DU/ Schwerbehinderung/Versorgungsausgleich
Moderator: Moderatoren
DU/ Schwerbehinderung/Versorgungsausgleich
Hallo an alle, hatte gestern nach knapp 13 Monaten AU meinen Termin beim Polizeiarzt/ Gutachter, der mich wie erwartet wegen Depressionen in den Vorruhestand "schickt" bzw. versetzen lässt. Dazu habe ich noch Fragen, u.a. meine Schwerbehinderung von 40 % ( unbefristet) betreffend. Ist diese wegen des Steuerfreibetrages relevant für die Höhe meines Ruhegehaltes, oder " nur" bei meiner Steuererklärung???? Sofern sie für das Ruhegehalt relevant ist, muss ich den Bescheid bei der Bezügestelle einreichen ( diesen habe ich erst vor 6 Wochen erhalten, die Dienststelle hat davon noch keine Kenntnis)???? Den Versorgungsausgleich ( immerhin 450 €) für meine Exfrau betreffend: ist es ratsam ( falls ja, WO) , diesen neu berechnen zu lassen, da ich 9 Jahre vorzeitig aus dem Dienst ausscheide, oder ist dies für die Höhe des VA's nicht relevant?????
Re: DU/ Schwerbehinderung/Versorgungsausgleich
Bevor ich die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs angehen würde, würde ich mir anhand der ursprünglichen Auskunft des Dienstherrn und der Versorgungsfestsetzung den Versorgungsausgleich ausrechnen. Meist geht der Schuss nach hinten los, da sich die Gesamtzeit (in der Versorgungsanwartschaften erworben wurden) hier um 9 Jahre verringert. Die durch den Versorgungsabschlag verursachte Verringerung des Ruhegehaltes wird fängt den dadurch verursachten höheren Versorgungsausgleich meist nicht auf.
Ggf. kann die Kürzung durch den Versorgungsausgleich vorübergehend teilweise nach § 35 VersAusglG ausgesetzt werden.
Ggf. kann die Kürzung durch den Versorgungsausgleich vorübergehend teilweise nach § 35 VersAusglG ausgesetzt werden.