirschschiene machen lassen sollen und gut ist...
Diagnose Schlafapnoe, Beamter auf Widerruf
Moderator: Moderatoren
Re: Diagnose Schlafapnoe, Beamter auf Widerruf
Eine rein hypothetische Frage an Dich: Du wirst übernommen, kommst in eine EHU und wirst zur Absicherung eines Fußballspiels nach Berlin verlegt. Die Unterbringung erfolgt mit Kollegen in der Kaserne, auf Stube sind 6 Mann.
Du hast Deinen medizinischen Zustand nicht abklären/behandeln lassen und jemand bekommt mit, dass Deine Atmung spontan aussetzt und das für länger als gewöhnlich.
Das nächste was Du mitbekommst ist, wie Dir die Kollegen freundlich die Rippen brechen, weil sie
a) nichts von Deiner Erkrankung wussten
b) annehmen müssen, dass Du reanimationspflichtig bist.
Ich denke Du weißt, worauf ich hinaus will...
Ich würde mit Deiner HNO Ärztin und einem Vertrauensarzt der Gewerkschaft erörtern, ob diese Erkrankung Auswirkungen auf deine Polizeidiensttauglichkeit hat. Danach kann man von jemandem, der einen Treueeid geleistet hat erwarten, die richtigen Schritte zu gehen.
Du hast Deinen medizinischen Zustand nicht abklären/behandeln lassen und jemand bekommt mit, dass Deine Atmung spontan aussetzt und das für länger als gewöhnlich.
Das nächste was Du mitbekommst ist, wie Dir die Kollegen freundlich die Rippen brechen, weil sie
a) nichts von Deiner Erkrankung wussten
b) annehmen müssen, dass Du reanimationspflichtig bist.
Ich denke Du weißt, worauf ich hinaus will...
Ich würde mit Deiner HNO Ärztin und einem Vertrauensarzt der Gewerkschaft erörtern, ob diese Erkrankung Auswirkungen auf deine Polizeidiensttauglichkeit hat. Danach kann man von jemandem, der einen Treueeid geleistet hat erwarten, die richtigen Schritte zu gehen.
Re: Diagnose Schlafapnoe, Beamter auf Widerruf
Beim Schnarchen gibt's doch erst mal eine u.U. sogar nur ambulante OP.
https://www.hno-aerzte-im-netz.de/krank ... -arzt.html
Das ist doch Volkskrankheit. Wie weit bist du mit der Behandlung? Machen lassen willst du das sicherlich.
https://www.hno-aerzte-im-netz.de/krank ... -arzt.html
Das ist doch Volkskrankheit. Wie weit bist du mit der Behandlung? Machen lassen willst du das sicherlich.
Re: Diagnose Schlafapnoe, Beamter auf Widerruf
Also ich hab nach dieser Schlafuntersuchung mit meiner HNO gesprochen, sie meinte dass meine Schlafphasen in Ordnung sind und dass ich tief schlafe, aber etwas mehr Atemaussetzer habe als der Durchschnitt. Außerdem würde ich viel schnarchen, dagegen würde die Schiene vom Zahnarzt helfen, da es den Unterkiefer um 5mm nach vorne schiebt. Mir wurden aber keine anderen Therapiemöglichkeiten benannt, weil das das Problem lösen würde. Ich müsste nur alle 6 Monate oder so dieses Schlafgerät mit nach Hause nehmen.
Krieg diese Schiene so in ca ner Woche.
Krieg diese Schiene so in ca ner Woche.
Re: Diagnose Schlafapnoe, Beamter auf Widerruf
Solange du im Dienst mit deinem Schnarchen nicht die Kollegen störst, dürfte das kein Problem sein.
Wenn Schnarchen und Zähneknirschen ein Ausschlusskriterium wären, hätten wir 50% weniger Beamte.
Wenn Schnarchen und Zähneknirschen ein Ausschlusskriterium wären, hätten wir 50% weniger Beamte.
Re: Diagnose Schlafapnoe, Beamter auf Widerruf
Denkt ihr die Pollen/Gräserallergie ist problematisch? Wegen sowas wird man schließlich nicht eingestellt. Wusste das wie gesagt vorher nicht..
Aber ja denke ich werd alles ganz normal dem AA mitteilen wenns soweit ist
Aber ja denke ich werd alles ganz normal dem AA mitteilen wenns soweit ist
Re: Diagnose Schlafapnoe, Beamter auf Widerruf
Das klingt doch schon mal gut. Und gegen das Schnarchen gibt's ne ambulante OP. Wenn du es danach genau wissen willst, machst mal ein Schlaflabor in der Uni-Klinik Marburg. Als Privat-Patient kein Problem. Facharzt ist da nicht genug. Stabiler Schlaf ist Lebensqualität. Das würde ich klären.Jonasss hat geschrieben: ↑6. Nov 2021, 21:16 Also ich hab nach dieser Schlafuntersuchung mit meiner HNO gesprochen, sie meinte dass meine Schlafphasen in Ordnung sind und dass ich tief schlafe, aber etwas mehr Atemaussetzer habe als der Durchschnitt. Außerdem würde ich viel schnarchen, dagegen würde die Schiene vom Zahnarzt helfen, da es den Unterkiefer um 5mm nach vorne schiebt. Mir wurden aber keine anderen Therapiemöglichkeiten benannt, weil das das Problem lösen würde. Ich müsste nur alle 6 Monate oder so dieses Schlafgerät mit nach Hause nehmen.
Krieg diese Schiene so in ca ner Woche.
Re: Diagnose Schlafapnoe, Beamter auf Widerruf
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du wegen einer Allergie, die auf dem Papier festgestellt wurde und von der du noch nie etwas bemerkt hast, ein Problem sein wird.
Das kannst du dem AA ja auch so sagen.
Das kannst du dem AA ja auch so sagen.