Laufbahnaufstieg nach Fernstudium

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Thoth
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Laufbahnaufstieg nach Fernstudium

Beitrag von Thoth »

Hallo allerseits,

ich bin derzeit Tarifbeschäftigter in einer Bundesbehörde (E8) und werde im nächsten Jahr nebenberuflich ein Fernstudium (Public Management B.A.) beginnen, um mich auf Stellen für die 3. Qualifikationsebene, bzw. den gehobenen Dienst bewerben zu können.

In einem Jahr könnte ich im mittleren Dienst verbeamtet werden, das wäre während meines Studiums, welches ich privat organisiert habe.
In meiner Beschäftigungsbehörde ist es so, dass man nach einem Jahr Zugehörigkeit verbeamtet werden kann.

Nun stellen sich mir folgende Fragen ...

1. Kann ich nach meinem Studium in den gehobenen Dienst verbeamtet werden oder muss ich vorerst als TB eingestellt werden und "neue" Berufserfahrung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung sammeln?
2. Verhält sich der Sachverhalt anders, wenn ich vorher im mittleren Dienst verbeamtet werde? Erlange ich dadurch nach dem Studium automatisch die Laufbahnbefähigung für den g.D.?

Viele Grüße

Thoth
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Aufsteiger85
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Re: Laufbahnaufstieg nach Fernstudium

Beitrag von Aufsteiger85 »

Hier muss man zwei verschiedene Sachverhalte auseinanderhalten.

1) Die MÖGLICHKEIT (denn einen Anspruch hierauf gibt es nicht), im mD ernannt zu werden und dann ein Aufstiegsverfahren zu absolvieren.
2) Nach dem Studium eine E9- (oder höher) Stelle anzunehmen und dann im Anschluss auf die Verbeamtung zu hoffen.

Aus eigener Erfahrung rate ich von Möglichkeit 1 ab. Sobald du Beamter bist, bist du mehr oder weniger in deiner Laufbahn gefangen und vom Gutdünken des Dienstherrn abhängig, der dir den Aufstieg ermöglichen und eine entsprechende Stelle vorhalten muss. Das kann u.U. ganz schön schwierig werden, insbesondere, weil manche Behörden überhaupt keine Aufstiegsdienstposten gem. §24 BLV anbieten (und ja, mir ist bewusst, dass jeder Dienstposten "theoretisch" nach §24 BLV besetzt werden könnte, es wird nur häufig einfach nicht gemacht).

Die zweite Möglichkeit bietet darüber hinaus den Vorteil, dass du mit E9 zunächst mehr verdienen würdest, als im Einstiegsamt des mittleren Dienstes (i.d.R. A6).
Thoth hat geschrieben: 7. Okt 2023, 12:34 1. Kann ich nach meinem Studium in den gehobenen Dienst verbeamtet werden oder muss ich vorerst als TB eingestellt werden und "neue" Berufserfahrung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung sammeln?
Letzteres. §20 I S.2 BLV besagt:

"Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor oder der gleichwertige Abschluss nach Satz 1 abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben. Die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 beträgt mindestens ein Jahr und sechs Monate."

Und die Berufserfahrung muss natürlich in einer nach Art und Schwierigkeit der Laufbahn entsprechenden Tätigkeit erworben werden.
Thoth hat geschrieben: 7. Okt 2023, 12:34 2. Verhält sich der Sachverhalt anders, wenn ich vorher im mittleren Dienst verbeamtet werde? Erlange ich dadurch nach dem Studium automatisch die Laufbahnbefähigung für den g.D.?
Ganz klares nein zur zweiten Frage. Hier wäre dann der oben bereits genannte §24 BLV einschlägig. Dieser verweist auf § 17 BBG und die Tätigkeitsdauer ist wiederum in §20 BLV geregelt. Auch hier wäre es also ein Jahr und sechs Monate. Hinzu kommt noch eine ebenfalls sechsmonatige Bewährungszeit (§24 II Nr. 2 BLV).

Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass du deine Stufe aus dem mD mitnehmen kannst - bei Neuverbeamtung im gD wäre das nicht der Fall. Außerdem hättest du dann nichts zu verlieren, falls du dich auf der neuen Stelle nicht bewährst - du bist ja dann schon Beamter.
Thoth
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Re: Laufbahnaufstieg nach Fernstudium

Beitrag von Thoth »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 7. Okt 2023, 13:07 Hier muss man zwei verschiedene Sachverhalte auseinanderhalten.

1) Die MÖGLICHKEIT (denn einen Anspruch hierauf gibt es nicht), im mD ernannt zu werden und dann ein Aufstiegsverfahren zu absolvieren.
2) Nach dem Studium eine E9- (oder höher) Stelle anzunehmen und dann im Anschluss auf die Verbeamtung zu hoffen.

Aus eigener Erfahrung rate ich von Möglichkeit 1 ab. Sobald du Beamter bist, bist du mehr oder weniger in deiner Laufbahn gefangen und vom Gutdünken des Dienstherrn abhängig, der dir den Aufstieg ermöglichen und eine entsprechende Stelle vorhalten muss. Das kann u.U. ganz schön schwierig werden, insbesondere, weil manche Behörden überhaupt keine Aufstiegsdienstposten gem. §24 BLV anbieten (und ja, mir ist bewusst, dass jeder Dienstposten "theoretisch" nach §24 BLV besetzt werden könnte, es wird nur häufig einfach nicht gemacht).

Die zweite Möglichkeit bietet darüber hinaus den Vorteil, dass du mit E9 zunächst mehr verdienen würdest, als im Einstiegsamt des mittleren Dienstes (i.d.R. A6).
Thoth hat geschrieben: 7. Okt 2023, 12:34 1. Kann ich nach meinem Studium in den gehobenen Dienst verbeamtet werden oder muss ich vorerst als TB eingestellt werden und "neue" Berufserfahrung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung sammeln?
Letzteres. §20 I S.2 BLV besagt:

"Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor oder der gleichwertige Abschluss nach Satz 1 abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben. Die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 beträgt mindestens ein Jahr und sechs Monate."

Und die Berufserfahrung muss natürlich in einer nach Art und Schwierigkeit der Laufbahn entsprechenden Tätigkeit erworben werden.
Thoth hat geschrieben: 7. Okt 2023, 12:34 2. Verhält sich der Sachverhalt anders, wenn ich vorher im mittleren Dienst verbeamtet werde? Erlange ich dadurch nach dem Studium automatisch die Laufbahnbefähigung für den g.D.?
Ganz klares nein zur zweiten Frage. Hier wäre dann der oben bereits genannte §24 BLV einschlägig. Dieser verweist auf § 17 BBG und die Tätigkeitsdauer ist wiederum in §20 BLV geregelt. Auch hier wäre es also ein Jahr und sechs Monate. Hinzu kommt noch eine ebenfalls sechsmonatige Bewährungszeit (§24 II Nr. 2 BLV).

Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass du deine Stufe aus dem mD mitnehmen kannst - bei Neuverbeamtung im gD wäre das nicht der Fall. Außerdem hättest du dann nichts zu verlieren, falls du dich auf der neuen Stelle nicht bewährst - du bist ja dann schon Beamter.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich habe etwas recherchiert... besteht denn nicht die Möglichkeit, wenn ich m.D. Beamter bin und ein abgeschlossenes Studium habe, eine g.D. Stelle anzutreten und für 18 Monate das m.D. Statusamt zu behalten, bis ich die Laufbahnbefähigung g.D. erwerbe?
Das hätte natürlich den großen Vorteil der Mitnahme der Erfahrungsstufe.

Das Studium habe ich privat organisiert und es läuft nebenberuflich, es handelt sich nicht um einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufstiegslehrgang
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Aufsteiger85
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Re: Laufbahnaufstieg nach Fernstudium

Beitrag von Aufsteiger85 »

Doch klar besteht die. Kommt eben drauf an, ob deine Behörde das macht. Beim Zoll ist das vom mD in den gD wohl inzwischen möglich. Vom gD in den hD keine Chance. Bei anderen Bundesbehörden aber evtl. möglich.

Wichtig ist auch, dass du dich auf eine externe Stellenausschreibung bewerben musst. Einfach intern umsetzen wird im Normalfall nicht möglich sein. Häufig steht in solchen Ausschreibungen dann der Satz "Als Beamtin oder Beamter mit einem höheren Bildungsabschluss bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV." Aber auch wenn er nicht drin steht, ist dieses Verfahren grundsätzlich möglich. Es ist eben die Frage, ob die Verantwortlichen das wollen.

Wenn du willst, kannst du mir ja mal eine private Nachricht schreiben und mir sagen um welche Behörde es geht, dann kann ich dir vielleicht mehr sagen.
Thoth
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Re: Laufbahnaufstieg nach Fernstudium

Beitrag von Thoth »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 7. Okt 2023, 13:17 Doch klar besteht die. Kommt eben drauf an, ob deine Behörde das macht. Beim Zoll ist das vom mD in den gD wohl inzwischen möglich. Vom gD in den hD keine Chance. Bei anderen Bundesbehörden aber evtl. möglich.

Wichtig ist auch, dass du dich auf eine externe Stellenausschreibung bewerben musst. Einfach intern umsetzen wird im Normalfall nicht möglich sein. Häufig steht in solchen Ausschreibungen dann der Satz "Als Beamtin oder Beamter mit einem höheren Bildungsabschluss bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV." Aber auch wenn er nicht drin steht, ist dieses Verfahren grundsätzlich möglich. Es ist eben die Frage, ob die Verantwortlichen das wollen.

Wenn du willst, kannst du mir ja mal eine private Nachricht schreiben und mir sagen um welche Behörde es geht, dann kann ich dir vielleicht mehr sagen.
PN ist raus :-)
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