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Verbleib in der KVB?

Verfasst: 24. Sep 2019, 14:42
von dietersad
Da ich nun schon etwas länger in der Abgeordnet bin, würde mich die Behörde hier gerne komplett haben.
Soweit, so schön.

Doch ich bin bei der KVB "nicht Mitglied". Bekomme also die Beihilfe von der KVB, bin aber für die Restkosten bei der Central versichert. Diese wünscht sich von mir einen recht hohen Obolus, wenn ich die Behörde und die Beihilfestelle wechseln würde.
Das würde sich für mich nicht rechnen und ich würde ein paar Hunderter Verlust machen.

Der Mann beim JS sagt aber KLAR können sie bei der KVB bleiben, egal wo ihre Restkosten her kommen.
Die von der KVB sagen: NEE! Das geht so nicht. Das geht nur wenn sie KVB Mitglied sind und dann auch mehr zahlen würden. Aber sie sind nicht Mitglied, also nee!

Wer hat denn nun recht?

Danke für Antworten

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 25. Sep 2019, 12:37
von Hauseltr
Ich meine, Du bist kein Mitglied der KVB, sondern Du rechnest nur über die KVB ab. Du bekommst lediglich die Beihilfe, die bei ca. 50 % liegen dürfte.
Dafür bezahlst Du ja wohl auch keinen Beitrag an die KVB. Die KVB hat mit Dir abrechungmäßig nichts mehr zu tun, wenn du den "Arbeitgeber BEV" wechselst.

Sobald Du die Behörde wechselst, ist für dich die dortige Beihilfe für Dich zuständig.

Richtlinien Nicht-KVB-Mitglieder

Nach den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen in Krankheits- und Geburtsfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten an Fürsorgeberechtigte, die nicht Mitglied der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) sind" werden Leistungen an den genannten Personenkreis erbracht.
1. Allgemeines
1.1 Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) leistet in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht
gemäß §§ 78, 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) Zuschüsse zu den Aufwendungen
in Krankheits- und Geburtsfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von
Krankheiten.
1.2 Die zuschussfähigen Aufwendungen werden nach den Bestimmungen dieser
Richtlinien und dem Tarif der KVB (DS 115/V) ermittelt

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 26. Sep 2019, 12:00
von hugoegonbalder
Ich bekomme jedes mal einen Lachanfall wenn ich so mitbekomme was die Referenten die so von sich geben. Es ist richtig, dass du bei der KVB bleiben kannst wenn du Mitglied bist. Wurde extra für Behördenwechselwillige geschaffen. Das einzige was wegfällt ist die Beihilfe. Die übernimmt dann deine neue Behörde. Du reichst dann deine Arztrechnungen bei der KVB (30%), Beihilfestelle neue Behörde (50%) und bei deiner Restkostenversicherung (20%) ein. Ziemlich hoher Aufwand und lange Wartezeiten.

Wenn du nicht Mitglied bist, wurde ja auch vorher nur die Beihilfe (50%) von der KVB übernommen. Fällt also weg und übernimmt die neue Beihilfestelle. Kurz gesagt, du bist nicht mehr bei der KVB.

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 26. Sep 2019, 14:48
von Hauseltr
Zitat: Kurz gesagt, du bist nicht mehr bei der KVB.

Ganz kurz gesagt: war er vorher auch nicht!

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 27. Sep 2019, 12:58
von dietersad
So.
Dann lohnt sich nicht das wechseln an eine andere Behörde.
Denn ich müsste meine Restkostenversicherung anpassen. Und diese wünscht sich dann ca 250.- € mehr im Monat.

Also ist es doch Quatsch sich an eine andere Behörde versetzen zu lassen. Zumindest im Alter über 50.

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 27. Sep 2019, 18:03
von Oki
Du bekommst also im Moment 50% von der Central und 50% von der KVB Beihilfe. Wo liegt das Problem? Du bekommst bei einem Wechsel weiterhin 50% von der Central und die anderen 50 % von der neuen Behörde. Für die Central ändert sich doch überhaupt nichts.

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 29. Sep 2019, 11:00
von Hauseltr
50 % von der KVB Beihilfe?

Die KVB bearbeitet in diesem Fall die Beihilfeansprüche lediglich im Auftrage des Dienstherrn, nämlich des BEV.

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 30. Sep 2019, 15:24
von dietersad
Die Beihilfe bei der Bahn hat nicht 50%, soweit mir gesagt wurde (Seitens der KVB und seitens der Central) sondern eine höhere Prozentzahl.

Jede andere Behörde hat 50%. Dieser Unterschied muss ausgeglichen werden.
Daher ein höherer Beitrag (Auskunft verschiedener Versicherer)

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 1. Okt 2019, 13:53
von Hauseltr
Nach den Beihilfevorschriften des Bundes beträgt der Bemessungssatz für beihilfeberechtigte Personen 50 v. H. (bei zwei und mehr Kindern 70 v. H.), für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehegattinnen bzw. Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner 70 v. H. und für Kinder 80 v. H. (BMI)

Freiwillig wird das BEV wohl kaum mehr bezahlen, denn es ist eine Bundesbehörde.

Eine PKV erhebt ihre Sätze auch nach dem vermutlich zu erwartenden "Mehrkosten" durch bereits vorhandene Krankheiten, dem Alter usw.
Dadurch erhöhen sich logischerweise die Beiträge.

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 1. Okt 2019, 14:08
von Torquemada
Wenn ich diesen Thread so durchlese wundere ich mich, warum ein derart einfacher Sachverhalt nicht kurz und sachlich beschrieben werden kann.

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 1. Okt 2019, 16:40
von hugoegonbalder
Torquemada hat geschrieben: 1. Okt 2019, 14:08 Wenn ich diesen Thread so durchlese wundere ich mich, warum ein derart einfacher Sachverhalt nicht kurz und sachlich beschrieben werden kann.

Sieht es bei anderen Threads besser aus? Die wahre Antwort kennt scheinbar niemand. Wenn der Sachverhalt so einfach ist, wäre die Frage erst garnicht gestellt worden.

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 1. Okt 2019, 17:50
von Torquemada
hugoegonbalder hat geschrieben: 1. Okt 2019, 16:40
Torquemada hat geschrieben: 1. Okt 2019, 14:08 Wenn ich diesen Thread so durchlese wundere ich mich, warum ein derart einfacher Sachverhalt nicht kurz und sachlich beschrieben werden kann.

Sieht es bei anderen Threads besser aus? Die wahre Antwort kennt scheinbar niemand. Wenn der Sachverhalt so einfach ist, wäre die Frage erst garnicht gestellt worden.
Der TS sollte sich einfach seine Abrechnung anschauen, wenn er eine Arztrechnung abgerechnet hat.

https://www.kvb.bund.de/DE/krankenverso ... ieder.html

Wenn der Rechnungsbetrag z.B. 100 Euro ist: Wer zahlt dann was?

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 5. Okt 2019, 11:25
von Hauseltr
Verbleib in der KVB? Wenn ich dort nie Mitglied war, kann ich dort auch nicht verbleiben!

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) leistet in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht
gemäß §§ 78, 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) Zuschüsse zu den Aufwendungen
in Krankheits- und Geburtsfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von
Krankheiten.

§ 80
(4) Beihilfe kann nur gewährt werden

1.
als mindestens 50-prozentige Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen,

Eigentlich ist es ganz einfach:
Die KVB erstattet im Auftrag des BEV 50 % der Kosten (in der Regel).
Den Rest erstattet die PKV nach ihren Vorgaben.

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 12. Jan 2020, 13:59
von Pensionist
Sorry wenn ich diesen Thread nochmal aufmache und mich dranhänge.
Es ist wohl wirklich so, dass der Bund bei Pensionisten 70 % Beihilfe gewährt.Der jeweilige Beamte muss ich dann nur noch für die 30% Restkosten versichern. Für mich stellt sich die Frage, warum dann in der Pension der Beitragssatz der KVB für den dort Versicherten nicht auch um 20 % sinkt?
Hat jemand eine Antwort?

Danke

Re: Verbleib in der KVB?

Verfasst: 12. Jan 2020, 17:17
von Torquemada
Pensionist hat geschrieben: 12. Jan 2020, 13:59 Für mich stellt sich die Frage, warum dann in der Pension der Beitragssatz der KVB für den dort Versicherten nicht auch um 20 % sinkt?
Hat jemand eine Antwort?

KVB und andere Sonderlösungen für früher massiv unterpriviligierte Beamte (Postbeamtenkrankenkasse seit den seligen Zeiten der Reichspost) haben NICHTS mit normalen Privatkrankenversicherungen zu tun.

Da werden die Beiträge nicht so ermittelt. Ich bin als junger Beamter auch in die Postbeamtenkrankenkasse geraten und zahle als Pensionär gleichviel wie als aktiver Beamter.