Hallo,
ich frage für einen befreundeten Arbeitskollegen.
Er ist seit längerer Zeit wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig.
Während dieser Krankschreibung zieht er in ein anderes Bundesland um. Der Umzug selbst wird nicht von ihm selbst durchgeführt.
Frage:
Ist er verpflichtet den Arbeitgeber (Ministerium) über den Wohnortwechsel zu informieren ?
Die postalische Erreichbarkeit ist durch einen Nachsendeauftrag gewährleistet.
Danke für Eure Hilfe.
LG
Rapefi
Wohnortwechsel (Umzug) während Krankschreibung
Moderator: Moderatoren
Re: Wohnortwechsel (Umzug) während Krankschreibung
Bei Bundesbeamten ist §72 BBG einschlägig, mit Einschränkung aus der Rechtsprechung nach der, der Beamte seine Wohnung (lediglich) so zu nehmen hat, dass er in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
Sofern er also nicht in den Ruhestand oder die DDU verabschiedet ist, dürfte der Umzug an sich nicht statthaft sein. Ist es temporär für die Zeit der Erkrankung weil er so besser betreut ist, mag das anders aussehen.
Zudem ist der Beamte gegenüber der Bezügestelle verpflichtet seine aktuelle Wohnanschrift mitzuteilen, ein reiner Nachsendeauftrag ist ebenfalls nicht statthaft und kann sogar zum Bezügeverlust führen.
Sofern er also nicht in den Ruhestand oder die DDU verabschiedet ist, dürfte der Umzug an sich nicht statthaft sein. Ist es temporär für die Zeit der Erkrankung weil er so besser betreut ist, mag das anders aussehen.
Zudem ist der Beamte gegenüber der Bezügestelle verpflichtet seine aktuelle Wohnanschrift mitzuteilen, ein reiner Nachsendeauftrag ist ebenfalls nicht statthaft und kann sogar zum Bezügeverlust führen.
Re: Wohnortwechsel (Umzug) während Krankschreibung
Rein aus der Angabe "Umzug in ein anderes Bundesland" kann man ja nun gar nix schließen.
Ob das tatsächlich zum Bezügeverlust führen kann weiß ich nicht, aber seine neue Anschrift wird er dem Dienstherrn mitteilen müssen.Zudem ist der Beamte gegenüber der Bezügestelle verpflichtet seine aktuelle Wohnanschrift mitzuteilen, ein reiner Nachsendeauftrag ist ebenfalls nicht statthaft und kann sogar zum Bezügeverlust führen.
Gruß
blink182
blink182
Re: Wohnortwechsel (Umzug) während Krankschreibung
ich würde empfehlen, den Dienstherrn, also Personalstelle und Dienststellenleitung zu informieren, auch bei einer langen Erkrankung sollte mit einer Rückkehr in den Dienst gerechnet werden, es würde ja ein BEM folgen und dann muss ja geklärt werden, unter welchen Umständen die Wiederaufnahme des Dienstes möglich ist. Bei DDU Plänen kann man ja trotzdem einen Umzug schon ins Auge fassen und alles für den Fall tatsächlicher DDU bereithalten. Wer in Frühpension geht, kann sich womöglich das Goßstadtleben nicht mehr leisten und muss aufs Land ziehen oder man will aus gesundheitlichem Grund in die Heimat zurück, daher kann ich den Gedanken gerade bei psychischem Leiden sehr nachvollziehen