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Reisekosten bei Dienstunfall

Verfasst: 18. Apr 2019, 22:31
von trulla
Hallo,
Ich reiche immer die Reisekosten bei den Abrechnungen meiner Dienstunfalls ein.
Nun wundere ich mich, dass es in den letzen Monaten deutlich weniger Geld gibt als früher.
Es trifft das hessische Reisekosten Gesetz zu:
- werden die Kosten pro gefahrenem Kilometer oder nur für die einfache Strecke bezahlt ?
- steht mir aufgrund meiner Schwerbehinderung der höhere Kilometersatz zu , so wie es bei normalen Dienstreisen üblich ist (Benutzung des PKW , da ein besonderer Grund vorliegt).
- auf den Bescheiden steht keine Widerspruchsfrist , kann ich dann auch für länger zurückliegende Bescheide Widerspruch einlegen?
Danke

Re: Reisekosten bei Dienstunfall

Verfasst: 23. Dez 2019, 09:22
von Dienstunfall_L
Hallo

Ein Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung hat eine Widerspruchsfrist von 12 Monaten.

LG