Ruhestand für Beamte ab 2017

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Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

bitte mal was Vernünftiges zum Thema schreiben und nicht mit dem Hinweis: "mal was ganz Anderes" hier vom Thema abkommen...

Was hat ein FJS mit einem Ruhestandsbeamten zu tun ???

Anfrage an Admin:
Kannst Du das Thema hier abschließen und zumachen ?
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Hä?
Ich les wohl nicht richtig.

"Vom Thema abkommen" und "was vernünftiges schreiben" finde ich jetzt harter Tobak.

Vielleicht hast Du noch nicht mitbekommen, dass der Vorruhestand an Bedingungen geknüpft ist, d.h. 1000 Sozialstunden oder ein Jahr BFD (sorry, es heisst FSJ = freiwilliges soziales Jahr, nur als Hinweis).
Und da taucht im Zusammenhang in diesem Thema diese Frage auf.
Also, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.......
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

woher hast Du denn den Schwachsinn, dass der Vorruhestand nur in Verbindung mit dem FSJ zukünftig möglich ist...

Und bleib mal sachlich, Telekommi...ich finde es auch wie Torquemada, dass Du einfach erstens andere Meinungen nicht tolerierst und dann wenn sich diese noch als Richtig herausstellten, wirst Du auch noch unhöflich und unflätig...
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

das mit dem FSJ für Vorruhestandsbeamte der ehemaligen Post ist doch mal wieder ein Gag von Minister Schäuble...und mit Spekulationen ist hier keinem geholfen...

Einfach mal bei den Fakten bleiben...und sich zur Sozialversicherungspflicht vielleicht mal die Informationen der Rentenversicherung Bund und der Krankenkassen einverleiben...
Vor eine Diskussion steht immer die Information...

Und wenn hier der User Telekommi noch nicht mal weiß, wie die gesetzliche Regelung bei einem Hinzuverdienst bei den Beiträgen für die Rente, Krankenkasse und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge aussehen, dann bitte mal ruhig sein und hier nicht immer so einen Schwachsinn von sich geben. Das bringt nämlich mehr Unruhe als nötig...

Nochmals die Bitte an den Admin:
Das Thema ist gegessen und sollte geschlossen werden
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Danke dibedupp.
Verwechselt gleich schon mal den User Telekomikerin60 mit Telekommi und zieht dann hier vom Leder.
Finde ich einfach nur unverschämt. Und dann auch noch die Bemerkung mit Torquemada...unmöglich.
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Sorry - habe jetzt erst gesehen, dass das Gesetz verabschiedet ist...

Hier habe aber wieder mal Einige (u. a. dibedupp und Telekommi) mal ein Problem, wenn mann/frau andere Meinungen haben...und zum Thema Hinzuverdienst, hier mal der Gesetzestext:
Ein etwaiges mit der Einsatzstelle daneben vereinbartes „Taschengeld“ bleibt jedenfalls bis zu einer Höhe von derzeit 450 Euro pro Monat zuzüglich des Zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres anrechnungsfrei...

Hier auch mal die Vorrausetzungen für die Möglichkeiten, denn es muss nicht nur eine freiwillige Tätigkeit innerhalb des Bundesfreiwilligendienst geleistet werden, denn auch z. B. "Sozialstunden bei der Kirche oder was noch interessanter ist, die Kinderbetreuung bis 18 Jahre und Pflegetätigkeiten, entsprechen den Vorgaben dieses Gesetztes.

Was ich bei dibedupp nicht ganz verstehe ist, dass er angeblich im Personalbereich arbeitet, aber solche elementare Gesetzesgrundlagen nicht weiß - hier sein nichtssagender Satz:
"...Übrigens, wenn ich das richtig gelesen habe, dann kann man beim Bufdi Lt. Gesetz bis 450€ im Monat bekommen, ohne das es Auswirkungen auf die Pension hat. Das Thema Sozialverischerung trifft auf Beamte nicht zu..."

Ob und wann dann Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, hängt vom individuellen Fall ab. Denn laut dem Gesetzestext ist nur die Hinzuverdienstgrenze anrechnungsfrei, aber das Taschengeld oder die Zahlung innerhalb eines 450 €-Job ist davon getrennt zu betrachten. Hier gelten die Vorgaben der Sozialversicherung (z. B. Rente kann man sich freistellen lassen...muss es aber nicht...das kommt auf den Einzelfall an, wenn einer z. B. schon einen bestehenden Rentenanspruch hat oder sich Rentenansprüche erwerben will) und der Krankenkassen...hier sind aber bei der KK die Beamten in der Regel von Beiträgen befreit...

Ich zitiere das Gesetz mal auszugsweise, was man alles machen kann, um abschlagsfrei in Pension gehen zu können:
"Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Vorruhestandes wird künftig an die zusätzliche Voraussetzung geknüpft, dass die Beamtinnen und Beamten nach der Versetzung in den Ruhestand einen Bundesfreiwilligendienst ableisten wollen oder sie eine nach Art und Umfang vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 1000 Einsatzstunden bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung ausüben wollen oder sie die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11559
Voraussetzungen für eine familienbedingte Beurlaubung nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BBG erfüllen.Letzteres ist dann der Fall, wenn sie mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder pflegen oder sie sonstige Angehörige tatsächlich betreuen oder pflegen, die pflegebedürftig sind. Die Beamtinnen und Beamten können dadurch ihre vielfältigen Fähigkeiten und langjährigen beruflichen Erfahrungen weiterhin aktiv einbringen, in dem sie sich im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder im Zivil- und Katastrophenschutz für das Allgemeinwohl engagieren oder Pflegetätigkeiten im familiären Umfeld wahrnehmen.
Eine dem Umfang nach vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit ist gegeben bei Ausübung von mindestens 1000 Einsatzstunden bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung. Diese können innerhalb des Nachweiszeitraums von drei Jahren nach der Versetzung...


Ich hoffe die zwei Großmäuler lesen auch mal Gesetzestext und schwadronieren nicht immer mal im Nebel und geben hier Halbwahrheiten von sich - damit wäre hier allen geholfen, die sich ernsthafte Gedanken über den Vorruhestand machen...
pensionist in spe
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von pensionist in spe »

Mich wundert schon wie sich hier der Ton in den letzten Beiträgen verändert hat. War seither der Meinung, dass es hier im Gegensatz zu fast allen anderen Foren im Internet, noch eine sachliche und wertschätzende Diskussion gibt. Scheint aber nun doch etwas abzugleiten. Wenn hier jemand erst seit 13:00 Uhr weiß, dass es den "Engagierten Ruhestand" gibt, sollte er die Beiträge, die sich ja hier nur um dieses Thema drehen auch durchlesen, bevor solche verbalen Entgleisungen veröffentlicht werden.
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

laber laber laber...

Habe doch geschrieben, warum es so ist...
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Ich frage mich aber auch langsam mal hier, warum aus einer normalen Anfrage ein solches Problem gemacht wird...
Das Gesetz steht, der Hinzuverdienst auch die und die Beiträge der Sozialversicherung sind auch nachvollziehbar - siehe Info der Rentenversicherung und Krankenversicherung...

Wenn bei einer solchen klaren Vorgabe hier tausende Nachrichten kommen und dies von machen Nutzern (bewusst oder unbewusst) ausgeweitet wird, dann habe ich dafür kein Verständnis - und das ist auch nicht im Sinne des Erfinders hier bei diesem Forum...

Vielleicht sollte man mal einen Abschluss finden oder einfach mal die noch unklaren Punkte jetzt formulieren und diese dann beantworten. Das Rumeiern hier ist ja fast unerträglich. Vor allen Dingen wenn bereits klar ist, dass es eine gesetzliche Regelung gibt und alles anderen Punkte wie Sozialversicherung einfach zu klären sind...!!!
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Einzig die Frage stand im Raum:

"ich habe gesehen, dass bei den Ausschreibungen zum FSJ (natürlich nur bis 27J) und dem BFD der Zusatz steht "neben einem Taschengeld wird auch kompletter Sozialversicherungsschutz geleistet".

Sonst nix.
Ich habe zwar auch studiert, gebe aber zu, dass ich damit nix anfangen konnte.
Ein einziger Satz wie dibedupp oben schreibt, hätte mir gereicht "Das Thema Sozialversicherung trifft auf Beamte nicht zu".

Aber anscheinend musst Du direkt persönlich werden, Leute angreifen, dabei den Allwissenden raushängen lassen und noch nicht mal wissen, dass der "Gag von Minister Schäuble" schon lange Gesetz ist. Übrigens habe ich das Gesetz auf einer der Seiten vorher verlinkt (auf Nachfrage). Da kannst Du die Bedingungen, die Du anscheinend gar nicht kanntest, genau nachlesen.
Aber anscheinend hast Du jetzt schnell nachgelesen sonst hättest Du nicht den vorigen Beitrag von 13:01 Uhr vom Stapel gelassen und hier dann den Allwissenden gespielt. So als ob den Leuten, die sich hier schon 27 Seiten lange unterhalten, der Gesetzesinhalt nicht präsent wäre.

Der Rest Deiner Beiträge kommt vom Tonfall her so von oben runter, da würde ich echt mal ein Seminar besuchen wie man mit Menschen umgeht.
Bei solchen verbalen Entgleisungen (danke Pensionist in spe) werden sich die Mitarbeiter der T nicht darum reißen, sich bei Dir wegen Deinem Thema
"rechtswidrige Zuweisung - dann DDU-Verfahren" zu offenbaren.

Damit ist dies für mich erledigt und Du auf der Ignore-Liste.
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Telekommi,
Du verstehst es eigentlich immer noch nicht...die Sozialversicherung trifft auch auf Beamte zu...halt nicht alles wie z. B. die Krankenversicherung...

Du kannst ja alle auf Deine Igno-Liste setzen, die eine andere Meinung haben - dann bist Du aber bald alleine hier...und gerade wenn Du (angeblich) studiert hast, solltest Du dich auch mal in etwas komplexere Themen einarbeiten können...
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 20. Aug 2017, 11:26
Rechtlerin hat geschrieben: 20. Aug 2017, 11:07 das mit dem FSJ für Vorruhestandsbeamte der ehemaligen Post ist doch mal wieder ein Gag von Minister Schäuble...und mit Spekulationen ist hier keinem geholfen
Das Gesetz ist längst verabschiedet. Wer hier keine Ahnung hat, zeigt sich mal wieder ganz deutlich.
@Admin, lösch doch bitte die unqualifizierten Äußerungen der Userin Rechtlerin.
Es ist schon etwas befremdlich, wenn solche "Basics" wie das längst verabschiedete Gesetz und die vielen Beiträge dazu in diesem Forum einem regelmäßigen Teilnehmer nicht bekannt sind und dieser hier mit solidem Halbwissen und sicherem Auftreten schlicht falsch informiert und berechtigte Fragen einfach abbügelt. Hauptsache "man" hat etwas geschrieben!?

@Rechtlerin: Man kann auch mal schreiben: "Sorry Leute, habe mich geirrt - nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!" Noch besser wäre es natürlich, nur bei soliden Kenntnissen und gesichertem Wissen etwas zu schreiben, bzw. die womöglich eigene, fehlerhafte Interpretation/Meinung entsprechend hervorzuheben. Jedenfalls hilft es nicht nebulös auf irgendwelche Infos der Rentenversicherung und Krankenversicherung zu verweisen und zu behaupten das sei alles nachvollziehbar.

Bitte Ross & Reiter (Quellen!) nennen, und genau beschreiben, was und wie nachvollziehbar sein soll und wie das im Zusammenhang mit der gestellten Frage zu sehen ist. Das würde dann die Frage nachvollziehbar beantworten. Mit Nebelkerzen kommen wir keinen Schritt weiter.

Also, wie ist das nun mit der Sozialversicherung bei einem FSJ im Vorruhestand? Bekommt man die Beiträge vergütet oder spart sie sich der "Arbeitgeber" in diesem Fall einfach nur? Oder bin ich in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig und kann meine PBeaKK Mitgliedschaft ruhen lassen (und den Beitrag sparen)?
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Bruddler hat geschrieben: 20. Aug 2017, 20:20 Darauf hier im Forum von Rechtlerinnen oder Telekomikern eine vernünftige Antwort zu erwarten ist Glücksache oder wie Lockendrehen auf einer Glatze.
Wenn mich das interessieren würde, würde ich die Frage hier stellen:
:mrgreen: Naja, mal sehen ob die "Auskenner" nicht doch noch mit fundierten Aussagen um die Ecke kommen. Vermutlich hast Du Recht.

Könnte mir vorstellen, dass das ganze Konstrukt noch nicht zu Ende gedacht wurde und solche Fragen im Rahmen der Ausführungsbestimmungen geklärt werden. Von daher bin ich nicht sicher, ob das BAFzA schon jetzt diese Fragen wird beantworten können.
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Siggi09 hat geschrieben: 20. Aug 2017, 16:50

Oder bin ich in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig und kann meine PBeaKK Mitgliedschaft ruhen lassen (und den Beitrag sparen)?
Wäre bei jeder eigentlich sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bei Beamten nicht der Fall. Vor der gesetzlichen Altersgrenze muss der Arbeitgeber ohnehin seine Beiträge zahlen. So soll eine Bevorzugung von Pensionären auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden.

Hinweis: Egal ob Beamter oder privatversicherter Angestellter.......ab 55 ist Schicht im Schacht mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Da kommt fast keiner mehr rein. Und wenn, dann nur mit Winkelzügen, die für pensionierte Beamte nicht möglich sind.

http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Rechtlerin hat geschrieben: 20. Aug 2017, 13:01 Sorry - habe jetzt erst gesehen, dass das Gesetz verabschiedet ist...

Hier habe aber wieder mal Einige (u. a. dibedupp und Telekommi) mal ein Problem, wenn mann/frau andere Meinungen haben...und zum Thema Hinzuverdienst, hier mal der Gesetzestext:
Ein etwaiges mit der Einsatzstelle daneben vereinbartes „Taschengeld“ bleibt jedenfalls bis zu einer Höhe von derzeit 450 Euro pro Monat zuzüglich des Zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres anrechnungsfrei...
Lese dich doch bitte erst mal ein! Deine 14*450 sind seit Anfang des Jahres Geschichte und wurden gegen einen Jahresbeitrag von 6300 Euro ersetzt! Dazu haben wir hier mehrere Beiträge. So ärgerst du nur mit langen Texten... :(
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