Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin neu hier im Forum. Zu mir selbst ich bin PVB auf Probe. Meine Lebensgefährtin ist noch Anwärterin.
Doch nun zu meinem Gedankengang.
Wenn ich Beamter auf Probe Dienstunfähig werde, habe ich ja Anspruch auf Beihilfe. Und müsste mich ja zusätzlich privat versichern.
Doch wie ist das bei Anwärter, wenn diese Dienstunfähig werden, haben ja eigentlich kein Recht auf Beihilfe.
Müssen die anschließend über eine private Krankenkasse versichern, wäre ja ziemlich gemein…. Zudem auch teuer. Denn dazu findet man nichts Netz, was ziemlich traurig ist. Oder ist das so, dass Widerruf Beamte dann die A-Karte haben und ihren Beamtenstatus verlieren und dann noch viel Geld für Versicherungen ausgeben müssen.
Wäre erfreut von euch Erfahrungen zu erhalten.
Grüße
gesetzliche Krankenkasse nach Dienstunfähigkeit als Anwärter
Moderator: Moderatoren
Re: gesetzliche Krankenkasse nach Dienstunfähigkeit als Anwärter
Hallo FloMa,
ich kann nur zum bayerischen Recht was sagen, Art. 40 Abs. 1 Nr. 2 BayBG (bay. Beamtengesetz):
Dienstunfähig ist der Beamte, der wegen seiner körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (Art. 56 Abs. 1 Satz 1 BayBG).
KEINE Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit ist möglich für
- Beamte auf Widerruf
- Beamte auf Probe, wenn es sich nicht um einen Dienstunfall (Art. 60 Abs. 1) handelt oder von der
Möglichkeit der Ruhestandsvesetzung nach Art. 60 Abs. 2 kein Gebrauch gemacht wird oder die Dienstzeit
von fünf Jahren gemäß Art. 54a Abs. 2 Nr. 1 nicht abgeleistet ist
- Beamte auf Lebenszeit, wenn die Dienstzeit von fünf Jahren (Art. 54a Abs. 2 Nr. 1) nicht abgeleistet ist
Solche Beamte sind unter der Beachtung der für die Beamten auf Probe geltenden Entlassungsfristen
(Art. 42 Abs. 2) zu entlassen (Art. 40 Abs. 3).
ich kann nur zum bayerischen Recht was sagen, Art. 40 Abs. 1 Nr. 2 BayBG (bay. Beamtengesetz):
Dienstunfähig ist der Beamte, der wegen seiner körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (Art. 56 Abs. 1 Satz 1 BayBG).
KEINE Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit ist möglich für
- Beamte auf Widerruf
- Beamte auf Probe, wenn es sich nicht um einen Dienstunfall (Art. 60 Abs. 1) handelt oder von der
Möglichkeit der Ruhestandsvesetzung nach Art. 60 Abs. 2 kein Gebrauch gemacht wird oder die Dienstzeit
von fünf Jahren gemäß Art. 54a Abs. 2 Nr. 1 nicht abgeleistet ist
- Beamte auf Lebenszeit, wenn die Dienstzeit von fünf Jahren (Art. 54a Abs. 2 Nr. 1) nicht abgeleistet ist
Solche Beamte sind unter der Beachtung der für die Beamten auf Probe geltenden Entlassungsfristen
(Art. 42 Abs. 2) zu entlassen (Art. 40 Abs. 3).
Re: gesetzliche Krankenkasse nach Dienstunfähigkeit als Anwärter
Aber wenn er entlassen ist und sich irgendwo anstellen lässt, wo er Sozialversicherungspflichrig ist, kommt er doch ganz einfach wieder in die gesetzliche Krankenkasse oder?
Re: gesetzliche Krankenkasse nach Dienstunfähigkeit als Anwärter
Ja das ist richtig.
Für die Beamten-Zeiten erfolgt eine Nachversicherung in
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für die Beamten-Zeiten erfolgt eine Nachversicherung in
der gesetzlichen Rentenversicherung.