Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Dienstunfall_L
Beiträge: 908
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von Dienstunfall_L »

beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von beelzebub »

Dem Amtsarzt gegenüber musst Du alles, was Dein Diesntherr in Auftrag gegeben hat, offenbaren.
Alle Befunde, die Du hast, solltest Du vorlegen, welche, die Du nicht hast und der AA benötigt gibt er in "Auftrag", bzw. lässt Dich von einem Facharzt untersuchen. Der AA ist aber an die ärztliche Schweigepflicht gebunden und darf Deinem Dienstherren nicht alle Details Deiner Erkrankung offenbaren, im Grunde genommen nur, ob oder wann eine Dienstfähigkeit zu erwarten ist.
Auf die Fragen des AA´s nicht zu antworten, oder gar die Unwahrheit zu sagen, könnte böse ins Auge gehen. Anders als beim Betriebsarzt bist Du hier zur Mitarbeit verpflichtet.
Aber Angst vor dem AA brauchst Du nicht zu haben, solche Ungeheuer, wie mancher Dienstherr aus denen macht, sind sie bei weitem nicht.
max_relax
Beiträge: 15
Registriert: 13. Apr 2016, 09:24
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von max_relax »

Auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.03.2019 weise ich in diesem Zusammenhang hin:

https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0

Der Beschluss betrifft zwar nicht das Verhalten des Beamten während der amtsärztlichen Untersuchung, enthält aber wichtige Hinweise zur Untersuchungsanordnung.
One
Beiträge: 27
Registriert: 7. Jul 2021, 12:53
Behörde:

Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von One »

@EgonKrenz
Ich verstehe nicht, was an den Antworten unklar ist. Insbesondere @Dienstunfall_L hat die doch die richtigen Hinweise gegeben:

Zitat:
"Verhindert ein Beteiligter die Klärung seines Gesundheitszustandes, so kann dies für die Richtigkeit des Vorbringens der Behörde sprechen, auch wenn dieser Schluss nicht notwendigerweise gezogen werden muss. Die Verpflichtung, sich zur Nachprüfung des Gesundheitszustandes ärztlich untersuchen zu lassen, ginge ins Leere, wenn aus einer unberechtigten Weigerung keine Rückschlüsse gezogen werden könnten. Andernfalls hätte es die Beamtin oder der Beamte in der Hand, die für die Klärung seines Zustandes erforderliche ärztliche Untersuchung erheblich zu erschweren oder zu vereiteln. Dieser aus §§ 427, 444 und 446 Zivilprozessordnung (ZPO) abgeleitete Rechtsgrundsatz gilt im Verwaltungsverfahren wie auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, vom 5. November 2013 - 2 B 60/13 - juris Rn. 9)."

Diesem Grundsatz folgend, der aus der Rechtsprechung des BVerwG abgeleitet ist, würde jede von dir untebliebene Mitwirkung an der Untersuchung - und dazu gehört auch das Nichtbeantworten von Fragen des Amtsarztes zu deinem Gesundheitszustand, vorherigen Erkrankungen oder ganz allgemein zur Anamnese - zu deinen Lasten ausgelegt. Zu deinem Lasten in dem Sinne, dass damit die Vermutung deiner Dienststelle, dass bei dir ggf. eine DDU droht bestätigt werden könnte. Da der medizinischen Einschätzung des Amtsarztes hierbei gerichtlich regelmäßig mehr Gewicht beigemessen wird, als der medizinischen Einschätzung deines behandelndes Facharztes oder Hausarztes, hättest du im Anschluss nicht einmal die Chance, dich gegen das amtsärztliche Gutachten zu wehren.

Ganz allgemein verstehe ich auch nicht, warum hier in diesem Forum (auch in anderen Foren) so eine Heidenangst vor Amtsärzten, BEM-Verfahren und ähnlich Maßnahmen herrscht. Mir sind keine Amtsärzte bekannt, die ein Interesse haben, jemanden "in die Pfanne zu hauen" oder in den Ruhestand zu schicken. Alle Amtsärzte, die ich aus meiner Personalerzeit kenne, waren immer daran interessiert, Optionen und Möglichkeiten aufzuzeigen, um die Dienstfähigkeit zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Die Ärzte haben kein persönliches Interesse daran und auch keinen Vorteil davon, jemanden mit einem amtsärztlichen Gutachten in den Ruhestand abzuschieben... da auch die Dienststelle keinen Einfluss auf die Eintscheidung eines jeweiligen Amtsarzt hat, kann man gerade mit Offenheit und Kooperation bei der Instanz Amtsarzt für sich persönlich viel erreichen...
One
Beiträge: 27
Registriert: 7. Jul 2021, 12:53
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von One »

One hat geschrieben: 26. Jul 2021, 16:41
Zitat:
"Verhindert ein Beteiligter die Klärung seines Gesundheitszustandes, so kann dies für die Richtigkeit des Vorbringens der Behörde sprechen, auch wenn dieser Schluss nicht notwendigerweise gezogen werden muss. Die Verpflichtung, sich zur Nachprüfung des Gesundheitszustandes ärztlich untersuchen zu lassen, ginge ins Leere, wenn aus einer unberechtigten Weigerung keine Rückschlüsse gezogen werden könnten. Andernfalls hätte es die Beamtin oder der Beamte in der Hand, die für die Klärung seines Zustandes erforderliche ärztliche Untersuchung erheblich zu erschweren oder zu vereiteln. Dieser aus §§ 427, 444 und 446 Zivilprozessordnung (ZPO) abgeleitete Rechtsgrundsatz gilt im Verwaltungsverfahren wie auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, vom 5. November 2013 - 2 B 60/13 - juris Rn. 9)."
Ich zitiere mich mal selber und habe den wichtigen Passus markiert. Die Verhinderung der Klärung des Gesundheitszustandes ist dabei auch, wenn man auf Fragen des Amtsarztes nicht antwortet oder sonst wie nicht mitwirkt. Das ergibt sich auch aus der zitierten Rechtsprechung des BVerwG. Das Interessante daran ist, und das machen sicht die wenigsten bewusst, wenn man nicht mitwirkt greift eine Beweislastumkehr.

gegriffenes Beispiel:
Der Amtsarzt begutachtet einen Beamten, da dieser aus einer Krebserkrankung genesen ist und festgestellt werden soll, ob der Beamte wieder dienstfähig ist. Der Arzt fragt: "Haben Sie bleibende Beeinträchtigungen oder bleibende gesundheitliche Einschränkungen, die aus Ihrer Kreberkrankung resultieren?" Wenn der Beamte jetzt schweigt, ist das für den Arzt gleichbedeutend mit der Antwort: "Ja, es bestehen bleibende Beeinträchtigungen." mit den entsprechenden Konsequenzen, die bis zu einer Zurruhesetzung gehen können. Diese Einschätzung des Amtsarztes können sie dann auch nicht mehr entkräften (siehe mein Post oben).

Es gibt beim Amtsarzt keine Schranken dessen, was man sagen muss oder soll. Man ist verpflichtet wahrheitsgemäß auf alle Fragen zu antworten, alles andere, auch ein Verschweigen von Dingen, erfüllt für einen Beamten nach aktueller Rechtsprechung den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Hierüber wird man im Regelfall auch vor dem Untersuchungstermin belehrt und muss diese Belehrung auch unterschreiben. Verschweigt man trotz alledem oder wirkt nicht wahrheitsgemäß mit, so täuscht man arglistig, was wiederum ein disziplinarbewährtes Vergehen ist, welches im schlimmsten Fall zur Entfernung aus dem Dienst führen kann.

Fazit:
Wenn sie meinen, durch Schweigen ggü. dem Amtsarzt würden sie sich besser stellen, muss ich sie enttäuschen. Wenn Sie schweigen oder nicht mitwirken geben sie ihrem Dienstherrn erst Recht eine Grundlage für Maßnahmen, wie eine Zurruhesetzung, und ggf. sogar ein Disziplinarverfahren.

Im übrigen, der Dienstherr entscheidet zwar über die Konsequenzen aus dem Untersuchungsergebnis, aber der Dienstherr wird sich regelmäßig nicht über die Empfehlung des Amtsarztes hinwegsetzen. Dadurch würden alle durch den Dienstherrn ggü. dem betroffenen Beamten getroffenen Maßnahmen angreifbar und würden im Zweifel durch die zuständigen Gerichte auch ohne weiteres Nachfragen kassiert werden.
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von bahnbiajotta »

Wenn du aktuell nicht Dienstunfähig bist, wie lautet denn die genaue Begründung des Untersuchungsauftrages?
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von beelzebub »

bahnbiajotta hat geschrieben: 27. Jul 2021, 08:29 Wenn du aktuell nicht Dienstunfähig bist, wie lautet denn die genaue Begründung des Untersuchungsauftrages?
Das würde mich auch interessieren, die geschilderten 40 Tage je Jahr (was ein BEM begründen würde) sind sicher keine Vorraussetzung für eine amtsärztliche Untersuchng. Oder liegen Deinem Diesntherren noch Atteste vor, die Deine (@EgonKrenz) Dienstfähigkeit stark einschränken?
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von bahnbiajotta »

Wie lange liegt denn die letzte Krankmeldung zurück?
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von bahnbiajotta »

Damit reicht die Begründung leider aus.
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von beelzebub »

Soweit ich weiß, regelt das der §26 BeamtStG
Zitat: "...wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist..."
Von Beamten die, mit rund 40 Krankheitstagen jährlich zum AA geschickt werden, um die Dienstfähigkeit zu überprüfen habe ich noch nie gehört.
Recht interessant finde ich zu diesem Thema die Verfahrensweise in Bayern:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 30264-NN38

Trotzdem würde ich die Mitarbeit und Kooperation beim AA nicht bykotieren, ich kann mir nicht vorstellen, dass er einen Beamten, der derzeit voll im Dienst ist, als dienstunfähig erklärt.

Auch interessant:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 14428.html
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von DerHagn »

Bei allem Respekt, aber fragwürdig finde ich da (leider) gar nichts.

Gruß
Spee
Beiträge: 103
Registriert: 20. Okt 2021, 17:51
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von Spee »

Ich verstehe das Problem nicht. Entweder du möchtest, dass du nicht DU bist und kooperierst oder du spekulierst durch den Termin auf eine DU.
Aber wenn du dem AA darlegen kannst, dass es dir gesundheitlich gut geht, musst du ihm doch nichts verheimlichen?!
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigen

Beitrag von beelzebub »

bahnbiajotta hat geschrieben: 27. Jul 2021, 10:30 Damit reicht die Begründung leider aus.
Das sehe ich anders.
Wenn der Diesntherr über Jahre feststellt, dass ein Beamter oft und lange (über welche Fehlzeiten durchnschnittlich reden wir eigentlich?) ausfällt, dann hat er die Pflicht dem Beamten ein BEM anzubieten um frühzeitig nach den Gründen der Erkrankung zu suchen und diese zu minimieren. Ist das geschehen?

Als Grundlage für meine 2 Untersuchungen (Beamter in LSA) wurde der § 44 Absatz 1 Satz 2 BBG herangezogen.
Zitat:
"...Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist..."

Nun kennt hier niemand Deine Daten und das geht auch niemanden etwas an, aber mein Bauchgefühl sagt mir Dein Fall wäre was für BEM und erst dann was für den AA.
Aber so schnell schreibt Dich kein AA diesntunfähig, es sei denn, Du möchtest das und arbeitest aktiv daran...
Antworten