Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Paul68
Beiträge: 35
Registriert: 1. Okt 2020, 15:17
Behörde:

Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Paul68 »

Hallo,

ich bräuchte noch eimal eure Hilfe, zu dem folgenden Satz, in dem Anschreiben zur Versetzung in den Ruhestand.

Nach § 41 LBG wird bei mir das Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet.
Zuerst steht, wenn ich von meinem Äußerungsrecht (innerhalb eines Monats) kein Gebrauch mache, wird mir die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand nach Ablauf der Frist zugestellt und man geht von aus, dass ich der Beteiligung der Personalvertretung nicht widerspreche.

Ich habe jetzt auf der Erklärung folgende Auswahl:

- "Gegen die Mitbestimmung des Personalrats bei meiner Zurruhesetzung erhebe ich - keinen - Einspruch."

Verstehe ich das so richtig, wenn ich hier das - keine - durchstreiche bekommt der Personalrat den Vorgang nicht auf den Tisch!?
Wenn das so ist, was hat das für Folgen?
Aus gesundheitlichen Gründen, sträube ich mich hier nicht mehr gegen die Zurruhesetzung! Beschleunigt dies dann den Vorgang, da Sie hier kein Veto einlegen können, oder was kann ich mir darunter vorstellen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss Paul
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Mainstream1 »

Wenn du dich mit dem Personalrat nicht vorab in Verbindung gesetzt hast, bzw. falls doch, da nicht geäußert hast, dass du nicht in den Ruhestand willst, passiert da gar nichts. Die werden wohl zustimmen.

Ich würde das nicht streichen, die sollen ruhig beteiligt werden.
Das verzögert die Ruhrnsverfügung etwas, dann hast du vielleicht noch 1 Monat weiter die volle Besoldung.
Von daher würde ich die Frist zur Antwort auch ausschöpfen.

So würde ich das machen.
MS
stuntmanmike
Beiträge: 212
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von stuntmanmike »

Paul68 hat geschrieben: 1. Mär 2024, 14:16 Hallo,

ich bräuchte noch eimal eure Hilfe, zu dem folgenden Satz, in dem Anschreiben zur Versetzung in den Ruhestand.

Nach § 41 LBG wird bei mir das Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet.
Zuerst steht, wenn ich von meinem Äußerungsrecht (innerhalb eines Monats) kein Gebrauch mache, wird mir die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand nach Ablauf der Frist zugestellt und man geht von aus, dass ich der Beteiligung der Personalvertretung nicht widerspreche.

Ich habe jetzt auf der Erklärung folgende Auswahl:

- "Gegen die Mitbestimmung des Personalrats bei meiner Zurruhesetzung erhebe ich - keinen - Einspruch."

Verstehe ich das so richtig, wenn ich hier das - keine - durchstreiche bekommt der Personalrat den Vorgang nicht auf den Tisch!?
Wenn das so ist, was hat das für Folgen?
Aus gesundheitlichen Gründen, sträube ich mich hier nicht mehr gegen die Zurruhesetzung! Beschleunigt dies dann den Vorgang, da Sie hier kein Veto einlegen können, oder was kann ich mir darunter vorstellen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss Paul
verstehe ich nicht so recht. meines wissens muss der personalrat immer beteiligt werden. ich wuerde warten bis die 1 monatsfrist fast abgelaufen ist und dann ein schreiben schicken und um erläuterung bitten als auch mitteilen, dass du einwände hast. vielleicht laesst sich so noch ein monat volles gehalt herausholen.
Paul68
Beiträge: 35
Registriert: 1. Okt 2020, 15:17
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Paul68 »

Hallo,

hier schaut es dann vielleicht so aus, dass je nach Bundesland dies unterschiedlich gehandhabt wird!?
Jedenfalls steht für Berlin im PersVG laut §88 Absatz 10:

"vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag, soweit der Beamte der Mitbestimmung des Personalrats nicht widerspricht“

Den Punkt sehe ich natürlich auch, dass es hier bei Mitbestimmung des Personalrates unter umständen noch zu Verzögerungen kommen kann und somit eventuell die Besoldung noch einen Monat länger bezahlt werden „muss“.
Auch wenn ich dies gut nachvollziehen kann, so geht es mir hier wirklich nur um die Satzfragestellung und den dahinter liegenden Zweck.


Schicke ich die Erklärung im Zeitraum von einem Monat so unterschrieben zurück

- "Gegen die Mitbestimmung des Personalrats bei meiner Zurruhesetzung erhebe ich - keinen - Einspruch."

dann bekommt der Personalrat den Vorgang nicht auf den Tisch, oder?


Schicke ich die Erklärung im Zeitraum von einem Monat allerdings so unterschrieben zurück


- "Gegen die Mitbestimmung des Personalrats bei meiner Zurruhesetzung erhebe ich - keinen - Einspruch."

dann wird der Personalrat mit eingebunden und könnte hier Unterumständen, bei Unstimmigkeiten ein Veto einlegen!?


Aus gesundheitlichen Gründen, möchte ich hier für mich jetzt auch zügig einen Abschluss finden um die Geschichte über die Bühne zu bekommen. Daher auch meine Verständnis Frage zu der Satzstellung. Und sollte ich das so richtig verstanden haben und ich streiche hier - keinen - durch, hätte das bei dem Vorgang der vorzeitigen Zurruhesetzung noch weitere Auswirkungen auf den Prozess „außer“ das der Personalrat hier aussen vorgelassen wird?

Gruss und allen ein ruhiges Wochenende
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Mainstream1 »

So ist. Alternative 1 geht dann schneller - also ohne PR.
Und ohne Restrisiko eines Veto.

Ich möchte aber anmerken, dass eine "Beteiligung des PR" keine "Zustimmungserforderniss" ist.
Diese Zustimmungserfordernis gibt es m. E. im Beamten Bereich nicht. Es wäre daher nur formell dem PR zur Kenntnis. Der kann dann zwar seine Meinung dazu äußern, dies würde aber den Dienstherrn nicht hindern die Maßnahme dennoch durchzuführen.
Allerdings kann der Dienstherr sich der Dienstherr die Meinung des PR zu eigen machen, wenn er diese Aspekte des PR im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens bzw. der seiner Prüfung nicht berücksichtigt hätte.... dies dürften im Wesentlichen Fürsorgegründe sein
MS
Andor
Beiträge: 19
Registriert: 28. Feb 2015, 20:38
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Andor »

"Zuerst steht, wenn ich von meinem Äußerungsrecht (innerhalb eines Monats) kein Gebrauch mache"

Ab wann gilt die Frist? Ab Zustellung (Einschreiben) oder das Datum im Schreiben der Dienststelle?
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Mainstream1 »

3 Tage nach Aufgabe zur Post, es sei denn, es ist nachweislich erst später angekommen. Ein tatsächlicher Zugang vor Ankauf der Zugangs Fiktion (3 Tage nach Aufgabe) führt nicht zu einem früheren Beginn, wenn es ein Einschreiben war. Bei dieser Fiktion des Zugangs spielt es keine Rolle, ob das ein z. B. Sonntag wäre.
Mit PZU oder persönlicher Übergabe wäre das anders. Da gilt immer der tatsächliche Zugang, also auch früher
Ftistbeginn ist der Tag nach (fiktive oder späteren) Zugang. Fällt das Fristende! auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten darauf folgenden Werktag. So meine tägliche, rechtskonforme Praxis.
Kann man aber den Verwaltungsverfahrensgesetzen zusammen mit BGB entnehmen.
MS
Andor
Beiträge: 19
Registriert: 28. Feb 2015, 20:38
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Andor »

fiktives Beispiel: Schreiben vom 26.03 kam heute 28.03 per Einschreiben (Rückschein) ein, laut Schreiben ist eine Äußerung bis 25.04. möglich!

Also müsste die Äußerung bis 28.04 bzw. 29.04./ möglich sein???? und nicht 25.04??!
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Mainstream1 »

Eine Rechtsberatung im konkreten Fall ist hier leider nicht zulässig. Das sind die Forenregeln und die gesetzlichen Regelungen. Wenn es hier einen Juristen mit 2. Staatsexamen gibt, der dürfte das wohl, wobei es immer noch den Forentrgelungen widersprechen würde.
Wenn man aber die Frist nicht ganz bis zum letzten Drücker ausreizt, dann würde ich das so machen, dass der Widerspruch einfach 1 Tag früher einginge, als rechtlich möglich. Da vergibt man sich ja nicht viel.

Die Aufgabe zur Post ist rein logisch frühestens am Tag der Freistempelung möglich und damit anzunehmen. Das Datum des Bescheides ist damit oft nicht identisch.
MS
Andor
Beiträge: 19
Registriert: 28. Feb 2015, 20:38
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Andor »

Es war eine fiktive Verständnisfrage und keine Bitte für eine Rechtsberatung!
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Dienstunfall_L »

Selbst wenn jemand antwortet, der 29.4. sei fristgerecht, bleibt es Andors Entscheidung und Risiko, sich darauf zu verlassen. Es gibt hier keine rechtsverbindliche Auskunft. Ohne Risiko würde man den 25.4. wählen.

Natürlich kann man in einem Forum die Fristfrage theoretisch-hypothetisch diskutieren, ohne dass damit eine Rechtsberatung bzw. -dienstleistung erfolgt. Hier im Forum schreiben juristische Laien, diese können gar keine Rechtsberatung geben. Zudem wurde der Begriff Rechtsberatung zum 30.06.2007 mit dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst, jetzt heißt es Rechtsdienstleistung und wird im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) definiert.

Rechtsdienstleistung ist nach § 2 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Tätigkeiten, die diesen Tatbestand erfüllen, dürfen nur unter den im RDG oder in anderen Gesetzen geregelten Voraussetzungen erbracht werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Mainstream1 »

Hier eine juristische Abhandlung zur Berechnung :

https://www.juraindividuell.de/artikel/ ... hen-recht/

Damit sollte eine Berechnung fur6die verschiedenen Varianten problemlos möglich sein.
MS
Antworten