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Re: PBeaKK - Beitragserhöhung 2018 - Klagen laufen!

Verfasst: 16. Dez 2019, 22:39
von Drahtesel
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Beitragssteigerung wurde abgewiesen.
Man lese auch bei der igv-pbeakk..

Re: PBeaKK - Beitragserhöhung 2018 - Klagen laufen!

Verfasst: 17. Dez 2019, 08:32
von Mutabor
Torquemada hat geschrieben: 5. Dez 2018, 18:19
zeerookah hat geschrieben: 5. Dez 2018, 17:46
Gib den Begriff 'App' oder 'Einreichung' ein und du bekommst alle wesentlichen Informationen in klaren Deutsch angezeigt.
,Richtig. Nur wurden die Versicherten noch gar nicht über diese App informiert.... :? ......
im Frühjahr wurde ich schriftlich informiert, ich glaube, irgendwann im Februar/März 2019, ein Kollege von mir ebenfalls. Er hat mir noch Tipps zum Fotografieren der Belege geben, die er von der Hotline erhalten hatte. Ich vermute, falls es stimmt, dass einige Mitglieder nicht informiert wurden, dass die PBeaKK die Nutzung der App in mehreren Wellen ausrollen will/wollte.

Re: PBeaKK - Beitragserhöhung 2018 - Klagen laufen!

Verfasst: 17. Dez 2019, 08:45
von Torquemada
Ist jetzt kalter Kaffee, weil die App jetzt quasi in jeder Ausgabe dieses Seniorenblättchens intensiv beschrieben und beworben wird.
Sogar der Antrag muss jetzt nicht mehr fotografiert werden, wenn es keine gesonderten Sachen mehr gibt, die mitzuteilen sind.

Re: PBeaKK - Beitragserhöhung 2018 - Klagen laufen!

Verfasst: 17. Dez 2019, 14:48
von Mutabor
Drahtesel hat geschrieben: 16. Dez 2019, 22:39 Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Beitragssteigerung wurde abgewiesen.
Man lese auch bei der igv-pbeakk..
ich kann dort keine Begründung der Ablehnung finden, auch nicht im Justizportal BW. Die Begründung wäre sehr von Interesse.

Re: PBeaKK - Beitragserhöhung 2018 - Klagen laufen!

Verfasst: 17. Dez 2019, 18:04
von Drahtesel
Mutabor hat geschrieben: 17. Dez 2019, 14:48
Drahtesel hat geschrieben: 16. Dez 2019, 22:39 Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Beitragssteigerung wurde abgewiesen.
Man lese auch bei der igv-pbeakk..
ich kann dort keine Begründung der Ablehnung finden, auch nicht im Justizportal BW. Die Begründung wäre sehr von Interesse.
das Urteil ist für Mitglieder der igv-pbeakk einsehbar - 28 Seiten lang....