als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

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svcds
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als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von svcds »

Guten Abend,

erstmal wünsche ich euch einen guten Rutsch ins Jahr 2020.

Ich habe eine Frage und zwar werde ich nun zum 1.2.2020 von X nach Y versetzt, ich wechsele von der BezReg Münster in die BezReg Düsseldorf. Die BezReg Münster hatte wohl nach Schulen für mich gesucht, aber keine adäquate gefunden. Daraufhin habe ich eine befreundete Schulleiterin gefragt, ob sie mich nähme und das wird sie tun. Ich bin Beamter innerhalb der Probezeit und habe meine Verbeamtung auf Lebenszeit noch nicht erreicht. Ich muss also auch von meiner Heimatstadt Recklinghausen knappe 100 km weiter umziehen.

Nun kommen große Kosten des Umzugs auf mich zu. Erhalte ich nach dem Gesetz eine Umzugskostenvergütung? Wo beantrage ich diese? Was muss ich dafür tun, um diese zu erhalten?

Liebe Grüße
Knut
Torquemada
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von Torquemada »

svcds hat geschrieben: 28. Dez 2019, 17:34

Nun kommen große Kosten des Umzugs auf mich zu. Erhalte ich nach dem Gesetz eine Umzugskostenvergütung? Wo beantrage ich diese? Was muss ich dafür tun, um diese zu erhalten?
Es gibt ein Landesumzugskostengesetz in deinem Bundesland.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes?sg= ... n=N&menu=1

https://www.dbb-nrw.de/mitgliedschaft-s ... lbi5odG1s/
svcds
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von svcds »

Danke, das weiß ich. Nur, wie beantrage ich diese Unterstützung und vor allem WO? Liebe Grüße
Torquemada
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von Torquemada »

Wende dich doch einfach an deine zuständige Personalstelle......
Kerberos
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von Kerberos »

Ich denke der Knackpunkt ist, ob die Versetzung und damit der Umzug dienstlich veranlasst wurde. Laut Eingangspost ist das aber wohl nicht der Fall. ;)
svcds
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von svcds »

naja ich bin ohne Antrag versetzt worden, das dürfte ein Knackpunkt sein. Ich habe mal Schulamt, Finanzamt und den Rechtsanwalt meiner Gewerkschaft angeschrieben, gucken, was die schreiben. Andererseits denke ich, dass ich ja Kosten erstattet bekommen müsste, da die BezReg keine Schule für mich in meiner BezReg gefunden hat und ich somit jetzt umziehen MUSS.
svcds
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von svcds »

Noch nicht , weiß nicht, wann der kommen wird. Ich habe am 23.12. die Nachricht bekommen, dass die Versetzung klappt.
Kerberos
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von Kerberos »

@svcds: Mal eine Frage zwischendurch: Warum bleibst du eigentlich nicht zumindest bis zum Ende der Probezeit an deiner jetzigen Schule? Zumal Versetzungen doch grundsätzlich nicht während der Probezeit erfolgen sollen. :?:
svcds
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von svcds »

Weil meine Schulleiterin mich ständig gemobbt hat und ich dann die Bezirksregierung einschalten musste, zumal es letztes Jahr schon einen Vorfall gab, den ich melden musste.
svcds
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von svcds »

Könnt ihr mir sagen, wo ich die Umzugskostenhilfe beantrage?
Torquemada
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von Torquemada »

svcds hat geschrieben: 11. Jan 2020, 17:17 Könnt ihr mir sagen, wo ich die Umzugskostenhilfe beantrage?
Wende dich einfach an die für dich zuständige Personalstelle.
Kerberos
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von Kerberos »

Die Umzugskostenvergütung wird doch eigentlich automatisch mit dem Erlass/ der Verfügung bei Versetzungen aus dienstlichen bzw. zwingenden persönlichen Gründen gewährt. Das muss man nicht selbst beantragen. Wenn das in diesem Fall hier nicht geschehen ist, siehts damit wohl schlecht aus... ;)
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Ruheständler
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von Ruheständler »

svcds hat geschrieben: 11. Jan 2020, 17:17 Könnt ihr mir sagen, wo ich die Umzugskostenhilfe beantrage?
Quelle Internet:
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Gewährung der Umzugskostenvergütung (UKV) sind
die schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung durch das Personalreferat (UKV-Zusage),
ein abgeschlossener Umzug (innerhalb von fünf Jahren nach dem Wirksamwerden der UKV-Zusage)
ein schriftlicher Antrag auf Umzugskostenabrechnung bei der Beschäftigungsbehörde bzw. der zuständigen Abrechnungsstelle (innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Beendigung des Umzuges).
Die Zusage der Umzugskostenvergütung soll gleichzeitig mit der Mitteilung über die den Umzug veranlassenden Maßnahme (z.B. Versetzung) erfolgen. Dies ist im Regelfall die Personalverfügung, in der Ihnen der Termin Ihres Dienstantrittes am neuen Dienstort mitgeteilt wird.
Grundsätzlich wird die Zusage mit der Aushändigung der entsprechenden Personalverfügung wirksam.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
svcds
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von svcds »

Also muss ich auf das Schreiben warten. Dann schaue ich mal.
Kerberos
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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Beitrag von Kerberos »

Bei Versetzungstermin zum 01.02. gibt's noch keine Versetzungsverfügung?
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