Dienstherrenwechsel

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mehus
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Dienstherrenwechsel

Beitrag von mehus »

Hallo,

Ich hätte folgende Frage da ich aus den Internetantworten mir nicht 100% sicher bin bzw die Antworten bereits 10 Jahre alt sind.

Ich bin Lebzeitbeamter der Justiz BW.
Es besteht die Möglichkeit einer Stelle bei der Kommune in A10. Ich bin A9.

Der aktuelle Dienstherr wird mich sicher nicht freiwillig gehen lassen.
Beratung bis dato, ich bekomme die Urkunde der Kommune und werde ernannt. Damit ist die Justizernennung hinfällig da immer die aktuelle gilt. Zum jetzigen Dienstherrn gehen mit neuer Ernennung der Kommune und quasi tschüss sagen.

Ich habe bis jetzt nur Kollegen erlebt die in ein anderes Bundesland sind, dies ging. Oder innerhalb der Justiz, gleicher Dienstherr, da gabs Probleme.

Großes Problem wird sein dass die Kommune ja beim Wechsel fast 20 Jahre Pension übernehmen müssen, die wollen ja alle nicht zuviel bezahlen für die Haushaltsrechnung.

Über aktuelle Regelungen würde ich mich sehr freuen
Danke
bettelmusikant
Beiträge: 62
Registriert: 6. Sep 2016, 16:53
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Re: Dienstherrenwechsel

Beitrag von bettelmusikant »

Ja, am besten läuft ein Dienstherrenwechsel einvernehmlich. Die bisherige Behörde sollte als abgebender Dienstherr dem Dienstherrenwechsel zustimmen. Wenn dann zwischen dem Ausscheiden und dem Eintritt keine zeitliche Unterbrechung liegt, greift die Versorgungslastenteilung gem. Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag.
Und es gilt immer und überall in D:der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird. Aber ja, bei einer "Raubernenn" trägt der neue Dienstherr die gesamten Versorgungslasten.
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