zusätzliche Fahrtkosten beim Sozialplan - Fährkosten

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Schaunwirmal
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zusätzliche Fahrtkosten beim Sozialplan - Fährkosten

Beitrag von Schaunwirmal »

Hallo!

Bin mir nicht sicher, ob ich hier bei euch damit richtig bin, aber denke, hier könnte es vielleicht Menschen geben, die sich auskennen. Leider weiß der zuständige Bearbeiter vor Ort nicht wirklich Bescheid - oder anders ausgedrückt..drei mündliche Auskünfte des Bearbeiters, der nach eigener Auskunft so einen Fall auch noch nicht hatte, und jede der mündlichen Auskünfte widerspricht der vorher gegebenen.

Es geht um Folgendes:

Die Abteilung wurde verlegt an einen anderen Ort. Zumutbarkeit ist gegeben. Zeitlich fallen wohl 38 Minuten mehr an mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Tatsächlich ist das natürlich mehr (von 25 Minuten auf 1,15 h pro Fahrt, wenn man alles mit einbezieht ). Dafür gibt es laut Bearbeiter täglich 0,28€.

Nun gibt es eine zweite Berechnung für die tatsächlichen zusätzlichen Fahrkosten. Diese läuft wohl unabhängig von der o. g.

Es gibt zwei Möglichkeiten den Arbeitsort per Pkw zu erreichen:

1. knappe 46 km über Autobahnen etc. oder 2. andersherum 17 km allerdings mit Fähre.

Nun hatte der Bearbeiter geschrieben, man solle die Kosten der Fährverbindung mitteilen, weil die Post eventuell einen Teil davon trägt. Ausgegangen wurde von einer Monatskarte im Abo mit 79€, wer die Karte auf der Fähre für 87€ kauft, sollte diese einscannen und an den Berater senden.

Jetzt gibt es von dem Bearbeiter drei Aussagen zu den Fährkosten.
Erst hieß es, es werden die tatsächlichen Kosten von der Post getragen. Wenn die 87€ sind, dann eben die 87€.
Danach hieß es, nein, die Post trägt die Kosten des Monatsabos - also die 79€ (egal welche Monatskarte man nun kauft) und die letzte Auskunft heißt, dass die Post gar nichts trägt. Wobei auch die wieder -wie alle anderen - nur "vorab und mündlich" erfolge und wieder unter Vorbehalt.

Hätte da jemand eine Idee oder kennt sich damit aus, wie das nun tatsächlich gehandhabt wird?

Ich bin von Anfang vom Worst Case ausgegangen, daher, schreckt mich das nicht, wenn es 0 gibt - nur dieses planlose Hinhalten nervt mich halt. Muss doch für so etwas eine Anweisung oder ähnliches geben, wie das gehandhabt wird - oder?
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Ruheständler
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Re: zusätzliche Fahrtkosten beim Sozialplan - Fährkosten

Beitrag von Ruheständler »

Schaunwirmal hat geschrieben: 23. Aug 2017, 18:47 Ich bin von Anfang vom Worst Case ausgegangen, daher, schreckt mich das nicht, wenn es 0 gibt - nur dieses planlose Hinhalten nervt mich halt. Muss doch für so etwas eine Anweisung oder ähnliches geben, wie das gehandhabt wird - oder?
1.nie auf mündliche Aussagen verlassen,weil diese nicht belastbar sind.
2.immer auf einen schriftlichen Bescheid drängen mit Quellenangabe warum die Behörde die Kosten nicht erstattet (setzt aber
voraus das auch schriftlich ein Antrag zur Erstattung gestellt wurde)
3.nach negativem Bescheid sich einen fachlichen Rat über den Bescheid holen
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Schaunwirmal
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Re: zusätzliche Fahrtkosten beim Sozialplan - Fährkosten

Beitrag von Schaunwirmal »

Hallo Ruheständler,

das ist mir alles klar, nur kommt da ja zur Zeit gar nichts mehr.

Mir stellt sich die Frage, ob ich da jetzt mal schriftlich hinterherhake, denn das Anschreiben, dass der Bearbeiter uns zwecks Fährkosten geschickt hat, hatte ja auf der Rückseite einen ausfüllbaren Antrag für die Kostenerstattung.

Wer kann mir denn fachlichen Rat über so einen Bescheid geben, wenn der regionale Bearbeiter da planlos ist?
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Ruheständler
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Re: zusätzliche Fahrtkosten beim Sozialplan - Fährkosten

Beitrag von Ruheständler »

..bleibt wohl nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde (die geht immer nur an eine Person,also den Bearbeiter) oder eine Etage höher eine Fachaufsichtsbeschwerde,da geht es dann gleich zur entsprechenden Behörde die Deine Belange bearbeiten muß,beide Varianten kann man formlos stellen und wichtig dabei eine Frist setzen damit der Bearbeiter bzw. die Behörde in Schwung kommt.
Was die fachliche Beratung betrifft bleibt wohl nur sich einen Fachanwalt zu suchen,öffentliche damit kostenlose Hilfestellung wirst Du wohl eher nicht finden.
Gruß vom Ruheständler
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Schaunwirmal
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Re: zusätzliche Fahrtkosten beim Sozialplan - Fährkosten

Beitrag von Schaunwirmal »

Naja, Beschwerde geht ja nur, wenn ich von vornherein weiß, dass der Bearbeiter tatsächlich Mist gebaut hat. Und solange ich da nichts weiß, weiß ich halt gar nicht, ob es nun Unvermögen des Bearbeiters ist oder eine entsprechende Regelung.

Habe heute die Bezügemitteilung für September bekommen und da steht plötzlich eine steuerpflichtige Fahrkostenerstattung von 32,40€ drin.

Warum auch immer und wie auch immer das berechnet wurde... ich denke, ich werde da mal den Berater um schriftliche Auskunft mit Quellen bitten, weil diese Summe hat er weder genannt noch kann ich sie für mich logisch erschließen.

Trotzdem danke, wäre halt interessant gewesen, ob jemand die Konstellation von Fährkosten schon mal gehabt hätte und Erfahrungswerte hätte.
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