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Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 19. Feb 2021, 23:11
von Acta

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 11. Mär 2021, 17:22
von Acta

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 12. Mär 2021, 10:21
von BBeamter
Verstehe ich das richtig?

Wäre ich verheiratet, hätte drei Kinder und würde in Stuttgart wohnen bekäme ich UNGEFÄHR:

800 Fam. Zuschlag (fam. Zuschlag, + 3 Kinder)
442 Erstes Kind regionaler Zuschlag
286 Zweites Kind regionaler Zuschlag
231 Drittes Kind regionaler Zuschlag
---
Ca. 1750 EUR ?? Das ist doch surreal! Da kommt ja noch Kindergeld (660EUR) drauf!! ouw mann.... Wenn das so ist und durchgeht!!

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 12. Mär 2021, 13:23
von zeerookah
@BBeamter
Link?

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 12. Mär 2021, 16:13
von Torquemada
BBeamter hat geschrieben: 12. Mär 2021, 10:21
---
Ca. 1750 EUR ?? Das ist doch surreal! Da kommt ja noch Kindergeld (660EUR) drauf!! ouw mann.... Wenn das so ist und durchgeht!!
Dann suche eine Unterkunft für 5 in Stuttgart....auch surreal.

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 12. Mär 2021, 18:13
von StaatsdienerNr1
Oder im Raum Köln/Bonn wo gefühlt alle Behörden sich tummeln

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 15. Mär 2021, 07:22
von BBeamter
zeerookah hat geschrieben: 12. Mär 2021, 13:23 @BBeamter
Link?
Im ersten Beitrag oben kann man sich die Beträge unter den einzelnen Links zusammensammeln. (Übersicht)

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 15. Mär 2021, 14:28
von zeerookah
Danke, jetzt habe ich es verstanden.

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 16. Mär 2021, 17:43
von Herm
Einen Gesetzentwurf mit Tabellen hab ich bisher nicht im Internet gefunden.
Nur einen Hinweiss das nicht vor August / September 2021 ooder später
ausbezahlt wird.
Das Gesetz muss stehen und die Software geändert werden.
Und das dauert..wie immer.
Also vorerst nicht mehr "Kröten" auf dem Konto..sondern warten auf die
Nachzahlung.

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 18. Mär 2021, 17:41
von Acta
Herm hat geschrieben: 16. Mär 2021, 17:43 Einen Gesetzentwurf mit Tabellen hab ich bisher nicht im Internet gefunden.
Nur einen Hinweiss das nicht vor August / September 2021 ooder später
ausbezahlt wird.
Das Gesetz muss stehen und die Software geändert werden.
Und das dauert..wie immer.
Also vorerst nicht mehr "Kröten" auf dem Konto..sondern warten auf die
Nachzahlung.
Ein Link zu deinem Hinweis wäre schön.

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 19. Mär 2021, 02:37
von Herm
News: Neuer Entwurf
https://www.dbb.de/artikel/gewerkschaft ... ckzug.html

<< hätte drei Kinder und würde in Stuttgart wohnen bekäme ich UNGEFÄHR:

..soviel wie bei Porsche am Band (Scherz).
Das konnte ja nicht gutgehen...

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 19. Mär 2021, 09:17
von Herm
Nachtrag zum neuen Entwurf:
Der Gesetzentwurf soll am 24. März 2021 im Bundeskabinett verabschiedet werden, wird aber durch die Befassung von Bundestag und Bundesrat frühestens Ende Juni 2021 in Kraft treten können. Das BMI beabsichtigt jedoch, eine rückwirkende Vorbehaltszahlung möglichst bereits mit den Bezügezahlungen Juni 2021 möglich zu machen.

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 19. Mär 2021, 23:20
von Acta
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2021/2022)

Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... iften.html

Seite 37:
„Eine Übertragung der Mindestbeträge aus dem Tarifabschluss ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Bestandteil dieses Gesetzes.“

Die 50,- EUR Mindesterhöhung, wie bei den Tarifbeschäftigten, ist dann -zumindest nach dem BBVanpÄndG 2021/2022- passé.

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 26. Mär 2021, 16:58
von Herm
Ohne Aussprache beschlossen ("TOP-1-Liste"):
Im Bundeskabinett ist am 24.März unter der "TOP 1-Liste" ohne Aussprache der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) beschlossen worden.

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)

Verfasst: 21. Apr 2021, 20:57
von Acta