Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Roohk
Beiträge: 2
Registriert: 31. Mär 2022, 13:39
Behörde: Justiz
Geschlecht:

Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Roohk »

Hallo,
Ich bin seit 2 Jahren nun im Dienst als justizhauptwachtmeister in Berlin tätig und über die GKV versichert.

Wärend der Ausbildung hatte man uns erklärt man könne nach Beendigung dieser noch einmal den Versicherungs Stand wechseln, sprich von GKV zur PKV oder umgekehrt, allerdings sei diese Entscheidung dan im Bezug auf die Beihilfe unwiderruflich.

Nun wollte ich letztes Jahr dan meinen Versicherungsstand zur PKV wechseln, nur um von der Beihilfe erklärt zu bekommen das dies nicht möglich sei. Anscheinend liegt dies an einer Klausel das der Wechsel nur mit Abschluss der Laufbahn Prüfung möglich sei, welche es bei Wachtmeistern nicht gibt. Ich habe das dan Zähne knirschend hingenommen, obwohl man uns in der Ausbildung mündlich bestätigt hatte das dies möglich sei.
Nun sind wir aber an dem Punkt das die Beiträge für die GKV so teuer sind das ich im Monat praktisch mehr zahle als viele meiner Kollegen bei der PKV, dafür aber nichtmal dir Hälfte der Leistungen bekomme.
Und das ist in meinen Augen absolut unverschämt.

Daher die frage, gibt es hier leute die ähnliche Situationen haben/hatten? Habt ihr geklagt, oder macht es überhaupt Sinn zu klagen?

Ware dankbar für Vorschläge oder Antworten.
stuntmanmike
Beiträge: 212
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von stuntmanmike »

was ist denn die gesetzesgrundlage? ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung hat mein chef immer gesagt.

die gkv ist ein sinkendes schiff. ich kann nur jedem die pkv empfehlen in der regel. das hilft dir auch nicht weiter ist klar. ich will es nur fuer andere gesagt haben, die das vllt lesen
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Aufsteiger85 »

Roohk hat geschrieben: 5. Dez 2023, 17:13 Hallo,
Ich bin seit 2 Jahren nun im Dienst als justizhauptwachtmeister in Berlin tätig und über die GKV versichert.

Wärend der Ausbildung hatte man uns erklärt man könne nach Beendigung dieser noch einmal den Versicherungs Stand wechseln, sprich von GKV zur PKV oder umgekehrt, allerdings sei diese Entscheidung dan im Bezug auf die Beihilfe unwiderruflich.
Heißt das, du warst zuvor als Anwärter tätig oder bist du direkt in ein Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt worden?

stuntmanmike hat geschrieben: 5. Dez 2023, 17:29 die gkv ist ein sinkendes schiff. ich kann nur jedem die pkv empfehlen in der regel. das hilft dir auch nicht weiter ist klar. ich will es nur fuer andere gesagt haben, die das vllt lesen
Ohne das bewerten zu wollen, glaube ich kaum, dass die GKV ein sinkendes Schiff ist. Insbesondere für Beamte in den Ländern, da immer mehr Länder eine pauschale Beihilfe eingeführt haben bzw. noch einführen.
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Aufsteiger85 »

Hab gerade mal recherchiert. In §76 V LBG Berlin steht:
Auf Antrag wird anstelle der Beihilfe zu den Aufwendungen nach Absatz 2, die nach Absatz 3 zu bemessen ist, eine pauschale Beihilfe gewährt, wenn
die nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 beihilfeberechtigte Person freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder mindestens in entsprechendem Umfang in einer privaten Krankenversicherung versichert ist
und ihren Verzicht auf die Beihilfe zu den Aufwendungen nach Absatz 2 erklärt. Der Anspruch auf die Beihilfe zu den Aufwendungen, für die eine Leistungspflicht der sozialen oder privaten Pflegeversicherung besteht, sowie der Anspruch auf die Beihilfe zur Milderung einer besonderen Härte bleiben unbeschadet eines Verzichts nach Satz 1 bestehen. Der beihilfeberechtigten Person wird auch für die unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 3 und 4 berücksichtigungsfähigen Personen eine Pauschale gewährt. Die Pauschale bemisst sich jeweils nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Krankenversicherung höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif. Beiträge eines Arbeitgebers oder eines Sozialleistungsträgers zur Krankenversicherung oder ein Anspruch auf Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung auf Grund von Rechtsvorschriften oder eines Beschäftigungsverhältnisses sind auf die Pauschale anzurechnen. Der Antrag auf Gewährung der pauschalen Beihilfe und der Verzicht auf die Beihilfe zu den Aufwendungen nach Absatz 2 sind unwiderruflich [...].
In der VIS-Datenbank des Landes Berlin ist noch die Fassung von 2014 hinterlegt. Quelle meines Zitats: https://www.parlament-berlin.de/ados/18 ... 8-2436.pdf
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Roohk Dass du schreibst, ein Wechsel von der GKV in die PKV sei nicht möglich, wundert mich. Der Wechsel wäre bei mir sogar nach der Zurruhesetzung möglich gewesen, dann allerdings nur in den Basistarif. Geh mal zu einem unabhängigen Versicherungsmakler und lasse das prüfen.
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Aufsteiger85 »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 6. Dez 2023, 11:43 @Roohk Dass du schreibst, ein Wechsel von der GKV in die PKV sei nicht möglich, wundert mich. Der Wechsel wäre bei mir sogar nach der Zurruhesetzung möglich gewesen, dann allerdings nur in den Basistarif. Geh mal zu einem unabhängigen Versicherungsmakler und lasse das prüfen.
Das Problem ist, wie vom Autor beschrieben, nicht der Wechsel in die PKV sondern die Verweigerung des LVA, die pauschale Weigerung wieder auf das 50/50 Modell (oder ähnlich, je nach Familienstand) umzustellen.
Roohk hat geschrieben: 5. Dez 2023, 17:13 Hallo,
Ich bin seit 2 Jahren nun im Dienst als justizhauptwachtmeister in Berlin tätig und über die GKV versichert.

Wärend der Ausbildung hatte man uns erklärt man könne nach Beendigung dieser noch einmal den Versicherungs Stand wechseln, sprich von GKV zur PKV oder umgekehrt, allerdings sei diese Entscheidung dan im Bezug auf die Beihilfe unwiderruflich.
Ein Wechsel in die PKV wäre dann aber vermutlich nur möglich, sofern man einen Volltarif wählt (Stichwort Krankenversicherungspflicht), da man dann auch wieder 100% der Krankheitskosten abdeckt. Eine Rückkehr zu einer 50%igen Versicherung ist, so wie ich das aus dem LBG herauslese, nicht möglich.
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Roohk Habe ich dich richtig verstanden, dass du in der GKV bist, aber nicht die Pauschale Beihilfe gewählt hast?
Wenn das so ist, dann lass dir die Rechtsgrundlage nennen, warum du bei einem Wechsel in die PKV nicht beihilfeberechtigt (individuelle Beihilfe) bist bzw. sein sollst.
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Du hast verglichen in der ersten Post Deine Kollegen PKV nur die Hälfte Beitrag in PKV.
1.Da musst Du uch unterscheiden weil solange Anwärter sind die PKV Beiträge alle ohne Alterungsrückstellung und darum nicht mal ein Drittel des normalen Beitrags.
2.Die Kollegen haben bestimmt einen Beihilfetarif und der ist ja nur für die Hälfte der Leistungen, das mehr trägt ja die Beihilfe.
Musst also schon genau schauen was Du vergleichst. Kannst ja auch mal auf den Gehaltszettel schauen ob Du monatlich pauschale Beihilfe PB bekommst.
Wenn Du jetzt GKV mit pB bist kannst Du wechseln aber nur in einen PKV Tarif ohne Beihilfe.
Wenn Du jetzt GKV ohne pB bist kannst Du wechseln in einen PKV Beihilfetarif.
Das wechseln Richtung PKV sollte immer gehen nur die pauschale Beihilfe bleibt.

-
stuntmanmike
Beiträge: 212
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von stuntmanmike »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 6. Dez 2023, 10:09 Ohne das bewerten zu wollen, glaube ich kaum, dass die GKV ein sinkendes Schiff ist. Insbesondere für Beamte in den Ländern, da immer mehr Länder eine pauschale Beihilfe eingeführt haben bzw. noch einführen.
naja. immer weiter steigende beiträge (die in der pkv steigen auch, aber ich denke die in der gkv doch mehr durch die überalterung der gesellschaft und zudem ist es ja ein sozialsystem in dem man auch die schwächeren mitfinanzieren muss), geringere leistungen als in der pkv bei höheren beiträgen oftmals (kommt natürlich auf die gehaltsklasse an). ärzte gibt es auch immer weniger und es wird noch schwieriger einen termin zu bekommen. sehe ich jetzt nicht so recht warum ich in der gkv sein sollte. habe auch schon mitbekommen, dass leute nur zu gerne in die pkv möchten als beamte, es allerdings versaeumt haben bei der einstellung...
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich kenne selbst wenige Beamte, die in der GKV geblieben sind und wenn, dann ausschließlich, weil sie Frau und mehrere Kinder mitversichern können.

Ähnlich wie bei den Renten wird der Staat aber lieber jahrelang zuschießen, als das System als gescheitert zu erklären. An einen echten Systemwechsel traut sich doch keiner ran...
Saxum
Beiträge: 34
Registriert: 25. Mai 2020, 10:27
Behörde:

Re: Nachträglicher Wechsel in die PKV

Beitrag von Saxum »

Ich bin jetzt nicht sicher ob @Roohk die pauschale Beihilfe gewählt hat, aber falls er das gemacht hat steht ihm meines Wissens nach trotzdem der Weg in die PKV offen und es ist nicht dafür erforderlich in den Basistarif zu wechseln. § 76 Abs. 5 Satz 4 LBG Berlin: "Die Pauschale bemisst sich jeweils nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Krankenversicherung höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif."

Der Höchstbeitrag im Basistarif ist derzeit 838,35 €, bis maximal zur Hälfte wird von der pauschalen Beihilfe zugezahlt. In diesem Fall wohl bis zu 419,17 €.

Bei der PKV Versicherung sucht man sich einen regulären PKV Volltarif der eine 100% Absicherung bietet, auch zu diesen hat man als Beamter mit der Versicherungsfreiheit Zugang. Hier muss man dann eben mitdenken, dass vom Beitrag der 100% PKV-Vollversicherung dann von der pauschalen Beihilfe die Hälfte jedoch nur höchstens 419,17 € zugezahlt wird. Somit sollte der PKV Volltarif bestenfalls höchstens 838,35 € kosten oder noch besser darunter liegen. Beitragssteigerungen sind natürlich proaktiv mitzudenken, aber auch zu berücksichtigen dass der Höchstbeitrag zum Basistarif auch in der Regel jährlich nach oben angepasst wird. Falls man einen teuren Tarif hat, der über die derzeit 838,35 € hinausgeht, ist der Mehrbeitrag natürlich selbst zu tragen oder man sieht diesen Mehrbeitrag dann fitkiv als "Zusatzversicherung" weil der Tarif etwa bessere Leistungen hat.

Bitte hier aber auch schauen, dass man alle für sich relevanten Leistungen mit dabei hat (Kur, Rehas, AHB, Pallativ, Hospitz, Behandlungspflege, Haushaltshilfe, Zahn, Transportkosten, Hilfsmittel, Heilmittel, offene Kataloge, keine Sachkostenliste, keine Höchstsummen etc.) und ohne Krankentagegeld, das braucht man als Beamter nicht.

Bitte auf keinen Fall in den PKV-Basistarif (Sozialtarif) wechseln!

Wenn im doofsten Fall alle PKV Versicherungen etwa wegen schwerwiegender Vorerkrankungen den Zugang zum regulären Tarif verwehren oder die Risikozuschläge zu hoch wären und quasi nur der PKV-Basistarif zur Verfügung stünde - nimm den nicht. Bleib in der GKV dann in diesem Fall. Der Basistarif ist nicht mit dem üblichen normalen Grundtarif zu verwechseln, es ist ein Sozialtarif der sogar noch schlechterer ist, aufgrund der abweichenden Vereinbarung zwischen der Kassenvereinigung und den PKVen.

Ich persönlich habe keine Erfahrungen damit, aber in diese Richtung würde ich mich mal weiter informieren / vorantasten, falls man einen Wechsel zur PKV anstreben würde. Eine Rückkehr von der PKV zur GKV ist mWn nicht regulär möglich, außer man gibt den Beamtenstatus auf und nimmt einen sozialversicherungspflichtige Tätigkeit unterhalb der JAEG an oder lässt sich beurlauben und klettert über die Familienversicherung des Ehepartners zurück.
Antworten