Guten Morgen,
ich hatte bis zum 30.03.19 einen GdB 30 (befristet auf fünf Jahre) und
habe als ich von der Möglichkeit der Gleichstellung erfahren habe, mehrfach
versucht, die Gleichstellung zu erreichen. Das wurde offensichtlich abgeblockt,
mit Vertröstungen und Fragen, warum ich als Beamter sowas überhaupt
brauch - obwohl die Gleichstellung auch für Beamte vorgesehen ist.
Hier mal das höchstrichterliche Urteil des Bundessozialgericht, dass die
Gleichstellung auch bei Beamten nach sich ziehen kann: BSG, Urteil vom
01.03.2011 - B 7 AL 6/10 R - davon habe ich später erst durch den VdK
was mitbekommen:
https://openjur.de/u/169296.html
Laut dem Urteil, muss/soll eine Begründung bei dem Antrag mitgeliefert
und geprüft werden, das kann z. B. eine Versetzung in der Ruhestand
oder eine nicht ortsgebundene Versetzung/Zuweisung. Siehe in dem
Urteil insbesondere der Punkt 16.
Nachdem eine erneute Untersuchung wegen Ablauf anstand und ich
jetzt GdB 50 habe, hat es sich erledigt. Leider ist der aktuelle GdB 50
wieder nur auf 5 Jahre befristet, es bestand aber die Möglichkeit auf
Widerspruch und Klage. Das habe ich dann mal sein gelassen und hoffe,
dass das nächste Mal wieder GdB 50 herauskommt und dann unbefristet.