Ruhestand für Beamte ab 2017

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bruddler,

also bei einem Jahr BuFDi wird sich dein Rentenkonto nur wenig ändern...
Voraussetzung ist erst einmal, dass Du selber Rentenbeiträge zahlst...der Wert für 2017 ist 18,7 % für AG und AN - bei einem Mini-Job ist der pauschale Anteil des AG 5 % - den Rest von 13,7 % musst Du selber zahlen, wenn Du die Rentenversicherungspflicht auswählst. Davon gehe ich mal aus, da Du ja wissen willst, wie viel das eine Jahr ausmacht. Wenn Du dich befreien lässt, dann zahlt der AG die 5 % und ich glaube jetzt nicht, dass diese Beiträge sich auf dein Rentenkonto auswirken...

Du musst mir mal den Satz näher erläutern, "die Einsatzstelle wie vorgeschrieben die Beiträge zur RV etc. übernimmt?" den Du in deinem Beitrag geschrieben hast. Ich gehe mal nicht davon aus, dass die Organisation deiner RV-Beiträge übernimmt - oder hast Du hier andere Informationen

Wir gehen mal mit einem Beispiel von 450,- € als Verdienst aus, und nehmen an, dass Du die RV-Beiträge für den AN selber zahlen muss - das Rechenbeispiel kannst Du dann mit jeden anderen Beitrag machen...und wir gehen vom RV-Beitrag von 18,7 % aus - was nächstes oder übernächstes Jahr ist, wissen wir ja noch nicht...
Bei 450,- Verdienst musst Du als selber 61,65 € selber als RV-Beitrag monatlich einzahlen. Nach vorsichtigen Berechnungen macht das dann eine Rente von monatlich ca. 3,50 € aus - dabei gibt es aber noch einiges zu beachten:
1. Du musst mindestens 5 Jahre eingezahlt haben - davon gehe ich nach deinen Schilderungen aus...
2. Wenn Du jetzt ein Jahr lang den Mini-Job machst, dann machen sich diese 61,65 € mit ca. 3 bis 3,5 € aus - die Verzinsung von ein paar Prozent kommt da bis 2029 noch hinzu
3. Ich gehe nicht davon aus, dass Du eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommst - aber trotzdem mal der Hinweis:
Eine Rente wegen Erwerbsminderung würde gezahlt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindesten 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Also musst Du schon bei dem Job des BuFDi die Pflichtbeiträge zahlen (bzw. dein Arbeitsgeber), denn die AG-Beiträge zählen nicht hierzu...der Vorruhestand der 55-er-Regelung ist aber meines Wissens keine Rente/Pension wegen Erwerbsminderung...das musst Du aber dann klären...

Wenn Du die Beiträge des AN für die Rente selber zahlen musst, macht es meiner Meinung nach keinen Sinn, hier für 61,65 € eine Rente von 3,5 € zu bekommen - musst Du aber selber wissen...kannst ja ausrechnen, wie lange Du in Rente sein musst, um deinen Kapitaleinsatz der AN-Beiträge wieder zurückzubekommen...
Wenn dein Arbeitgeber die Beiträge zahlt, dann kannst Du Dir die ca. 3,5 € mitnehmen (plus Verzinsung bei der RV) - das schadet ja nie...

Bei Fragen einfach nochmals hier kurz anschreiben...
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 22:05
Voraussetzung ist erst einmal, dass Du selber Rentenbeiträge zahlst...der Wert für 2017 ist 18,7 % für AG und AN - bei einem Mini-Job ist der pauschale Anteil des AG 5 % - den Rest von 13,7 % musst Du selber zahlen, wenn Du die Rentenversicherungspflicht auswählst. Davon gehe ich mal aus, da Du ja wissen willst, wie viel das eine Jahr ausmacht. Wenn Du dich befreien lässt, dann zahlt der AG die 5 % und ich glaube jetzt nicht, dass diese Beiträge sich auf dein Rentenkonto auswirken...

Das ist nicht richtig.

Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung beträgt immer 15 Prozent für gewerbliche Minijobs.

Quelle siehe hier:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html

Für Arbeitgeber beträgt der Anteil zur Rentenversicherung immer 15 Prozent für gewerbliche Minijobs.
Somit zaht der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 3,7 Prozent und nicht von 13,7 Prozent.

Die von Rechtlerin genannten Werte beziehen sich auf Minijobber in Privathaushalten.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

stimmt...meine Angaben waren auf den Mini-Job für ein Privathaushalt...
Hatte aber die gleiche Seite wie Torquemada, nur den falschen Reiter erwischt...sorry...

Aber letztendlich muss es jeder für sich ausrechnen und das eine Jahr BuFDi oder bei einer sonstigen Organisation wird nicht viel bringen...jedenfalls nicht für das eine Jahr...
Das eine Jahr oder auch zwei oder drei Jahre, bringen nicht viel an Rentenbezug...

Ich sehe es eher als positiv an, dass der Verdienst von max. 14 x 450,- € (also max. 6300,- €) nicht auf die Pension angerechnet wird - und wenn einer die 55-er-Regelung in Anspruch nimmt, hat er noch einen kleine Nebenverdienst...

Gute Nacht...
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Torquemada hat geschrieben: 21. Aug 2017, 10:51
AndyO hat geschrieben: 21. Aug 2017, 06:36 Wenn ich mich nun befreien lassen, was passiert mit dem pauschalen Arbeitgeberpflichtbeitrag? Wird dieser meinem Rentenkonto zugeschlagen?
Nein.
Die einzige detailierte Antwort auf die eigentliche Frage. Wenn ich mich nicht von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lasse, dann wird meine Rentenversicherungsnummer verwendet und sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberbeitrag meinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Lasse ich mich befreien, läuft der Arbeitgeberanteil in einen kollektiven "Topf".

Darf ich das so verstehen? Dann wäre nämlich die Renditebetrachtung eine Andere!
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,

hier mal ein Link von der Mini-Job-Zentrale...dort kann man auch direkt die Entlohnung eingeben:
https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlo ... mular.html

Zur Frage, ob bei einer Befreiung der RV-Pflicht des AN die Beiträge in einem "allgemeinen Topf" kommen, bin ich auch der Meinung wie Torquemada, also dass wenn nur der AG die RV-Beiträge zahlt, dies keine Auswirkung hat. Aber hier würde ich zur Sicherheit mal die RV anrufen - bei denen gibt es eine Service-Nr., dort kann man sowas erfragen...
Die Frage ist auch besser bei der RV als bei der Mini-Job-Zentrale aufgehoben, da diese nur für die Abgabe der Beiträge verantwortlich sind und nicht für die Auswirkungen....
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

AndyO hat geschrieben: 22. Aug 2017, 08:19
Torquemada hat geschrieben: 21. Aug 2017, 10:51
AndyO hat geschrieben: 21. Aug 2017, 06:36 Wenn ich mich nun befreien lassen, was passiert mit dem pauschalen Arbeitgeberpflichtbeitrag? Wird dieser meinem Rentenkonto zugeschlagen?
Nein.
Die einzige detailierte Antwort auf die eigentliche Frage. Wenn ich mich nicht von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lasse, dann wird meine Rentenversicherungsnummer verwendet und sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberbeitrag meinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Lasse ich mich befreien, läuft der Arbeitgeberanteil in einen kollektiven "Topf".

Darf ich das so verstehen? Dann wäre nämlich die Renditebetrachtung eine Andere!
Hab bei der Rentenversicherung angerufen:

JEDER, der einen Minijob ausführt, hat oder bekommt eine RENTENVERSICHERUNGSNUMMER. Es gibt KEINEN denkbaren Fall, in dem es KEINE RENTENVERSICHERUNGSNUMMER gibt. D.h. ALLE Beiträge werden der Person zugeschrieben, die den Minijob ausführt. Aufgrund der schlechten Rendite heißt dass dann Befreiung vom Arbeitnehmerpflichtanteil (15% gewerblich bzw. 5% privat) die Arbeitgeberbeiträge kommen aber der Person zu Gute, die den Minijob ausführt. Die Anerkennung der BEITRAGSZEITEN bedarf jedoch des Eigenanteils von 3,7%, für diejenigen, die die 60 Monate Mindestversicherungszeit erst noch erreichen müssen. Hier gebe es dann noch eine Fußangel, die sich mir nicht erklärt, die für mich aber auch irrelevant ist.

Hier steht auch noch mal viel Tacheles, was diese Ausführungen ergänzt:

https://www.test.de/Rente-Warum-Minijob ... 4989027-0/
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo AndyO,
dass Du eine Rentenversicherungs-Nr. brauchst, erklärt sich aber von selber...denn ob mit oder ohne RV-Pflicht, zahlt der AG ja immer ein...
Wenn Du vorher noch keine RV-Nr. hattest, musst Du eine beantragen oder der AG - dann wird Dir von der RV ein RV-Nr. "zugewiesen" - das ist aber hier auch nicht das Problem...

Und Du hast es jetzt ja persönlich geklärt, dass die AG-Anteil auch deinem persönlichen RV-Konto gutgeschrieben werden...dann wird es auch so sein...

In der Tat gibt es aber noch andere Kriterien, z. B. um die 60 Monate Mindesteinzahlung-Zeit zu erreichen, musst Du eigene Beiträge eingezahlt haben - und das geht nur, wenn Du RV-Pflichtig bist und auch eigener RV-Anteil zahlst - egal ob 3,7 % bei gewerblich oder 13,7 % bei privat...
Ein Beispiel gibt es noch, wenn Du wegen Erwerbsminderung in Rente gehst, musst du Mindestens fünf Jahre UND dann auch die letzten drei Jahre vor dem Renteneintritt eingezahlt haben...warum das so ist, frag mich nicht - hat die RV so festgelegt und ist auch irgendwo in Gesetzen oder Verordnungen geregelt...

Wer einen Rentenanspruch bereits hat und eine Renteninformation bekommt, der kann dies übrigens in den weiteren Erläuterungen des Schreibens der Renteninformation lesen. Also ob die 5 Jahres-Frist erreicht wurde, ob die letzten drei Jahre eingezahlt wurden oder wann die Regelaltersrente beginnt...das steht alles in der Renteninformation...
Gerade bei der Telekom gibt es ja einige, die vorher als Angestellter gearbeitet haben, dann Beamte wurden und von der Angestelltenzeit aber die 60 Monate/fünf Jahre bereits erfüllt haben - aber eben nicht die 3 Jahre vor dem Eintritt wenn es um eine Erwerbsminderung geht - wenn sie nicht noch nebenher gearbeitet haben und RV-pflichtig waren...

Vielleiht betritt es auch einige hier wegen der Pflege eines Angehörigen:
Wenn die Pflege-/Krankenkasse Beiträge für die Pflege an die RV abführt, dann zählen diese für die Anwartschaft genauso wie die Einzahlungen bei einem Mini-Job - natürlich je nach Grad der Pflege und der Stundenanzahl in der Regel etwas mehr...
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Die Frage war wiederholt gestellt, jetzt kommen auch die brauchbaren Antworten. Wichtig ist noch festzuhalten, dass die Minijob-Rentenversicherungsjahre VOLLWERTIGE Jahre sind. D.h. man kann auch die ungeliebten Rentenkürzungen damit umgehen.
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo AndyO,

die Zeiten es Mini-Jobs werden für die Rente in dem Verhältnis angerechnet wie Du an RV-Beiträgen einzahlst...
Falls es bei Dir um die Anrechnungszeiten geht, dann hast Du mit einem Mini-Job gute Möglichkeiten, bestimmte Pflicht- oder Anrechnungsjahre zu erreichen - natürlich nur wenn Du selber RV-Pflichtig bist und auch selber einzahlst...

Wenn Du einen Mini-Job machst und wir nehmen mal an, dass Du immer die Höchstgrenze bezahlst bekommst, dann zahlst Du bei einem gewerblichen AG 16,65 €. Aber mit einem Mini-Job wirst wirst Du vermutlich keine Rentenkürzung abfangen können - jedenfalls nicht in dem Maße, wie Du Dir das vorstellst.

Es muss letztendlich jeder selber für sich entscheiden, ob ein Mini-Job mit RV- oder ohne RV-Pflicht durchgeführt wird - ich würde sage es lohnt sich...

Ich denke mal, dass jetzt alles geklärt ist...
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bruddler,

Du weißt aber schon, dass der BuFDi eigentlich eine Vollzeitstelle ist mit einem max. Gehalt von 381,- € ???

Erkundige Dich doch mal, ob in oder in der Nähe von deinem Wohnort es Organisationen gibt, die z. B. Pflegebedürftige betreuen - also keine Pflegedienste sondern sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Es gibt z. B. Organisationen, die einen gemeinnützigen Zweck haben und dann aber Ehrenamtliche suchen - die dann aber auch eine normale Zahlung von ca. 10,- bis 12,- € die Stunde bekommen. Z. b. bei der Betreuung von Pflegebedürftigen, oder das Einkaufen für diese Personen oder einfach eine einfach Mithilfe im Haushalt oder Garten. Bei uns gibt es diese Stellen, die dann aber auch als Ehrenamt gelten...

Du muss dann halt vorher nur klären, ob diese Organisationen unter die Tätigkeiten im Sinne des sog. "Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung" fallen...
Wenn ja, kannst Du dort einen Mini-Job mit ca. 40 Stunden im Monat - ca. 10 Stunden die Woche...und hast dann bei 40 Stunden im Monat aber einen guten Nebenverdienst und erfüllst dann auch die Vorgaben der neuen 55-er-Regelung...
Vor allen Dingen musst Du nicht ca. 40 Stunden die Woche arbeiten, wie beim BuFDi - es können auch 35 Stunden sein. Es ist aber eigentlich von der Stundenanzahl her ein Vollzeitjob...!!!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Hinweis:

Viele Kommunen suchen für die Betreuungsangebote an den Schulen (Kernzeit - und Ganztagsbetreuung) händeringend erfahrene, seriöse Leute, die auf Minijobbasis oder ehrenamtlich einige Stunden mit diversen Gruppen Projekte wie Basteln, Reparaturarbeiten, Gärtnern etc. machen.
Einstellung erfolgt entweder über die Fördervereine der Schulen oder über die Kommune.
Voraussetzung ist auch die Vorlage des besonderen Führungszeugnisses.

Da geht das doch besser als als Bundesfreiwilligen-Fuzzi.
Auch Kirchengemeinden und Altenheime suchen Ehrenamtliche für Besuchsdienste oder stundenweise Spielbeschäftigung.
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Die Frage wäre nur noch, ob diese Organisationen (also Schulen bzw. gemeinnützige Vereine) unter die Tätigkeiten im Sinne des sog. "Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung" fallen...
So wie es im Gesetz für die neue 55-er-Regelung vorgegeben ist...

Natürlich sind meiner Meinung nach solche Tätigkeiten, die auch einigermaßen normal bezahlt werden, immer noch besser als Tätigkeiten als BuFDi...
Telekommi
Beiträge: 196
Registriert: 31. Dez 2016, 08:59
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Hallo Bruddler,

grds. hast Du recht, aber in der Anlage zum Gesetz steht:

Der Dienst ist grds. ganztägig zu leisten; ein Teilzeitdienst ist jedoch in Abstimmung mit der Einsatzstelle ausnahmsweise möglich, wenn in der Person der oder des Dienstleistenden liegende Gründe dies erfodern (beispielsweise verminderte körperliche Leistungsfähigkeit oder Familienpflichten).


Ich denke, wir müssen die Ausführungsbestimmungen abwarten, die irgendwann kommen sollen. Ich denke aber nicht, dass wir mit BFD in Teilzeit für ein Jahr durchkommen, was oben durch das Wort "ausnahmsweise" schon angedeutet wird.
Schön wärs natürlich und würde mich natürlich auch freuen.
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Telekommi hat geschrieben: 27. Aug 2017, 09:20Ich denke, wir müssen die Ausführungsbestimmungen abwarten, die irgendwann kommen sollen.
Die ProT-in hat beim BMF nachgefragt. Das Gesetz wäre eindeutig und bedürfte keiner Ausführungsbestimmung. Ich geh dann Fledermäuse zählen...
Telekommi
Beiträge: 196
Registriert: 31. Dez 2016, 08:59
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Bruddler und AndyO,
auch da gebe ich Euch in Gänze recht.

Es sind ja schon eine Menge Fragen im YAM zu dem Thema hochgekommen. Bei jeder Frage hinsichtlich Feinheiten, egal in welcher Form, kommt immer die Antwort "dies können wir erste beantworten, wenn die Ausführungsbestimmungen geregelt sind. Diese liegen uns noch nicht vor"
Dann scheint aber unser HR sich immer schön raus zu reden.........
Antworten