Beamtentum

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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wildsau
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Beamtentum

Beitrag von wildsau »

Hallo

ich habe die Möglichkeit als Angestellter im TV-L zu beginnen und in zwei-drei Jahren ins Beamtentum übernommen zu werden.
Tätig wäre ich im mittleren technischen Dienst (Q2/Polizeidienststelle).

Ich komme aus der freien Wirtschaft, der Schritt in den TV-L und hin zum Beamten hat für mich vorrangig ideologische Gründe. Ich verzichte auf einige Euro im Gehalt. Dafür die Sicherheit eines Beamten zu haben macht es erträglich und passabel.
Nun stehen hier noch ein paar Dinge im Raum, z. B. eine mögliche Versetzung.
Ich bin an meinen Standort gebunden, habe hier Wohneigentum. Eine Versetzung innerhalb von Bayern (Landesbeamter) wäre für mich einer der schlimmsten möglichen Fälle. Wie Wahrscheinlich ist so eine Versetzung eigentlich und kann man sich dagegen wehren?
Ein Umzug kommt für mich im Grunde nicht in Frage, würde es soweit kommen müsste ich über eine Beendigung des Beamtentums nachdenken.

Ein zweiter Punkt, ich zahle seit gut 10 Jahren in de gesetzliche Rente ein. Muss ein Beamter ebenfalls 45 Beschäftigungsjahre vorweisen um die volle Pension zu bekommen oder geht es hier nur nach erreichtem Alter ohne die Dienstjahre? Die 45 oder 40 Jahre hätte ich dann erst mit Anfang 70 erreicht...
Ich hatte auch gelesen, allerdings widersprüchlich, das die Pension um den Betrag aus der gesetzlichen Rente reduziert wird, stimmt das?

mfg
Postlerin
Beiträge: 138
Registriert: 13. Dez 2015, 17:40
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Re: Beamtentum

Beitrag von Postlerin »

Natürlich kann man versetzt werden. Wohneigentum ist kein Grund, der gegen eine Versetzung spricht.

Rente und Pension etc. wurde hier oft genug durchgekaut... Einfach mal mit den beiden Begriffen durch die Foren suchen.
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