Ruhestand für Beamte ab 2017

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AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 27. Aug 2017, 18:25 Da frage ich mich nur, wenn das Gesetz sooo eindeutig ist, warum gibt es dann so viele Fragen in YAM? Denn eigentliche müsste dann doch jeder nur das Gesetz lesen und alle Fragen sind beantwortet
Tja, wenn man ein Stück Kolopapier mit Stempel von unserem NaBu als Stundennachweis akzeptiert, soll's mir ja recht sein. Ich mag da nur nicht so recht dran glauben...

Und irgendwie muss man auch gegenprüfen könne, welchen Saldo man erreicht hat (regelmäßiger Kontoauszug). Das steht zumindest nicht im Gesetz und bedürfte einer Regelung.

Kohle-mäßig ist das Gesetz meiner Meinung nach eindeutig. Ist ja die gelebte Praxis der letzten Jahre mit Ausnahme des "sozialen Engagements".
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Dibedupp und Andy,

ja, Kohlemäßig kann sich das ja jeder ausrechnen.

Und gegenprüfen/mitrechnen wird man dir selbst überlassen.

An den Antworten im YAM sieht man schon, worauf das hinausläuft. Am Ende wird abgerechnet. Wenn Du einen Wisch einreichen kannst, der nach den Vorgaben (die da ja noch kommen sollen) erstellt und unterschrieben ist und mindestens 1000 Stunden dokumentiert, dann passt das. Ansonsten nicht. Wenn es nur 990 Stunden sind, Pech für die Kuh Elsa, dann fehlen dir dann ab dem vierten Jahr 10,8%.

Und BFD scheint, obwohl im Gesetz genannt, gar nicht so einfach zu sein. Auf Vorab-Nachfrage von verschiedenen Kollegen hagelte es gleich im Voraus schon Absagen, da die BFD-Stellen für junge Leute am Anfang ihres Berufslebens gedacht sind und nicht für Vorruheständler.
Hier scheitert man wohl gleich an der Umsetzbarkeit der Bedingungen des engagierten Ruhestandes.
Wenn das mal keine Klagen nach sich zieht.....
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Telekommi hat geschrieben: 28. Aug 2017, 11:14 Und gegenprüfen/mitrechnen wird man dir selbst überlassen.
1000h erreicht! Bin fertig! > so funktioniert das nicht...

Da fehlt Plausibilität und Revisionssicherheit.
dieterk
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von dieterk »

Andy,

habe ich auch nicht gesagt.

Das zwischendurch mitrechnen wird keinen interessieren, außer Dich.
Ich denke mal, am Schluß muss man wohl eine Bescheinigung vorlegen, auf der mindestens 1000 Stunden stehen, geleistet in der Zeit vom- bis. Evtl. noch eine Monats/Wochenaufstellung, wieviel wann geleistet, was ich mir aber vom Aufwand her schon nicht mehr vorstellen kann.
Das Ganze natürlich in der vorgeschriebenen Form (die wir noch nicht kennen)......
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dieterk hat geschrieben: 28. Aug 2017, 17:09 Das Ganze natürlich in der vorgeschriebenen Form (die wir noch nicht kennen)......
Im Zweifel würde ich eine Art Berichtsheft führen, und mir jede(n) Stunde/Tag quittieren lassen.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Yogini hat geschrieben: 28. Aug 2017, 21:34 Ich denke da hat sich manch einer zu früh gefreut und frage mich wie das Gesetz in dieser Form und völlig unausgegoren durchging.
Das Gesetz ist OK, was das BMF in dem ProT-in-Interview dazu geritten hat, Ausführungsbestimmungen als unnötig zu erachten, na ja...
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Ich finde auch, dass zu wenig Substanz in den Bedingungen ist, bzw. zu wenig berücksichtigt wurde.
Natürlich stehen die Bedingungen drin und man kann Ausführungsbestimmungen für unnötig erachten, aber dann kommen doch wieder Fragen auf.

Ich frage mich z.B. wie es sein kann, dass jemand mit 55 ohne Engagement in den Ruhestand gehen kann, nur weil er ein Teenager zu Hause hat, der zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre und 10 Monate alt ist. Als wenn der oder die von Papi betreut werden muss oder überhaupt will.
Höchstens weil Papi dann endlich tagsüber zu Hause ist und sie begleitendes Fahren mit 17 ganztägig in Anspruch nehmen können, da Papi und Auto verfügbar sind :)
Andererseits aber jemand, der schwerbehindert ist, egal jetzt mit wieviel %, ein Engagement erbringen soll (nur ein Beispiel, ich bin nicht schwerbehindert). Derjenige will vielleicht in den ER gehen, aber findet keine geeignete Stelle, wo er seine Leistung erbringen kann, wenn er denn überhaupt kann.
Und ich finde mit dem Tenor, man sei selbst für das Suchen und Erbringen der Leistung verantwortlich, macht der AG es sich in solchen Fällen dann doch ziemlich einfach.

Rechlich gesehen mag das Gesetz, so wie verabschiedet, rechtens sein, aber ob es moralisch vertretbar ist, lasse ich jetzt mal dahin gestellt.
Meine Meinung, sonst nix.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Man sollte vielleicht diesen ER als Angebot sehen, dass man annehmen kann - aber eben nicht muss! Es wird ja viele geben, die bereits ehrenamtlich aktiv sind und für die die 1000h eine reine Formalie sind. Man wird sehen, wie "erfolgreich" das aus Sicht der Unternehmen läuft, die die Beamten los werden wollen / müssen. Auf jeden Fall besser so, als gäbe es gar keinen VR mehr. Und vielleicht wird es eine Nachfolgeregelung geben, die den engagierten Anteil gar nicht mehr beinhaltet oder anders gestaltet - damit die Unternehmen wirklich eine Chance haben ab vielleicht 2026 weitgehend beamtenfrei zu sein.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Bruddler hat geschrieben: 29. Aug 2017, 18:12 Ich gehe auch davon aus, dass das von den Obermännern samt ihrer schwarzen 00 Schäuble so beabsichtigt ist, um den Versorgungsabschlag zu kassieren.
Solange beim Zählen von Fledermäusen keine Plausibilitätsanforderungen gestellt werden, sind die etwa 6h Ehrenamt pro Woche/3 Jahre machbar. Soll dann aber Keiner kommen, und den örtlichen NaBu-Stempel als unwürdig erachten...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Bruddler,
in unserem Bundesland sogar nur 1,6% über 51 Jahre.
Komischerweise sind in den neuen Bundesländern, schon bei Berlin angefangen, die Anteile wesentlich höher. Dunkel kann ich mich erinnern, so ungefähr ein Drittel sind über 51.
AndyO,
so einfach gerechnet stimmt das.
Ich rechne mal mit 10 Stunden/Woche. Dann braucht man aber schon 100 Wochen, um dies abzuleisten. Wenn man ein paar Wochen im Jahr für Urlaub, Krank, Weihnachten, Ostern usw. abzieht, ist man da ganz schnell schon bei 2,5 Jahre, die man braucht um auf die 1000 zu kommen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Es gibt eine einfache Lösung: man macht es zu diesen Konditionen einfach nicht. Fertig !!
Wer als bereits Ehrenamtlicher keine Probleme mit den Stunden hat.......der schlägt ein.

Das Konstrukt ist ohnehin nicht durchfacht. Was ist mit Kollegen, die z.B. nach einem Jahr schlicht so krank sind, dass sie keinen Sonderdienst schieben können?
frank63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von frank63 »

von AndyO » 30.08.2017 07:14

als Tip für dich zum zählen : auf der Karpfenliege (nimm die mit 8 Füßen) kannst du tiefenentspannt 10 h über Nacht die Fledermäuse oder ähnliches zählen. kommst dann entspannt nach Hause und bei 2mal in der Woche ist nach knapp einem Jahr der Dropp gelutscht.
Gruß aus dem Revier
Tryffa
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Tryffa »

Aus einer Inforunde in der Zentrale der Post:

1. Die Vorruhestandsregelung hat uns die Telekom eingebrockt.
2. Gegenüber dem BR wird die These vertreten, dass Überhangkräfte gebraucht werden.
3. Es soll offensiv gegen 'Aussitzer' vorgegangen werden, die meinen, sich nicht mehr bewerben zu müssen.


Aber:
Der Vertrieb drängt massiv auf den Abbau 'teurer Beamter'. Daher wird es wohl doch noch zu einer Regelung kommen.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Tryffa hat geschrieben: 21. Sep 2017, 19:10 Aus einer Inforunde in der Zentrale der Post:

1. Die Vorruhestandsregelung hat uns die Telekom eingebrockt.
2. Gegenüber dem BR wird die These vertreten, dass Überhangkräfte gebraucht werden.
3. Es soll offensiv gegen 'Aussitzer' vorgegangen werden, die meinen, sich nicht mehr bewerben zu müssen.

Aber:
Der Vertrieb drängt massiv auf den Abbau 'teurer Beamter'. Daher wird es wohl doch noch zu einer Regelung kommen.
Also die Bahn hat diese gesetzliche Möglichkeit bisher nie benutzt. Es wird dort immer mal ein "Hoffnungslämpchen" gezündelt, auch dieses Jahr wird zum Jahresende auf eine "eigene Regelung" Hoffnung gemacht, tatsächlich wurde nie was angewendet. Daher frag ich mich, warum die Post sich hier eschoffriert. Soll se ihren Beamten doch sagen, wir möchten euch weiter fxxxn. Die Beamten werden ihre Antwort finden. Statt sich an der Win-Win-Situtation gemeinsam zu erfreuen, weint man dem dann abgegebenen Direktionsrecht nach, mit dem man die durch Privatisierung freigestellten Beamten doch ohnhin nur mobbt... :(
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Nächste Woche sollen die angeblich nicht notwendigen Ausführungsbestimmungen bei der T angekommen sein.
Im YAM hieß es, die wären fertig, man erwarte die unterschriebene Fertigfassung nächste Woche.
Wir sind gespannt.......
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