Zu viel TG erhalten

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mm8
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Zu viel TG erhalten

Beitrag von mm8 »

Wie es der Titel schon verrät habe ich "wahrscheinlich" zu viel TG erhalten aufgrund eines Fehler bei der Bearbeitung durch den BFD. Der Fehler ist nachweislich durch den BFD entstanden da ich alle erforderlichen Unterlagen mehrmals abgegeben habe.

Wie lange kann der BFD die zu viel gezahlte Summe zurückfordern? Ist das überhaupt möglich aufgrund eigenen Verschuldens?
Ernstel
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Re: Zu viel TG erhalten

Beitrag von Ernstel »

Ich würde bei der zahlenden Stelle nachfragen. Vielleicht hast du das Geld ja zurecht erhalten.

Ansonsten gelten § 812 BGB und § 195 BGB.
Die zahlende Stelle hat also Herausgabeanspruch, die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
KlauSchli
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Re: Zu viel TG erhalten

Beitrag von KlauSchli »

Ansonsten gelten § 812 BGB und § 195 BGB.
Die zahlende Stelle hat also Herausgabeanspruch, die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

So würde ich nur verfahren, wenn mir noch ein Disziplinarverfahren in meiner Sammlung dienstlicher Erfahrungen fehlt. Nun bin ich nur Beamter und kein Soldat, aber ich nehme mal an, dass die Grundsätze von voller Hingabe/Treue und vertrauensvoller Zusammenarbeit sinngemäß ebenso gelten. Es hat schon reihenweise Disziplinarverfahren gegeben, weil augenscheinlich falsche Zahlungen behalten wurden, ohne die anweisende Stelle auf den Fahler hinzuweisen. Anders als für den Normalbürger wird in diesen Fällen aktives Handeln vom Begünstigten zur Korrektur der fehlerhaften Zahlung erwartet. Insofern würde ich das BGB hier besser nicht zu rate ziehen!

Gruß
Ernstel
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Re: Zu viel TG erhalten

Beitrag von Ernstel »

KlauSchli, ich habe dem Fragesteller nicht geraten, das Geld einfach zu behalten und auf Verjährung zu hoffen.
Das ist deine eigenartige Interpretation.
Ich habe ihm geraten, sich mit der zahlenden Stelle in Verbindung zu setzen.
mm8
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Re: Zu viel TG erhalten

Beitrag von mm8 »

Hey. Vielen Dank für die Antworten.

Die zahlende Stelle weiß darüber Bescheid und prüft den Fall.
Mir ging es nur darum das der Fehler zu 100% bei der bearbeiteten Stelle liegt. Also das ist klar und mehr oder weniger von denen zugegeben worden. Ich habe über einen Zeitraum von 2 Jahren mehrmals die korrekten Unterlagen abgegeben. Die zahlende Stelle hat diese aber nicht korrekt "ausgewertet" und mir dementsprechend "zu viel" gezahlt.
Mir ist das selbst nicht aufgefallen, da ich bis zu dem Zeitpunkt dachte das dies so korrekt ist. Jetzt, nachdem der Fehler bekannt ist, ist auch klar das es nicht richtig ist. Das verstehe ich selbst. Mir ging es einfach nur darum ob die das zu viel gezahlte Geld aufgrund Eigenverschulden einfach so wieder verlangen können. Ich kann ja nicht noch die Arbeit von denen machen und mich informieren ob die Ihre Arbeit richtig machen.
Mainstream1
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Re: Zu viel TG erhalten

Beitrag von Mainstream1 »

Klar kann das zurück verlangt werden. Als Beamter ist man verpflichtet, jede Abrechnung auf Fehler zu prüfen.
Verjährung ist hier wohl nicht eingetreten.
MS
Dienstunfall_L
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Re: Zu viel TG erhalten

Beitrag von Dienstunfall_L »

„kann“ zurückverlangt werden, muss aber nicht, das hängt auch von der Höhe des Betrags ab, ob das Geld bereits ausgegeben wurde etc., wie das ausgeht, lässt sich nicht klar vorhersagen.
KlauSchli
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Re: Zu viel TG erhalten

Beitrag von KlauSchli »

Ernstel hat geschrieben: 19. Apr 2024, 20:36 KlauSchli, ich habe dem Fragesteller nicht geraten, das Geld einfach zu behalten und auf Verjährung zu hoffen.
Das ist deine eigenartige Interpretation.
Ich habe ihm geraten, sich mit der zahlenden Stelle in Verbindung zu setzen.
Sorry Ernstel, ich wollte keinesfalls zum Ausdruck bringen und hatte es auch nicht so verstanden, dass du ihm den Ratschlag gegeben hast, das Geld einfach zu behalten. Gleichwohl wollte ich verhindern, dass der geneigte Leser deines "Ansonsten"-Hinweises auf die zivilrechtlichen Verjährungsregelungen, dieses für sich dahingehend interpretiert, dass man den Kontakt mit der zahlenden Stelle ja vielleicht auch einfach lassen könnte und auf die Verjährung setzen kann. So könnte man es ja grundsätzlich, außer in ganz offenkundigen Fällen, mit jedem zivilrechtlichen Vertrag auch halten, ohne irgendwelche Probleme zu bekommen. Nur eben nicht in einem öffentlich-rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis.
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