Vorzeitig um Entlassung bitten...

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luisl
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Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von luisl »

Hallo, ich bin seit ´95 Polizeibeamter in BaWü. Nun bin ich 50 Jahre und möchte mein Leben geniessen und nicht mehr voll arbeiten, besser gesagt kündigen oder wie man es nennt: um Entlassung bitten. Ginge dies so einfach? Ohne Grund um Entlassung bitten? Ich würde mich bei meiner Ehefrau, die in einem 451 Euro Job ist Familienmitversichern lassen. Wer bzw. wo kann ich mich darüber genau informieren lassen? Was würdet ihr raten?
Torquemada
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von Torquemada »

Eine Entlassung auf eigenen Wunsch ist jederzeit möglich.
Über die Möglichkeit einer Familienversicherung bei der GKV deiner Frau informiert dich diese kompetent.
Tyto
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von Tyto »

Interessant ist natürlich wie ihr dann die nächsten 15 Jahre zurecht kommen wollt. Der Pensionsanspruch ist auch nicht übermäßig wenn du jetzt aussteigst.

Pläne?
luisl
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von luisl »

Finanziell sind wir unabhängig, vermietete Wohnungen, Lohn meiner Frau kommt auf insgesamt 3000 Euro/Monat netto. Wenn ich 60 bin, werden die Wohnungen und das Eigenheim Immobilienverrentet, d.h. die Wohnungen werden weiter vermietet und das Eigenheim bewohnen wir selbst. Wir bleiben weiterhin im Grundbuch Eigentümer, aber es wird an einen jeweiligen Anbieter Immobilienverrentet. Man bekommt ca. 30 - 40 % des Immobilienwertes als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente. Erst nach unserem Ableben geht unser Eigentum an diese über. (Wir haben keine Erben/Kinder). Ihr meint also, dass man ohne trifftigen Grund aus dem Polizeidienst aussteigen kann? wer kann mir ausrechnen, wieviel Pensionsabzug bzw. wieviel Pension ich ab dem Eintrittsalter bekomme? Ich habe momentan 3500 euro netto, Polizeioberkommissar.
Torquemada
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von Torquemada »

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Baumschubser
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von Baumschubser »

dibedupp hat geschrieben: 9. Sep 2017, 11:36 luisl,
wenn du dich aus dem Beamtenverhätltnis entlassen lässt, bekommst du überhaupt keine Pension. Du kannst dann nur wählen, ob du dich in der rRentenversicherung nachversichern lässt oder ob die Altersgeld in Anspruch nehmen möchtest.
Richtig, genau so kenne ich das auch. Die zweite Variante ist meist die bessere, da kommt mehr bei rum. Üppig ist es dennoch nicht. Und das wird doch auch nicht gleich gezahlt, sondern erst, wenn das Pensionsalter erreicht ist oder irre ich da?
luisl
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von luisl »

Vielen Dank Torquemada für das Merkblatt. Somit bekäme ich nach jetzt 25 Jahren Dienstzeit 44,84% von meinem jetzigen Grundgehalt von rund 3500 Euro, ab dem Tag meiner regulären Pensionierung rund 1570 Euro.
Noch eine Frage:
Wenn ich meinen Dienstherr um Entlassung bitte, kann es auch sein, dass ich abgelehnt werde?
Torquemada
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von Torquemada »

Er meint das Altersgeld in Baden-Württemberg.
Ablehnung dürfte es nicht geben, höchstens, dass man noch ein paar Monate Dienst schieben muss (organisatorisch).
NRW'lerin
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von NRW'lerin »

Luisl, ich habe dir eine PN gesandt.
luisl
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von luisl »

Ein Beamter bekommt doch volle Zuzahlung bei Pflegebedürftigkeit, oder? Wäre ich genauso noch versichert, wenn ich z.b. einen Schlaganfall in der Zeit zwischen Entlassung und Pensionierung?
Dipl_Finanzwirt
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Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

ls Beamter auf Lebenszeit habe ich einen massiven inneren Wiederstand gegen das Thema Entlassung :) Tipp von mir: Beurlaubung ohne Bezüge hört sich gleich viel freundlicher an.... (Hat den Nachteil, dass man mehr auf die kooperation des Dienstherren angewiesen ist, was bei der Polizei vielleicht etwas schwierig werden kann).

ciao!
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