Entlassung aus dem Dienst Beihilfe Rechnungen

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zelecter123
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Entlassung aus dem Dienst Beihilfe Rechnungen

Beitrag von zelecter123 »

Hallo,

ich habe demnächst einen Termin zum AA dadurch bin ich wahrscheinlich DU bzw. möchte auch aus eigenem Interesse aus dem Beamtentum raus wenn der AA mich nicht DU schreibt, nun erwarte ich aber noch Rechnungen von Ärzten, die ich noch nicht erhalten habe, bzw. muss noch Arztbesuche wahrnehmen bevor ich den AA Termin wahrnehme. Pensioniert werde ich nicht, da auf Probe. Was ist nun wenn ich Dienstunfähig geschrieben werde, kann ich im nachhinein noch meine Rechnungen bei der Beihilfe einreichen, da die Arztbesuche ja noch während dem Beamtenverhältnisses stattgefunden habe? Ich mache mir Sorgen das diese dann nicht erstattet werden, wobei man anhand dem Datum ja alles erkennen kann.
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tiefenseer
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Re: Entlassung aus dem Dienst Beihilfe Rechnungen

Beitrag von tiefenseer »

Welche Alternativen beiben dir? :?: ...Einreichen und Abwarten wie man darauf reagiert. Rechtsmittel kann man dann immer noch einlegen. ;)
So lange du dich im Beamtenverhältnis befindest sollte die Beihilfe für dich zuständig sein.
Alles gute...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Mainstream1
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Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
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Re: Entlassung aus dem Dienst Beihilfe Rechnungen

Beitrag von Mainstream1 »

Das ist kein Problem. Die Behandlung muss nur innerhalb des Zeitraumes im Beamtenverhältnis erbracht worden sein. Diese Daten stehen ja auch in der Rechnung.
Keine Rechnung kommt sofort. Ich habe nach einem Wechsel des Dienstherrn die "alten Sachen" auch mit dem bisherigen Dienstherrn abgerechnet. War kein Problem, warum auch. Das gilt auch für die private KV, sollte die dann gewechselt werden (z. B. zur gesetzlichen KV).
MS
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