Moin,
ich würde gerne wissen ob ich einen Versetzungsantrag den ich selber gestellt habe mit Angabe von Wunschstellen bei positiven Bescheid trotzdem ablehnen kann?
Danke
Versetzungantrag ablehnen
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Re: Versetzungantrag ablehnen
Bis zum Wirksamwerden der Versetzungsverfügung (Bekanntgabe bzw. Zustellung der Entscheidung) kann der Beamte seinen Antrag ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. Andererseits wird eine wirksam getroffene positive Entscheidung des Dienstherrn über den Versetzungsantrag nicht etwa dadurch rechtswidrig, dass der Beamte seinen Antrag nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zurücknimmt. Die Versetzung berührt sowohl die Rechte und Pflichten des Beamten als auch die Rechte und Pflichten des Dienstherrn. Mit der äußeren Wirksamkeit der Entscheidung durch Bekanntgabe des begünstigenden Verwaltungsaktes ist der Dienstherr daran gebunden und muss, soweit erforderlich, entsprechende personelle oder organisatorische Maßnahmen treffen, damit die anfallenden Arbeiten in dem jeweiligen Bereich weiterhin ordnungsgemäß erledigt werden können. Der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis widerspräche es, wenn der Beamte nach der seinem Antrag entsprechenden Entscheidung des Dienstherrn immer noch die Möglichkeit hätte, sich einseitig von dem Antrag zu lösen, mit der Wirkung, dass durch die Rücknahme des Antrags der rechtmäßig ausgesprochenen Entscheidung nachträglich die Grundlage entzogen würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Dienstherr tatsächlich bereits personelle Vorkehrungen für die Nachfolge getroffen hat oder nicht.
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Re: Versetzungantrag ablehnen
Vielen Dank für die Infos.
Auf gut Deutsch bedeutet es, das ich bis zur schriftlichen Zustellung ( Wirksamkeit der Entscheidung ) den Antrag zurücknehmen kann, danach aber keinen Anspruch darauf habe und höchstens mit dem Dienstherren einvernehmlich darüber verhandeln kann. Richtig?
Auf gut Deutsch bedeutet es, das ich bis zur schriftlichen Zustellung ( Wirksamkeit der Entscheidung ) den Antrag zurücknehmen kann, danach aber keinen Anspruch darauf habe und höchstens mit dem Dienstherren einvernehmlich darüber verhandeln kann. Richtig?
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Re: Versetzungantrag ablehnen
Ziel des Widerspruchs kann regelmäßig jedoch nicht die Rücknahme des Antrags sein, sondern Rechts- oder Ermessensfehler des Dienstherrn. Liegen keine Fehler vor, ist der Widerspruch zwar zulässig, aber unbegründet und wird daher negativ beschieden.
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Re: Versetzungantrag ablehnen
Vielen Dank,
damit ist die Frage für mich restlos geklärt.
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