Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

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Postlerin
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Postlerin »

@Siggi09
Ich erwarte von BR und Schwerbehindertenvertreter keinen Stellungskrieg mit dem AG.

Aber von Leuten, die schon dutzendfach Menschen in meiner Situation beigestanden haben wollen, erwarte ich zumindest Fachinformationen und nicht nur dumme Sprüche.

Also zumindest die Ansprechpartner sollte man da benennen können.

Bislang habe ich mir die Informationen und Ansprechpartner alle selbst zusammen suchen dürfen.
Siggi09
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Siggi09 »

Postlerin hat geschrieben: 21. Jul 2018, 07:27 Aber von Leuten, die schon dutzendfach Menschen in meiner Situation beigestanden haben wollen, erwarte ich zumindest Fachinformationen und nicht nur dumme Sprüche.
Diesen Anspruch darfst Du natürlich stellen. Dabei liegt es natürlich an der Person, die in den "Job" gewählt wurde, den "Job" auch entsprechend engagiert und motiviert auszufüllen. Im Zweifel ist es eben besser das nächste Mal einen anderen Kandidaten zu wählen und bis dahin entsprechend aufzubauen.
Siggi09
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Siggi09 »

Postlerin hat geschrieben: 21. Jul 2018, 07:18 Geht aber mit dem über Google gefundenen Pensionsrechner von Heydorn fast gleich -bis auf 30 €.
Versuch mal diesen Rechner:

http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec

Die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten sind über den Schlüsselkatalog, ggf. mit Teilzeitfaktor einzugeben. Das Ergebnis dürfte ziemlich genau sein, wenn man alles akribisch eingibt. Also entsprechend die Ausbildungszeiten, bei Männern den Wehrdienst, Zeiten in Teilzeit, etc. ...
Siggi09
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Siggi09 »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Jul 2018, 10:21 da hier ein Beitrag von dibedupp mal wieder die Interessen des DH in den Vordergrund gerückt werden und die Interessen der Schwerbehinderten nicht berücksichtigt werden, ...
Es geht nicht um Interessen, sondern um Fakten. Manchmal muss eben ein Gericht in Erinnerung bringen, was in den Gesetzen steht. Wenn sich der AG gegen jedes Gesetz und guten Rat (Hinweis auf die Rechtslage durch den SchwbV) stellt, dann kann der SchwbV auch Handstand machen - es nützt nichts. Am Ende wird man immer individuell klagen müssen. Dem SchwbV die "Schuld" zu geben wird seiner "Macht" nicht gerecht. Außerdem kann ja wohl ein schwerbehinderter SchwbV seinen "Job" durchaus besser machen, als ein "Normalo".
Herm
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Herm »

A8 März 2018 Ledig

3337,24
66,60 Amtszulage (?) = 3403,84 mal 0,99010 = 3370,14 Euro

28 Jahre + 6,66 Jahre bis 60 = 34,66 Jahre x 1,79375 = 62,17 v.H. (Ausbildungsjahre ?)

3370,14 : 100 X 62,17 = 2095,22 minus 10,8 % Dienstunfähigkeit

= 1868,93 Euro minus 1,275 § 50 f =

1845,10 Euro Versorgungsbezug Brutto (Mindestversorgung März 2018 1687,08 Euro Brutto )

Steuern und Krankenkasse sind nicht eingerechnet

Was hat die Postlerin ausgerechnet ?
Herm
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Herm »

<<wobei der Vergleich vor Abzug nach § 50f gemacht werden muss <<

Für das Finanzamt und für mich sind die Brutto- Versorgungsbezüge nach Abzug § 50 f (Pflege)
"vergleichbar". Auf Grundlage dieser Summe werden die Steuern berechnet. Und das zählt.

Die Pension liegt 158,02 Euro ( Brutto) über der Mindestversorgung ( 50 Jahre alt Stand jetzt ).
Zuletzt geändert von Herm am 21. Jul 2018, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Postlerin
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Postlerin »

@Herm

Danke.

Die Postlerin hatte keine Amtszulage drin, 1 Jahr mit nur 34,5 statt 38,5 Stunden drin, und ist in Höhe 1750 (genaue Zahl habe ich nicht mehr im Kopf) rausgekommen.

Ausbildungsjahre? Vor der Post? Klar, aber die 2/4 Jahre werden mir nicht anerkannt, weil mittlere Dienst ja nur die Mittlere Reife voraussetzt. Also weder die Gymnasialjahre noch die nachfolgende kaufm. Ausbildung zählen rein, oder?



Und Rentenkonto wurde ausbezahlt, weil ich dem netten Betriebsratsmenschen geglaubt habe. Kann man das wieder aufleben lassen?
Herm
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Herm »

Amtszulage ist Ruhegehaltsfähig. ( + Familienzuschlag ?)

Das mit der Ausbildung sehe ich genau wie Du..zählt nicht.
<Rentenkonto ausbezahlt
War kein Fehler nach meiner Meinung..wird sowieso immer gegengerechnet.
Nix mehr einbezahlen..lieber sparen.

Immerhin hast Du schon ein "Erdientes Ruhegehalt" von 1845,10 Euro wenn die Angaben
stimmen. Ein normaler Rentner würde sich freuen.
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Postlerin »

@Herm

Keine Familie - kein Familienzuschlag

Wo ich mir nicht bei sicher bin, ich habe 2 Jahre vor der Post einige Monate im ÖD gearbeitet. Wird beim Dienstjubiläum mit angerechnet, bei der Pension glaube ich nicht.

Und ja, ein Renter würde sich freuen, allerdings nicht, wenn er dazu auch die Pbeakk und die Finanzierung übernehmen muss wie ich. Denke, der ist dann genau so begeistert.
Posttussi
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Posttussi »

Postlerin hat geschrieben: 21. Jul 2018, 19:27 @Herm


Und ja, ein Renter würde sich freuen, allerdings nicht, wenn er dazu auch die Pbeakk und die Finanzierung übernehmen muss wie ich. Denke, der ist dann genau so begeistert.
Wie lange geht denn die Finanzierung des Hauses noch?
Postlerin
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Postlerin »

@Posttussi

Knapp 10 Jahre - wollte zum 60. alles los sein
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Postlerin »

@Siggi09

Der gelinkte Rechner hat mir sehr geholfen.

Habe gestern ein Angebot zur Altersteilzeit bekommen, das ich damit Gott sei Dank überprüft habe - die Berechnung war fehlerhaft und hätte mich unter 40 Dienstjahre gebracht.
Siggi09
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von Siggi09 »

Das freut mich. Ja, der Rechner ist schon ziemlich gut.

Aus der Nummer Alterstteilzeit gibt es kein zurück! Will also gut überlegt sein.
Der Fehler selbst lässt sich sicher korrigieren.
HenningK
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von HenningK »

Postlerin hat geschrieben: 28. Jul 2018, 20:02 @Siggi09

Der gelinkte Rechner hat mir sehr geholfen.

Habe gestern ein Angebot zur Altersteilzeit bekommen, das ich damit Gott sei Dank überprüft habe - die Berechnung war fehlerhaft und hätte mich unter 40 Dienstjahre gebracht.
Guten Morgen Postlerin,
das ging aber schnell mit dem Angebot der Altersteilzeit - hast Du denn bei deinem Vorgesetzten oder dem Personalservice einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt und in welchem Modell willst Du das denn wenn überhaupt durchführen ?

In wie fern war denn die Berechnung über die angebotene Altersteilzeit fehlerhaft ?
HenningK
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Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen

Beitrag von HenningK »

dibedupp hat geschrieben: 29. Jul 2018, 10:52
Postlerin hat geschrieben: 28. Jul 2018, 20:02 @Siggi09

Der gelinkte Rechner hat mir sehr geholfen.

Habe gestern ein Angebot zur Altersteilzeit bekommen, das ich damit Gott sei Dank überprüft habe - die Berechnung war fehlerhaft und hätte mich unter 40 Dienstjahre gebracht.
Hallo Postlerin, dass ist aber eine andere Altersteilzeit als die nach Altersteilzeitgesetz, oder? Eher eine interne Regelung der Post?
Denn nach Alterstwilzeitgesetz kannst du erst mit dem 55 Lj. die Altersteilzeit beginnen und du bist ja „erst“ 50.

Altersteilzeit kann es in keinem Fall sein - ER auch nicht, da dies meines Wissens bei der Post nicht in dem Maße wie bei der Telekom angeboten wird und Postlerin auch das Mindestalter in beiden Fällen nicht erreicht. Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass bei Zustellern nichts läuft - in der Verwaltung ist es zwar bei den Mitarbeitern bekannt, aber dort wird es nicht so offen kommuniziert wie bei der Telekom.
Vor allen Dingen wundert es mich jetzt, dass Postlerin in so kurzer Zeit an Angebot für die Altersteilzeit angeblich bekommen hat - wobei es keine "Angebote" gibt sondern man kann sich die Besoldung für die Altersteilzeit ausrechnen lassen und dann bei dem entsprechenden Alter den Antrag stellen. Dann entweder 50 % Arbeitszeit für die komplette Zeit oder 100 % für die Hälfe und dann komplette Freistellung - ein Wechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

@ Postlerin
Ich habe bei dem Rechner auch mal versucht die Daten einzugeben - habe mich aber nicht so damit zurechtfinden können.
Und schreib mal bitte, was Du genau mit deinem Angebot für "Altersteilzeit" gemeint hat - würde mich wirklich sehr interessieren.
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