Regelung Wartezeit Urlaub

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seleven147
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Regelung Wartezeit Urlaub

Beitrag von seleven147 »

Moin zusammen,

ich werde aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zum 01.07. auf eine neue Stelle wechseln und dort verbeamtet (RLP).
Nun gibt es ja eine Wartezeit für Erholungsurlaub, der 6 Monate ab der Einstellung in den ÖD beträgt (ich war in einem anderen BL bereits mehrere Jahre im ÖD angestellt).
Mein Frage: Muss ich diese Wartezeit einhalten? Oder gilt meine Vorbeschäftigung als ausreichend, so dass ich gleich mit dem anteiligen Kontingent Jahresurlaub starte?

Danke schonmal für Eure Hilfe!

Seleven
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