DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
keinschwein
Beiträge: 10
Registriert: 19. Jul 2017, 12:28
Behörde:

DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von keinschwein »

Hallo zusammen,

ich bin seit 2002 verheiratet, seit 2003 verbeamtet (Land NRW), seit 2018 mit DDU (im Alter von 54) im Ruhestand und seit 2020 getrennt, Auszug ist zum 1.1.2021.

Vor 2003 war ich ca. 12 Jahre lang angestellt (gesetzliche Rente: Wartezeit 282 Monate, Entgeltpunkte 19,5).
Meine Frau (53) ist angestellt und arbeitet Teilzeit (75%), wir haben 2 Kinder (15, 18), die bei meiner Noch-Frau wohnen bleiben.
Die Noch-Frau verdient wesentlich mehr als meine Pension beträgt, allerdings habe ich eine private DU-Versicherung, die noch 5 Jahre lang zahlt.

Meine Versorgungsbezüge:
rgf. Dienstbezüge
Absenkungsfaktor 0,99349
Ruhegehalt 42,19%
- Versorgungsabschlg 10,80%


Meine Fragen: würdet Ihr mir aus finanziellen Erwägungen eine Scheidung empfehlen bezüglich
- Familienzuschlag
- Versorgungsausgleich
- überhaupt?

Trotz Recherche hier bin ich unsicher, in wie weit der Familienzuschlag bei mir durch den Auszug wegfiele und in wie weit ich durch einen Versorgungsausgleich weniger Pension bekomme.
Eigentlich bin ich auch nach anwaltlicher Erstberatung völlig unsicher, was ich tun soll.

Besten Dank und Grüße!
keinschwein
Beiträge: 10
Registriert: 19. Jul 2017, 12:28
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von keinschwein »

...Noch eine Frage: in welcher Hinsicht verändern sich die Ansprüche im Zeitablauf?
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
In der Ehezeit hast Du ein Jahr Rentenanspruch und bis zur Pensionierung Deine Pension erworben.
In der Ehezeit hat Deine Frau von 2002 bis jetzt selbst Rentenansprüche erworben.
Diese in der Ehezeit erworbenen Ansprüche werden dann zusammen gezählt und für jeden die Hälfte festgesetzt.
Wer mehr als die Hälfte hat muß zu Gunsten des anderen ausgleichen.
Ich denke der Familienzuschlag gehört nicht dazu.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Torquemada »

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/ ... nkheit/09/

Du hast doch Mindestversorgung. Alles in die Beratung einbeziehen.
Clauswalter
Beiträge: 25
Registriert: 12. Jul 2010, 18:08
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Clauswalter »

Hallo Gertrud,

offensichtlich bist Du vom Fach. ;).

Ich habe 2011 meine Frau (nicht im öffentlichen Dienst) geheiratet, 2012 ist unser Kind geboren.

2013 wurde ich DDU, bekomme daher die Mindestversorgung.
Jetzt steht leider die Scheidung an.

Meine Frau arbeitet nahezu durchgehend Vollzeit (blieb nur 3 Monate nach Geburt unseres Kindes zuhause) und muss auch noch 25 Jahre arbeiten.

Wenn ich es richtig recherchiert und verstanden habe, müsste ich im Rahmen des Versorgungsausgleichs einen Teil meiner Pension abgeben. Dafür würde ich einen größeren Teil ihrer (Gutverdiener-)Rente erhalten, wenn sie in 25 Jahren in Rente geht.
Die Zeit der Ehe und aktivem Beamtendasein betrug leider nur 18 Monate. Nach dieser Zeit habe ich ja keine weiteren Pensionsansprüche erarbeitet.

Vermutlich empfiehlt es sich trotzdem, den Versorgungsausgleich auszuschließen, um meine Mindestversorgung nicht weiter zu kürzen!?
25 Jahre weniger Bezüge für dann mit Glück noch ein paar Jahre den Anteil an ihrer Rente, ... wer weiß, ob ich das erlebe.

Hat die Scheidung Auswirkung auf meine Mindestversorgung?
Unser Kind soll im Wechselmodell bei beiden Eltern sein.

Falls es Besonderheiten gibt, die gerne übersehen werden und die ich bedenken sollte, lass es mich bitte wissen.

Danke!
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich schreib mal so wie ich es mir denke.
Deine Frau hat in der Ehezeit Rentenpunkte in der DRV erhalten. Ich denke 2 Punkte etwa 70 €. Davon die Hälfte geht an Dich auf ein Rentenkonto. Liegt da bis Du Rente bekommst.
Deine Pension ist bis zur DDU für Deine ganze Dienstzeit gerechnet worden.
Deine Dienstzeit bis zur DDU wird aufgeteilt in Anteil außerhalb der Ehezeit und innerhalb der Ehezeit.
In diesem Verhältnis wird auch Deine Pension aufgeteilt.
Der Teil der in die Ehezeit fällt geht zur Hälfte an Deine Frau und geht als Punkte auf Ihr Rentenkonto.
Auch wenn Du Mindestpension bekommst wird Dir das sofort abgezogen.
keinschwein
Beiträge: 10
Registriert: 19. Jul 2017, 12:28
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von keinschwein »

Hallo Gertrud, hallo Forum, kennst du (oder irgendjemand) aus dieser Situation (Pension sofort gekürzt, Ausgleichszahlung vom Ex-Partner erst nach Renteneintritt, also in vielen Jahren) einen Ausweg, welcher Art auch immer?
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von mecki111 »

Hallo "keinschwein",
solange du aus dem Versorgungsausgleich keine Rente beziehen kannst, wird die Kürzung nach § 35 Versorgungsausgleichsgesetz bis zur Höhe des übertragenen Anrechts auf deinen Antrag bei der Versorgungsstelle ausgesetzt.
Clauswalter
Beiträge: 25
Registriert: 12. Jul 2010, 18:08
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Clauswalter »

Ich sehe die Möglichkeit, bei friedvoller Scheidung, den Versorgungsausgleich auszuschließen:

"Wie bereits angemerkt, wird der Ausgleich der Rentenanwartschaften von Amts wegen vor dem Familiengericht thematisiert. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, bei denen der Ausschluss vom Versorgungsausgleich durchaus möglich und zulässig ist: ... 5.Notarielle Vereinbarung: Zudem können Ehegatten den Verzicht im Rahmen einer notariellen Vereinbarung (Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) einvernehmlichen bestimmen. Hier gibt es aber einige Fallstricke zu beachten. Dazu mehr im folgenden Abschnitt." (https://www.scheidung.org/verzicht-vers ... t%20werden.)


"Es kommen im Wesentlichen zwei Formen in Betracht, in denen man den Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbaren kann:
Erstens: Ein Notarvertrag. Allerdings ist das in der Regel der umständlichere und teurere Weg. Deshalb raten wir von dieser Form ab. (Falls Sie allerdings ohnehin einen Notarvertrag aufsetzen, z.B. um eine gemeinsame Immobilie zu übertragen, können Sie den Verzicht auf den Versorgungsausgleich natürlich bei dieser Gelegenheit direkt mitregeln).
Zweitens: Ein Vergleich über den Versorgungsausgleich vor Gericht. Dieser Vergleich (Verzicht) kann im Scheidungstermin geschlossen werden, es ist also kein Extra-Termin nötig. Deshalb raten wir zu dieser Variante.

Zwar kann der Vergleich vor Gericht nur geschlossen werden, wenn beide Eheleute jeweils einen eigenen Anwalt zum Termin mitbringen. Das ist aber unproblematisch und gar nicht teuer: wir organisieren in diesem Fall den zweiten Anwalt für Sie, dessen Kosten in der Regel nur bei 100,- bis 150,- € liegen. Das ist viel billiger als ein Notar. "
https://www.scheidung-online.de/scheidu ... ausgleich/

Liest sich recht unproblematisch, wenn es beide Ehegatten wollen.

Kann man die Berechnung vorab irgendwie selbst vornehmen oder das irgendwo berechnen lassen?
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Bei der Aussetzung der Versorgung handelt es sich bei Dir aber nur um geschätzte 35€ (ca. 2 Jahre Normalverdienst) die Du von der Ehefrau übertragen bekommst. Wenn Du Deine gesamte Dienstzeit angegeben hättest könnte man Deine Abgabe auch überschlagen.
Clauswalter
Beiträge: 25
Registriert: 12. Jul 2010, 18:08
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Clauswalter »

Hallo Gertrud,

danke für Deine Nachfrage,

die Dienstzeiten:
mit 16 Jahren Eintritt mittlerer Dienst als Assistentenanwärter, 8 Jahre tätig,
dann 3 Jahre duales Studium, Sozialversicherungspflichtig (also 3 Jahre Einzahlung in die Rentenkasse),
anschl. 11 Jahre wieder Beamter bis zur DDU.

Das Einkommen meiner Frau liegt seit ein paar Jahren über der Bemessungsgrenze der Rentenversicherung,

Vielen Dank!
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
So wie ich es denke.
WennDeine Frau über der Bemessungsgrenze verdient bekommt sie über 2Rentenpunkte pro Jahr. 2Ehejahre sind 4 Punkte . dann werden 2 Punkte nach Dir übertragen. Das wären dann heutiger Wert etwa 70€ üro Monat Rente.
Dein Mindestruhegehalt ohne Familienzuschlag geteilt durch Monate gesamte ruhegehaltsfähige Dienstzeit mal ruhegehaltsfähige Monate in der Ehezeit.
Ich denke mal bei Dir.1700:22Jahre(246 Mo) *18 Mo = 124€ in der Ehezeit. Davon die Hälfte 62 € zur Ehefrau.
Ob da dann überhaupt etwas ausgeglichen wird denke ich nein.
Clauswalter
Beiträge: 25
Registriert: 12. Jul 2010, 18:08
Behörde:

Re: DDU-Ruhestand und Trennung/Scheidung

Beitrag von Clauswalter »

Vielen Dank!
Antworten