Neue Ausbildung? Rückzahlung der Ausbildungskosten?

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lottamalou
Beiträge: 1
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Neue Ausbildung? Rückzahlung der Ausbildungskosten?

Beitrag von lottamalou »

Hallo ihr :)

Ich habe 2019 meinen Vorbereitungsdienst bei einer Kommune in der 2. QE angefangen und diesen letztes Jahr erfolgreich abgeschlossen. Da mir dieser Beruf leider nicht mehr gefällt habe ich ein Praktikum als Notfallsanitäter gemacht. Die s hat mir sehr gefallen. Bewerben möchte ich mich bei verschieden Trägern zum Beispiel beim BRK und bei einer Stadt.

Wie würde es denn da mit der Rückzahlung der Ausbildungskosten aussehen? Das BRK gehört ja denke ich mal nicht zum öffentlichen Dienst, da es ja nur eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist oder? Wenn ich direkt bei der Stadt die Ausbildung machen würde, sollte das ja denke ich kein Problem sein oder?

Vielen Dank schonmal!
BBack008
Beiträge: 27
Registriert: 16. Dez 2019, 14:33
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Re: Neue Ausbildung? Rückzahlung der Ausbildungskosten?

Beitrag von BBack008 »

Hallo,

zu den Kosten - Rückzahlung - kann ich keine Aussage treffen.
Aber ein Tip von einem "alten Hasen": Den Beamtenstatus würde ich nie aufgeben, man hat als junger Mensch und auch später sicher mal Phasen, wo man noch nicht genau weiß, wo die weitere Reise hingeht. Aber das sollte man sich sehr gut überlegen.

Freundlichen Gruß
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Neue Ausbildung? Rückzahlung der Ausbildungskosten?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Das Bayerische Rote Kreuz ist (soweit ich mich erinnere) der einzige Landesverband, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts unmittelbarer öffentlicher Dienst darstellt.
Um die Rückzahlung welcher Anwärterbezüge geht es denn? Etwa um Anwärtersonderzuschläge? Dann sollten Sie sich Art. 78 BayBesG genauer anschauen. Anwärtersonderzuschläge die müssen zurückgezahlt werden, falls Sie nicht in der Fachlaufbahn verbleiben oder nicht in eine Fachlaufbahn wechseln, für die sie die Befähigung während der Zeit des Bezugs des Anwärtersonderzuschlags erworben haben. Nur einfach zu einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zu wechseln nützt dabei nichts.
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