Arbeitserprobung
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Arbeitserprobung
Kennt sich jemand mit Arbeitserprobungen aus? Muss man das als Beamter überhaupt machen?
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Re: Arbeitserprobung
Musst du nicht. Für Beamte gibt es den Begriff Arbeitserprobung nicht. Ist genauso wie mit der Bewerbungspflicht. Und den Demografie-Tarifvertrag, welchen Jobservice ja so gerne auch auf Beamte anwenden möchte gilt auch nicht. Du bist Bundesbeamter. Es gilt nur das Bundesbeamtengesetz. Hier ist auch kein Praktikum o.ä. vorgesehen.
Re: Arbeitserprobung
Schau bitte bei der Telekom bzw. Vivento nach dort stehen im Bezug Praktikum, Versetzung, Bewerbung, Abordnung zig Urteile die immer das eine sagen: es zählt nur das BBG und im Demogrativvertrag mit dem BEV steht auch ganz unter drin, wenn es keine Beamtenrechtliche Gründe entgegen stehen. Daher ist der Dienstherr BEV und nicht die DB AG verpflichtet uns eine amtsangemessene Tätigkeit zuzuweisen und die Fürsorgepflicht des einzelnen Beamte ist auch zu beachten.