Für eine Familienkur nach einer Liegeschwangerschaft habe ich über die Beihilfe einen Antrag gestellt.
Ich hatte eine Depression und Platzangst und das Liegen und einen schwierigen Kaiserschnitt erlitten.
Der Amtsarzt bewilligte die Familienkur. Inwieweit muss hier Datenschutz gewährt werden?
1) Darf der Amtsarzt die Diagnose am dem Dienstherrn weitergeben?
2) darf der Amtsarzt - Jahre später - diese Diagnose hervorheben und zur Beurteilung einer Zurruhesetzung verwenden?
Vielen Dank!
Datenschutz Reha-Antrag
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Re: Datenschutz Reha-Antrag
zu 1. nein
zu 2. nein
zu 2. nein