Hallo,
mit welchem Alter kann man als Bundesbeamter, Jahrgang 1961 und unbefristeten 50%Schwerbehinderung frühestens AUF ANTRAG in den Ruhestand gehen?
Ist es richtig, dass dies mit 61 Jahren und 6 Monaten der Fall wäre? Wie hoch wäre dann die Kürzung?
Wann erreicht man mit der Schwerbehinderung die Regelaltersgrenze?
Ist es richtig, dass dies dann mit 64 Jahren und 6 Monaten wäre? Dann wäre dies auch ohne Kürzung?
Dienstzeit6habe ich schon mehr als 42 Jahre.
Danke vorab für belastbare Informationen.
Grüße
Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
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Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Steht im § 52 BBG
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Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Ja, so schlau bin ich auch. Ich wollte aber wissen, ob ich da richtig gerechnet habe. Es gibt ja die Übergangsregelung.
MS
Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Mit 63, DDU und ab nächstem Jahr 40 Dienstjahren gibt's dann auch die ungekürzte Vollpension. Wenn man noch ein halbes Jahr im Krankenstand ist wäre das 62 1/2.
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Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Welche Übergangsregelung? https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__52.htmlMainstream1 hat geschrieben: ↑15. Mai 2023, 14:51 Ich wollte aber wissen, ob ich da richtig gerechnet habe. Es gibt ja die Übergangsregelung.
Jahrgang 61 mit SchwB: 61 Jahre + 6 Monate
Tipp: SchwB-Vertretung fragen.
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Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Jetzt eine Anfrage an die SchwBVertretung möchte ich vermeiden.
Wäre dann in meinem Fall der Antrag mit 64 Jahren und 6 Monaten in den Ruhestand zu gehen ohne Kürzung der Versorgung möglich?
Und wie wird ab 61 Jahren und 6 Monaten bzw. etwas später gerechnet... die Kürzung von 0,3 dann nur für die Zeit bis 64 Jahre und 6 Monate? Die max. Kürzung wären ja 10,8 Prozent.
Vielleicht weiß das ja jemand konkret oder aus eigener Erfahrung.... Vielen Dank vorab.
Grüße
Wäre dann in meinem Fall der Antrag mit 64 Jahren und 6 Monaten in den Ruhestand zu gehen ohne Kürzung der Versorgung möglich?
Und wie wird ab 61 Jahren und 6 Monaten bzw. etwas später gerechnet... die Kürzung von 0,3 dann nur für die Zeit bis 64 Jahre und 6 Monate? Die max. Kürzung wären ja 10,8 Prozent.
Vielleicht weiß das ja jemand konkret oder aus eigener Erfahrung.... Vielen Dank vorab.
Grüße
MS