Hallo,
ich dachte das Bundesamt hätte einen Vertrag mit den Postbetriebsärzten abgeschlossen ; wieso jetzt doch wieder BAD ?; oder bist Du nicht bei Post oder DTAG ?
Herzliche Grüße
Moderator: Moderatoren
Hallo nochmals,Fragero hat geschrieben: ↑23. Aug 2017, 01:53Ganz herzlichen Dank für die Rückantwort.Torquemada hat geschrieben: ↑23. Aug 2017, 01:11 Die jahrelange DDU wird nicht angerechnet. Bei Beamten, die in Vorruhestand gehen, trägt die Telekom quasi die berühmten 10,8 Prozent.
Dafür gibt es bei der 55er keine Zurechenzeiten bis 60.....
Also wird das in meinem Fall, mit 57 Jahren, und schon seit 2009 in DDU, dann wohl eher sogar zu einer Verschlechterung meiner Bezüge führen ?
Wenn man sich die beiden Varianten DDU und Vorruhestand (also einmal Hinzurechenzeit - 10,8% und keine Hinzurechenzeit aber auch kein Abzug) durchrechnet, ist der Unterschied gering. Gerade bei einem Alter von rund 57/58 ist der "Break even point" erreicht. Davor ist der Vorruhestand finanziell etwas besser, danach DDU). Beim Vorruhestand darf man jedoch - soweit ich das bisher verstanden habe - mehr hinzu verdienen und braucht auch keine Reaktivierung mehr fürchten. Bedenken solltest Du noch, dass es erst ca. ab 1.4.18 wieder einen Vorruhestand geben wird, und dass es evt. eine Altershöchstgrenze geben soll (vielleicht weiß das hier jemand genauer?). Bis dahin könnte also eine Reaktivierung bedeuten auch wieder los zu müssen. Da gibt es also einige Aspekte abzuwägen und zu timen.
Hallo Fragero,
Diese Aussage eines für Beamtenbesoldung und Versorgungsfragen nicht zuständigen (und offenbar inkompetenten) Menschen ist einfach falsch.
Es ist doch selbstredend, dass das jeder selber individuell ausrechnen muss. Es ging mir nur um eine qualitative Abschätzung.Rechtlerin hat geschrieben: ↑23. Aug 2017, 10:28 ...Punkt !
Aber es hängt ja auch vom Goodwill der T bzw. des Dienstherrn ab, ob der Antrag der 55-er-Regelung angenommen wird.
Also doch nicht: "Punkt!"
...
es gibt auch kein Alter wie z. B. ab 57/58, denn es kommt auf die zurückliegende Beamtenzeit an, ob man Ausfälle hatte wie Kinder...oder sonstige individuelle Komponenten...
Das kann nur mit der individuellen Berechnung der Versorgungsbezüge ermittelt werden - und dann sieht man ja, ob sich die 55-er-Regelung lohnt oder nicht...