Beförderung / PDU-Verfahren

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Wolf499
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Beförderung / PDU-Verfahren

Beitrag von Wolf499 »

Guten Tag alle zusammen :)

Ich wäre euch sehr dankbar wenn Ihr mir bei meinem Anliegen helfen könntet.
Ich war einen langen Zeitraum erkrankt und habe mein Dienst vor gut 4 Wochen wieder aufgenommen. Ich soll laut SMD nicht-operative-Bereich also im Innendienst arbeiten. Der Arzt bräuchte nochmal ein Zusatzgutachten für die Polizeitauglichkeit. Offiziel bin ich aber nicht PDU, soll aber erstmal bis das Gutachten gemacht wird nicht operativ arbeiten (also Streife gehen). Das Gutachten wir höchstwahrscheinlich im September dieses Jahr erfolgen und somit das abschließende Gutachten vom SMD vielleicht Oktober. Ich wurde letztes Jahr im April befördert rückwirkend auf Februar 2023. Meine Frage wäre:
Zählt der Zeitraum wo ich im Innendienst arbeite auch als Erprobungszeit für die Beförderung? (ich bin abgeordnet
in eine andere Inspektion im der Verwaltung, ich trage noch die Uniform)
Es stehen Ende des Jahres Beförderungen an, könnte ich trotz allem noch Befördert werden, wenn ich nach dem Gutachten einen PDU-Verfahren bekomme?
Wenn beispiel im Dezember befördert wird rückwirkend zum Oktober oder September und ich vom Gutachten PDU bin, brauch bestimmt die Dienstelle ungefähr 1 Monat für das PDU-Verfahren. Würde ich dann trotzdem Befördert ? Hoffe Ihr versteht was ich meine :D


Danke für die Antworten.
Mainstream1
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Re: Beförderung / PDU-Verfahren

Beitrag von Mainstream1 »

Eine andere Verwendung unterhalb bis zu 3 Monsten fließt nicht in die Regel Beurteilung ein.
Jetzt kommt es auf den Stichtag für die Beurteilung an. Wenn du dann auf der aktuellen Stelle mehr als 3 Monate bist, erfolgt dort die Beurteilung, die bisherige Stelle macht nur einen Beurteilungsbeitrag für die Zeit davor.
Wenn du zum Stichtag der Beurteilung wieder zurück bist, Erfolg die abschließende Beurteilung dort und ein Beitrag für die jetzige Innen Dienststelle wird angefordert, wenn du da länger als 3 Monate warst, sonst nicht.
Grundsätzlich kann man auch in deiner aktuellen Verwendung befördert werden, soweit die Planstelle dies hergibt und in diesem Bereich überhaupt Beförderungen möglich sind (d. h. z. B. Beförderungen anteilig überwiegend dem Einsatzaußendienst zu Gute kommen.
Grundsätzlich muss man natürlich die erforderliche Punktzahl haben, aber das ist ja klar.
MS
Wolf499
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Re: Beförderung / PDU-Verfahren

Beitrag von Wolf499 »

Danke erstmal für die Antwort.
Also ich werde höchstwahrscheinlich länger als 3 Monate abgeordnet. Die Abordnung muss verlängert werden mindestens um weitere 3 oder 4 Monate. Also wäre ich dann insgesamt 6-7 Monate abgeordnet.

Das mit PDU-Verfahren und Beförderung habe ich jetzt nicht verstanden
Mainstream1
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Re: Beförderung / PDU-Verfahren

Beitrag von Mainstream1 »

Da es sowieso mehr als 3 Monate sind und das PDU-Verfahren, rein rechtlich, keine Auswirkungen haben darf, kommt es, wie eigentlich immer, nur auf die individuelle Leistung im Dienst an. Nur bei anerkannter Schwerbehinderung (ab 50%) sind ggf. durch die Erkrankung /Behinderung bedingte Einschränkungen bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen, soweit auf dem Arbeitsplatz relevant und nicht ausgleichbar.
MS
Wolf499
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Re: Beförderung / PDU-Verfahren

Beitrag von Wolf499 »

Also kann die Stammdienstelle nicht sagen am ende des Jahres bei der Beförderung, Sie waren nicht beförderungsfähig oder konnten nicht in der Erprobungszeit berücksichtig werden, weil ich als PVB im Innendienst / Verwaltung arbeite
Wolf499
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Re: Beförderung / PDU-Verfahren

Beitrag von Wolf499 »

Weil ich auch oft lese, dass die gesundheitliche Eignung auch eine wichtige Rolle bei der Beförderung spielt. Deswegen meine vorherige Frage.
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