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Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 18. Feb 2020, 13:52
von Schremmlibng
Niemand hat geschrieben: 18. Feb 2020, 13:18
Schremmlibng hat geschrieben: 18. Feb 2020, 13:09
....
Der Dienstherr MUSS für einen möglichen Antrag auf
Reaktivierung eine Planstelle freihalten -....
Die aussage ist falsch. Der Dienstherr muss keine Planstelle freihalten, er muss ggf. eine Planstelle schaffen. Das ist ein Unterschied.
Wenn der Dienstherr für jeden Beamten, der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde eine Planstelle freihalten müsste, weil diese ggf. reaktiviert werden könnten, dann müsste er ja hunderte bis tausende Planstellen freihalten.

Lies Dir mal die Entscheidung BVG, Urteil vom 13.08.08, - 2 C 41.07 -
ganz genau durch. Wenn der Beamte einen Antrag auf Reaktivierung
stellt, heißt es dort im Urteil:
"Das bedeutet für den Dienstherrn, dass er für den Fall eines Antrags
auf Wiederberufung „Vorsorge“ trifft, z.B. durch Ausweisen einer
Leerstelle. Hat er dies versäumt, kann er auch zur Einrichtung einer
entsprechenden Planstelle verpflichtet sein.

Wenn ich mich nicht richtig ausgedrückt habe mit dem o. a. von Dir
zitierten Satz, denn richtiger Weise heißt es "bei" und nicht "für".

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 18. Feb 2020, 13:55
von Torquemada
Schremmlibng hat geschrieben: 18. Feb 2020, 13:52 Wenn der Beamte einen Antrag auf Reaktivierung
stellt, heißt es dort im Urteil:
"Das bedeutet für den Dienstherrn, dass er für den Fall eines Antrags
auf Wiederberufung „Vorsorge“ trifft, z.B. durch Ausweisen einer
Leerstelle. Hat er dies versäumt, kann er auch zur Einrichtung einer
entsprechenden Planstelle verpflichtet sein.

In diesem Thread geht es NICHT um einen Antrag auf Reaktivierung.

Bitte beim Thema bleiben- Danke- mod

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 18. Feb 2020, 13:56
von Schremmlibng
Torquemada hat geschrieben: 18. Feb 2020, 13:46
Schremmlibng hat geschrieben: 18. Feb 2020, 12:40
Oder wozu gibt es ein solches Forum - mit Sicherheit nicht
um die Meinung des Dienstherrn hier zu unterstützen !
Irgendwie scheint das deine fixe Idee zu sein.

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Verwarnung an dich. Und aus aktuellem Anlass: Doppelaccounts werden nicht geduldet - mod

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 5. Mär 2020, 08:40
von GöVR
Bajuwaren4 hat geschrieben: 23. Okt 2019, 00:38 Ja klar, sorry.... der Orthopäde ist Gutachter der IMB Consult GmbH. Fragen zur Psyche wurde von ihm anhand eines standartisierten Fragebogens gestellt. Auf die Gründe, die vor 12 Jahren zur DDU geführt haben, ging er nur sehr oberflächlich ein. Stattdessen befasste er sich ausführlich mit meiner Wirbelsäule. Aktuelle Atteste gibt es nicht, weil ich seit 2014 nicht mehr in psychotherapeutischer Behandlung bin, zudem ist mein damaliger Hausarzt mittlerweile verstorben und die Praxis wurde aufgelöst. Das Dilemma ist, dass ich zwar im Moment stabil bin, aber große Angst habe, der Situation nicht gewachsen zu sein falls ich reaktiviert werde ( ich bin Mitte 50) und ich wieder krank werde. Es war übrigens die erste Untersuchung seit Beginn der DDU und die Dienstfähigkeit wurde mit den Einschränkungen ' keine Schichtarbeit und kein Arbeiten unter Termindruck' bescheinigt. Heute kam der Abruck eines Schreibens der BANST, mit der Empfehlung an die Telekom, dem Antrag auf Reaktivierung (???) stattzugeben.
Wer hat denn den Antrag auf Reaktivierung gestellt? Die BAnstPT? Oder musstest/solltest Du das selber machen?

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 5. Mär 2020, 13:45
von Bajuwaren4
Die BAnstPT hat mich zur Überprüfung der Dienstfähigkeit aufgefordert. Ich selbst habe die Reativierung nicht beantragt.

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 29. Feb 2024, 12:02
von Bajuwar66
Hallo Bajuraren 4..ich habe ebenfalls meine Reaktivierungsintersuchung beim IMB Regensburg.
Wie ist es denn bei dir mittlerweile weitergegangen.
Bist du wieder im Dienst?? Oder hast du rechtliche Gegenmaßnahmen Einspruch etc. eingeleitet.