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Versetzung oder Zuweisung

Verfasst: 24. Nov 2019, 18:45
von JoMuschel
Guten Abend in die Runde,
kann mir mal einer erklären, ob aktuell eher Zuweisungen zur VCS/DTS erlassen werden oder eher Versetzungen nach TPS - hier vermutlich Köln oder Darmstadt. Mein Berater spricht immer von Versetzungen und meint, dass eine Anhörung in meinem Fall kommen wird. Das höre ich jetzt schon seit ca. 10 Wochen und langsam glaube ich den Ausführungen nicht mehr.

Wer hat ähnliche Erfahrungen mit solchen Aussagen und/oder wartet auf eine Zuweisung oder Versetzungen ?

Re: Versetzung oder Zuweisung

Verfasst: 24. Nov 2019, 21:33
von Telemichi
Eher Versetzung nach Brühl, Standort Köln gibt es nicht mehr. 10 Wochen ist noch nicht lange Zeit, habe Anhörungsschreiben nach Brühl im Juli bekommen und bis jetzt noch kein Versetzungsschreiben.

Re: Versetzung oder Zuweisung

Verfasst: 24. Nov 2019, 23:33
von Postfloh
Ich habe Anfang November ein Schreiben erhalten mit der Versetzung zum 01.01.2020 nach Brühl. Anhörungsschreiben zur Stellungnahme war auch dabei. Komisch das dir Telemichi nur ein Anhörungsschreiben zugesandt wurde. :?:

Re: Versetzung oder Zuweisung

Verfasst: 25. Nov 2019, 07:16
von MissT
VCS gibts nicht mehr! Also dahin kanns keine Zuweisung mehr geben!

Re: Versetzung oder Zuweisung

Verfasst: 25. Nov 2019, 14:42
von JoMuschel
Hallo MissT,
dann wird halt in die nachfolgende Gesellschaft der DTS GmbH mit dem jeweiligen Standort zugewiesen.
Alternativ eine Versetzung zur TPS nach Brühl, wo auch schon mal eine Umsetzung von der Telekom erlassen wurde. Die sind dann aber regelmäßig von den Gerichten einkassiert worden, weil es sich offensichtlich um einer Versetzung und nicht Umsetzung handelt.

Aber auch bei den vermeintlichen Versetzungen wird mit harten Bandagen von Seiten der Telekom gekämpft und argumentiert. Die Telekom hat keine Skrupel, Beamte nach einer Untersuchung des BAD mit dem dann folgenden Hinweis der fehlenden Umzugsmöglichkeit oder Aufnahme einer Zweitwohnung, nach Brühl zu versetzen. Die Telekom meinte dann, dass eine bloße Gefährdung oder bloße Wahrscheinlichkeit einer Versetzung nicht entgegensteht.
Also im Umkehrschluss ist es der Telekom egal, ob sich nach der Versetzung der Gesundheitszustand verschlechtert...Das hat das VG Gelsenkirchen sehr missfallen. Was mir noch dabei missfällt ist die Tatsache, dass nicht mal endlich ein Gericht eine solche offensichtlich rechtswidrige Versetzung innerhalb der Fürsorgepflicht eines Dienstherrn auch als solches sieht und endlich mal eine empfindliche Strafe im Falle einer Wiederholung ausspricht.