Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

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Annika
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Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von Annika »

Hallo,
ich bin seit 2017 durchgehend dienstunfähig. Der Amtsarzt hat jedesmal festgestellt, dass diese auf Dauer ist und auch nicht wiederhergestellt werden kann. Da aber ja im BBG eine Überprüfung alle 2 Jahre vorgesehen ist, wurde die Überprüfung auch immer durchgeführt. Immer mit dem Ergebnis "DU auf Dauer".
Nun werde ich bald 63 Jahre alt und normalerweise müsste die nächste Überprüfung anstehen. Bis jetzt habe ich aber keine Einladung bekommen. Meine Frage: Bis zu welchem Alter werden diese Termine beim Amtsarzt angesetz? Bis zu meinem 67 Lebensjahr?
Ernstel
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von Ernstel »

Im BBG §46 Ziffer 1 heißt es wörtlich:

"Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht."

Die 2 Jahre sind also nicht gesetzlich festgelegt.
Wenn dein Dienstherr der Ansicht ist, dass deine erneute Berufung ins Beamtenverhältnis nicht mehr in Betracht kommt, dann kann er auf eine Untersuchung verzichten, er muss es aber nicht.

Im Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit sowie zur begrenzten Dienstfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz – BBG) des Bundesinnenministeriums an die obersten Bundesbehörden vom 16.07.2021 heißt es unter 7.1.:

"Der zeitliche Abstand der Überprüfung sollte in der Regel nicht mehr als zwei Jahre betragen, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab."

Und weiter:

"Die erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit ist altersunabhängig und erfolgt grundsätzlich bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand.

Von einer Überprüfung kann abgesehen werden, wenn aufgrund des Krankheitsbildes (z. B. unheilbare Erkrankung) feststeht, dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist."

Das bedeutet, dein Dienstherr soll dich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze immer wieder untersuchen lassen, kann es aber auch bleiben lassen, wenn er der Ansicht ist, dass dein Krankheitsbild eine erneute Berufung sowieso ausschließt.
Annika
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von Annika »

Danke für deine ausführliche Antwort. Dann werde ich mal abwarten, was passiert.
Echopark
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von Echopark »

Im Landesbeamtengesetz Berlin steht, ist der Beamte beim Eintritt in den DU-Ruhestand unter 50, dann kann innerhalb von 10 Jahren ein Wiederverwendungsverfahren (also AA-Termin, Anhörung etc.) eingeleitet werden, für ü50 beim Eintritt in den Ruhestand innerhalb von 5 Jahren.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist ein Verfahren nur durch die Zustimmung des jeweiligen Beamten zulässig.

Quelle: Para. 80(1) LBG Berlin

Nach Rücksprache mit der Personalstelle gab diese mir an, dass nach Ablauf der Frist (also nicht direkt danach, sondern irgendwann wenn jemandem dort langweilig wird) ein Fragebogen zugesendet wird, in dem angekreuzt werden kann ob ein Verfahren eröffnet werden soll, bei negativer Antwort war es das für die nächsten Jahre, bis erneut "evtl." ein Fragebogen zugestellt wird, dann mit selben Prozedere.

Aber Achtung das ist keine Einbahnstraße, der DH kann ab 10 Jahren ebenfalls ein Wiederverwendungsverfahren ablehnen und dementsprechend bei Gründen nicht eröffnen.

Das jeweilige BL oder der Bund könnte natürlich unterschiedlich geregelt sein.

Aber für dich mal als Ansatz und Beispiel wie es in Berlin gehandhabt wird.
stuntmanmike
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

also bei dir ist es jetzt ja eigentlich egal, weil du eh schon so alt bist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu rechtfertigen ist, dass jemand, bei dem die dienstfaehigkeit ohnehin nicht mehr hergestellt werden kann, alle paar jahre untersucht wird. das ist ein starker eingriff in die privatsphaere. bei psychischen erkrankungen umso mehr. ich haette mich dagegen gewehrt, da die dienstunfaehigkeit ja auf dauer bereits festgestellt wurde. wieso untersucht man dann dauernd? hofft man auf ein wunder? dass ich weiter dienstunfaehig bin kann ich auch durch einen bericht meines facharztes in so einem fall nachweisen.
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tiefenseer
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

@annika
schau mal hier:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-15 ... -11-17.pdf

vielleicht hilft dir das weiter.

Ich hatte auf Grundlage dieser Entscheidung von meinen Ärzten eine Stellungnahme bekommen und meinem Pol.Arzt übersandt.
Man verzichtete auf die neuerliche Wahrnehmung eines Termin.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Annika
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von Annika »

@tiefenseer Dankeschön, aber davon trifft einiges auf mich nicht zu. Beispielsweise habe ich „nur“ eine GdB 50 G.
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tiefenseer
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Deine GdB "50 G" weist für mich darauf hin, dass du eine erhebliche Beeinträchtigung in deiner Fortbewegung hast.
Somit käme nach dieser Richtlinie § 2c inbetracht.
Ich gehe davon aus, das du in einer dauerhaften med. Betreuung/Therapie bist und deine Ärzte davon ausgehen, dass eine Besserung oder gar Gesundung (...oder wie meine Ärzte immer sagen...austherapiert...) bei dir nicht mehr zu erwarten ist.

Fazit: Lehn dich zurück, genieße dein Dasein und wenn dich wider Erwarten Post von deinem DH erreicht weißt du was du machen mußt...

P.S. Hast du schon mal an einen Verschlimmerungsantrag nachgedacht? (für weitere Infos einfach PN senden)
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
blink182
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von blink182 »

stuntmanmike hat geschrieben: 13. Jan 2024, 20:00 also bei dir ist es jetzt ja eigentlich egal, weil du eh schon so alt bist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu rechtfertigen ist, dass jemand, bei dem die dienstfaehigkeit ohnehin nicht mehr hergestellt werden kann, alle paar jahre untersucht wird. das ist ein starker eingriff in die privatsphaere. bei psychischen erkrankungen umso mehr.
Ist zu rechtfertigen und hat mit Privatsphäre nichts zu tun. Schließlich wird man vom Staat alimentiert, und dieser hat das Recht (und sogar die Pflicht), in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür noch vorliegen.

Die gesetzlichen Grundlagen wurden weiter oben bereits genannt.
ich haette mich dagegen gewehrt, da die dienstunfaehigkeit ja auf dauer bereits festgestellt wurde.
Kann man sicher versuchen, den Erfolg halte ich für ungewiss.
wieso untersucht man dann dauernd?
Weil diese Entscheidung nicht beim Gutachter liegt, sondern beim Dienstherrn.
Gruß
blink182
stuntmanmike
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

blink182 hat geschrieben: 15. Jan 2024, 08:13 Ist zu rechtfertigen und hat mit Privatsphäre nichts zu tun. Schließlich wird man vom Staat alimentiert, und dieser hat das Recht (und sogar die Pflicht), in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür noch vorliegen.

Die gesetzlichen Grundlagen wurden weiter oben bereits genannt.
natürlich hat es was mit privatsphäre zu tun. es geht wie gesagt um den fall, dass vorher bereits die dauerhafte dienstunfaehigkeit festgestellt wurde und die dienstfaehigkeit auch in zukunft nicht wiederhergestellt werden kann, denn um nichts anderes geht es hier ja die ganze zeit. wie soll es da zu rechtfertigen sein, dass man nochmal ein eingriff in die privatsphaere vornimmt, wenn das ergebnis bereits vorher feststeht? das ist nicht zu rechtfertigen. etwas anderes steht uebrigens auch nicht um gesetz. § 46 BBG:

"Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht."

für deine behauptung eine untersuchung sei auch dann angezeigt, wenn bereits vorher DDU ohne aussicht auf eine erneute verbesserung festgestellt wurde, wurde eben gerade keine gesetzesgrundlage genannt.


untersuchen kann man, wenn noch eine hoffnung besteht, dass sich eine verbesserung einstellt. andernfalls nicht!
Angelina1962
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von Angelina1962 »

Hallo, ich bin gerade auch völlig durcheinander. Ich habe gestern zum ERSTEN Mal so einen Fragebogen ( DU, Wiederherstellung) beko.men.
NACH 22 JAHREN.
Ich bin fast 62, gehe allerdings ( genehmigt) einer nebentätigkeit nach(17 Std).
Ich weiß jetzt nicht, wie ich argumentieren soll, dass ich im nebenjob arbeite ab er bei der Telekom nicht. Ich hab gerade richtig Muffen.
Ich war nur eine TZ-Kraft und bin im Zuge der " Welle" ( Umstellung auf Aktien gesellschaft) in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden. Die waren damals froh um jeden Beamten der gegangen ist. Und nun..???
Allium
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Re: Bis zu welchem Alter Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Beitrag von Allium »

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die jeder ausüben darf, sie ist kein Indiz für die Fähigkeit, voll erwerbsfähig zu sein, da die Arbeitszeit ja dementsprechend niedrig ist.
Du hast ein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen bzw. Arbeitsleben, um deine Fähigkeiten wie Konzentration, Kontakt mit anderen Menschen zu trainieren, du tust durch den Job was für die Wirtschaft und auch für die Gesellschaft. Auch gegen Vereinsamung und Depressionen ist eine kleine Tätigkeit sehr hilfreich, so würde ich argumentieren.
Ich denke, dass der DH dir wegen deines Alters ein letztes Mal die Gelegenheit gibt, evt. reaktiviert zu werden, man liest das hier oft, ein paar Jahre vor dem "Pensionsalter" wird nochmal eine Überprüfung gemacht, das war es dann aber auch.....mehr wird da bestimmt nicht passieren- auch wenn es natürlich echt nervig ist.
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